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Oberlienzer Hoargascht [
44]
Seite 4
April 2014
JAHRESRECHNUNG 2013
Ordentlicher Haushalt /
Außerordentl. Haushalt /
Gesamthaushalt /
Einnahmen
2 . 431 . 213 , 86
121 . 886 , 38
2 . 553 .100, 24
Ausgaben
2 .1 19. 519,79
195.698 ,12
2 . 31 5. 21 7, 91
Ergebnis
+ 311 .694,07
– 73.811 ,74
+ 237.882,33
Haushaltsausgleich für 2014 (laut Vorschlag)
– 183 .000,00
Tatsächlicher Überschuss für 2014
+ 54.882,33
Bezeichnung
Einnahmen /
Ausgaben /
Vertretung Körperschaften | Allgem. Verwaltung
13 . 888 , 38
280.71 7, 93
Öffentliche Ordnung | Sicherheit
40. 432 , 52
1 70. 474 ,14
Unterricht | Erziehung | Sport | Wissenschaft
89. 41 5,75
356 . 270, 84
Kunst | Kultur | Kultur
1 . 262 , 56
92 .609,04
Soziale Wohlfahrt | Wohnbauförderung
7. 832 ,00
208 . 304 ,1 7
Gesundheit
0,00
227. 582 ,63
Straßen | Wasserbau | Verkehr
149.147, 29
1 74 . 846 ,73
Wirtschaftsförderung
0,00
4 . 289, 92
Dienstleistungen
441 . 452 , 87
501 .1 12 ,18
Finanzwirtschaft
1 . 506 . 554 , 24
103 . 312 , 21
Summe
2.249.985,61
2.119.519,79
Überschuss Vorjahr
181 . 228 , 25
0,00
Gesamteinnahmen
2.431 .213,86
2.119.519,79
Entwicklung
Verschuldungsgrad
2013
/
2012
/
2011
/
Laufende Einnahmen
2 .123 .757,02
2 .060. 213 , 25
1 . 982 .085,65
Laufende Ausgaben
1 .795.037,06
1 .731 .789, 54
1 .690. 990,71
Bruttoergebnis
+ 328.719,96
+ 328.423,71
+ 291 .094,94
Schuldendienst
189. 594 , 37
190. 847, 46
192 . 492 , 35
Verschuldungsgrad
57,68 %
58,11 %
66,13 %
Information
Verbrennen biogener
Materialien:
Nach dem Bundesluftreinhaltegesetz
(BLRG) ist das punktuelle und flä-
chenhafte Verbrennen von biogenen
und nicht biogenen Materialien außer-
halb dafür bestimmter Anlagen (ganz-
jährig) verboten.
Von diesem Verbot bestehen aller-
dings einzelne Ausnahmen:
punktuelles Verbrennen von
Pflanzen und Pflanzenteilen, das
zur Bekämpfung der Pflanzen-
krankheit „Feuerbrand“ und ihres
Erregers (Erwinia Amylovora)
sowie zur Verhinderung ihrer
weiteren Ausbreitung unbedingt
erforderlich ist,
punktuelles Verbrennen bio-
gener Materialien im Rahmen
von Brauchtumsveranstaltungen
(Brauchtumsfeuer)
punktuelles Verbrennen biogener
Materialien, die auf Grund von
Lawinenabgängen die Nutzbar-
keit von Weideflächen in schwer
zugänglichen alpinen Lagen
beeinträchtigen
In der Verordnung des Landeshaupt-
mannes vom 10. Feber 2011 (LGBl.
Nr. 12/2011) ist unter § 2 lit. C eine
Meldung über Zeit und Ort der durch
§ 1 erlaubten Zweckfeuer an die Ge-
meinde und (teilweise) Landeswarn-
zentrale vorgesehen. Diese Meldung
stellt eine bloße Mittteilung und nicht
etwa ein Anbringen (Ansuchen, An-
zeige, etc.) dar, das bescheidmäßig zu
erledigen ist.
Ein positiver Nebeneffekt besteht dar-
in, dass durch die Meldung Fehleinsät-
ze der Feuerwehr vermieden werden
können, die zuständigen Stellen bei
Einlangen von Brandmeldungen eine
korrekte Gefahrenbeurteilung erleich-
tert und bei einem dennoch auftreten-
den Brand effektiv und zielgerichtet
Bekämpfungsmaßnahmen angeordnet
bzw. ergriffen werden können.
Ein Formular für die notwendige
Meldung kann auf der Homepage
der Gemeinde Oberlienz – Formular-
download
(http://sonnendoerfer.at/
oberlienz/home/formulardownload/
sonstige-formulare.html)
herunter-
geladen werden.
Es tut wohl, wenn man das Gefühl hat,
als Mensch im hohen Alter noch wahr-
genommen zu werden. Ja, mehr noch,
dass sich liebe Menschen zusammen
finden, um miteinander meinen 85.
Geburtstag zu feiern. Eine Festlichkeit,
die vor nicht allzu langer Zeit noch zu
den Raritäten zählte und heute, ja sa-
gen wir es einmal so, gar nicht mehr so
etwas Außergewöhnliches ist.
Dass meine Frau und ich mit euch
gemeinsam beisammen sein können,
um miteinander zu feiern, empfinden
wir als große Ehre und erfüllt uns mit
Freude.
Dass ich es auch noch erleben darf, die-
ses Fest mit unserem Ehrenbürger Alois
Mattersberger und den Ehrenringträ-
gern Erich Gratz und Karl Egartner
feiern zu dürfen, war mir ein großes
Anliegen.
Ich bedanke mich beim Bürgermeister
Sehr geehrte Festgäste
Martin Huber herzlich und freue mich
ganz außerordentlich, dass sich auch
die Mitglieder des Gemeindevorstandes
und die Musikkapelle sowie der Kir-
chenchor Oberlienz die Zeit genommen
haben, bei der Feier dabei zu sein.
Es wäre aber untertrieben zu behaup-
ten, dass der Schritt in die zweite Hälf-
te des 9. Lebensjahrzehnts nicht auch
ein wenig nachdenklich stimmt.
Bin ich mir darüber doch im klaren,
dass ich den weitaus größeren Teil des
Weges, den ich auf dieser Welt zu gehen
habe, bereits gegangen bin – allerdings
nicht planlos, sondern vom Herrgott
und vielen guten Menschen geführt.
Das Redaktionsteam und die Ge-
meinde Oberlienz gratulieren dem
Jubilar herzlich zum Geburtstag und
wünschen ihm und seiner Familie viel
Freude und vor allem Gesundheit!
Auszug aus der Dankesrede von OSR Ernst Schneider anlässlich einer kleinen
Feier zum 85. Geburtstag am 21. Feber 2014: