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Rund ums Dorf
12/2013
Aus der Gemeindestube
Sitzung vom 25.07.2013
An die nachstehend angeführten Eigentümer bzw.
Antragsteller werden folgende Baukostenzuschüsse
gewährt:
Lugger Ulrich, Dorf 28
€ 119,00
Lugger Ulrich, Dorf 28
€ 392,00
Baukostenzuschuss
Mietvertrag verlängert
Das Mietverhältnis mit Herrn Obererlacher Gerhard
für die Wohnung im Lehrerwohnhaus "Dorf 97/4"
wird um weitere fünf Jahre verlängert.
Vereinsförderung Bike - Club
Bürgermeister Matthias Scherer bringt dem
Gemeinderat das Ansuchen (Erf.Nr. E-2013-383)
des Bike-Clubs Conny-Alm betreffend der
Gewährung einer Vereinsförderung 2012/2013 und
Aufnahme in die jährliche Vereinsförderung zur
Kenntnis. Im Voranschlag 2013 ist hierfür kein
Betrag veranschlagt.Der Bürgermeister berichtet,
dass er im heurigen Jahr bei der
Jahreshauptversammlung eingeladen wurde und
dabei dieses Thema angesprochen wurde. Der
Verein ist auch im Kinder- und Schülerbereich aktiv
tätig. Der Gemeinderat fasst einstimmig (9
Stimmen) folgenden Beschluss: Der Bike Club
Conny-Alm wird in die jährliche Vereinsförderung
aufgenommen und eine Vereinsförderung in der
Im gültigen Raumordnungskonzept liegen die
gegenständlichen Bereiche teilweise in einer FE-
Fläche/Erholungsräume, welche auf Grund der vor-
handenen Schipiste ausgewiesen worden ist.
Gemäß § 32 (2) TROG 2011, LGBI. 56/2011, darf
ein örtliches Raumordnungskonzept geändert wer-
den, wenn:
a.
b.
c.
Um die geplanten Hotelbauten (Neubau und
Erweiterung) zu ermöglichen, ist die Erweiterung
des Tourismusgebiets T 3 des örtlichen ROK nach
Norden und Westen notwendig. Durch die
Errichtung des Langlauf- und Biathlonzentrums
wurden in den letzten Jahren ideale touristische
Voraussetzungen geschaffen. Jede weitere
Investition für Komfortbetten stärkt den Tourismus
und sichert den vorhandenen Sportanlagen die ent-
sprechende Nachhaltigkeit. Daher wird in der
Erweiterung des Tourismusgebietes und in einem
Hotelneubau und einer Hotelerweiterung ein wichti-
ges öffentliches Interesse gesehen.
Nutzungskonflikte werden keine erwartet. Die
Einholung folgender Stellungnahmen ist jedoch
erforderlich:
-
-
Änderung des Raumordnungskonzeptes:
Bürgermeister Scherer Matthias berichtet, dass im
Bereich "Himbeergoll" - Gst. 2858/1, KG
Obertilliach, die Änderung des RO-Konzeptes und
eine Änderung des Flächenwidmungs-planes geplant
ist. Der Tagesordnungspunkt 4 und 5 hängen unmit-
telbar zusammen. Der Raumplaner hat zur Ände-
rung des Raumordnungskonzeptes im Bereich des
Gst. 2858/1, KG Obertilliach, folgende
Stellungnahme abgegeben: Geplant ist die
Errichtung eines Hotels auf einer Teilfläche der Gp.
2858/1, sowie eine Hotelerweiterung auf der Gp.
2857 Richtung Westen, beide KG Obertilliach.
wichtige im öffentliche Interesse gelegene
Gründe hierfür vorliegen und die Änderung den
Zielen der örtlichen Raumordnung nicht wider-
spricht,
die Änderung im Interesse der besseren
Erreichung der Ziele der örtlichen Raumordnung
gelegen ist, weil sich die für die örtliche
Raumordnung bedeutsamen Gegebenheiten in
einem wesentlichen Punkt geändert haben oder
sich im Nachhinein herausstellt, dass diese
Gegebenheiten in einem wesentlichen Punkt
zutreffend angenommen worden sind,
es sich nur um eine geringfügige Änderung der
für einen bestimmten Zweck freizuhaltende
Gebiete, Bereiche oder Grundflächen handelt
oder die Änderung sonst zur Schaffung von für
bestimmte Bauvorhaben ausreichend großen
Bauplätzen erforderlich ist und die Änderung
weiters den Zielen der örtlichen Raumordnung
nicht widerspricht.
Wildbach- und Lawinenverbauung - Ortsstelle
Osttirol
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