Seite 22 - Gemeindezeitungen

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Förderungen
Stipendien – Beihilfen
Fahrtkostenzuschuss für Inter-
natsschüler/Land Tirol:
Fahrtkostenzuschüsse für Schü-
lerInnen mit Hauptwohnsitz in Ti-
rol, die für den Schulbesuch in ei-
ner Zweitunterkunft außerhalb des
Hauptwohnsitzes wohnen.
Voraussetzung ist die Vorlage des
Schülerbeihilfenbescheides
des
Landesschulrates und der Nach-
weis des zuständigen Finanzamtes
über eine ausbezahlte Schulfahrt-
beihilfe. Darüber hinausgehende
Kosten werden bis zur maximalen
Förderhöhe von € 400,-- ersetzt.
Anträge an das Amt der Tiroler Lan-
desregierung, Abt. Kultur Landes-
gedächtnisstiftung.
Beihilfe der AK Tirol für Schüler
einer schulischen Ausbildung:
Für Kinder von AK-Mitgliedern, die
eine Schulausbildung ab der 9.
Schulstufe (z.B. Polytechn. Schule,
1. Klasse HTL, 1. Klasse HAK) ab-
solvieren. Die Beihilfe ist abhängig
vom Haushaltsnettoeinkommen.
Ab der 10. Schulstufe wird die Bei-
hilfe nur für SchülerInnen vergeben,
die keinen Anspruch auf eine staat-
liche Schülerbeihilfe haben.
Auch Krankenpflege- und Pflegehel-
ferausbildung sowie die Ausbildung
nach dem Tiroler Sozialbetreuungs-
berufsgesetz werden gefördert.
Keine Beihilfe gibt es ab der 10.
Schulstufe, wenn ein Anspruch auf
eine Schülerbeihilfe des Landes-
schulrates oder des Amtes der Tiro-
ler Landesregierung besteht.
Die Beihilfenhöhe liegt einkom-
mensgestaffelt zwischen € 290,--
und € 670,-- im Jahr. Anträge an die
AK Tirol, Bildungspolitische Abtei-
lung.
Beihilfe der AK Tirol für Schüler
einer Schule für Berufstätige:
Die AK Tirol fördert AK-Mitglieder,
die eine Schule für Berufstätige be-
suchen (z.B. HTL, AHS- oder HAK,
Abendschule). Ebenso werden die
Krankenpflege- und Pflegehelfer-
ausbildung sowie Ausbildungen
nach dem Tiroler Sozialbetreuungs-
berufegesetz gefördert.
AntragstellerIn muss arbeiterkam-
merumlagepflichtig
beschäftigt
oder bei einer Vollzeitausbildung
überwiegend 4 Jahre in Tirol AK-
umlagepflichtig gewesen sein. Oder
mindestens ein Elternteil muss in Ti-
rol aktuell AK-Mitglied sein oder vor
Pensionsantritt gewesen sein.
Die Beihilfenhöhe liegt einkom-
mensgestaffelt zwischen € 290,-
- und € 670,-- Im Jahr. Für jedes
Schuljahr ist ein neuer Antrag im
Zeitraum zwischen Anfang Septem-
ber bis Mitte März des betreffenden
Ausbildungsjahres einzureichen.
Anträge an die AK Tirol.
Stipendien für Schüler aus der
Landesgedächtnisstiftung bzw.
des Landes Tirol:
SchülerInnen, mit Wohnsitz in Tirol
erhalten abhängig vom Familienein-
kommen ein Stipendium, wenn sie
in der Regel keinen Anspruch auf
eine finanzielle Unterstützung der
zuständigen Bundesstellen haben
(kein Rechtsanspruch).
Förderungsschwerpunkte:
SchülerInnen der 5. bis einschließ-
lich 8. Schulstufe, die aus zwingen-
den Gründen in einem Internat un-
tergebracht werden müssen (z.B.
Berufstätigkeit von Alleinerziehern).
Schüler der 9. Schulstufe (1. Klasse
Oberstufe) einer höheren oder mitt-
leren Schule besuchen
und Schüler ab der 10. Schulstufe
wenn nachweisbar kein Anspruch
auf eine Schülerbeihilfe des Bun-
des besteht (z.B. Notendurchschnitt
über 2,9 oder Schulwechsel, etc.)
Positiver Schulerfolg im Vorjahr
für Stipendien des Landes, Noten-
durchschnitt nicht über 2,5 für Sti-
pendien der Landesgedächtnisstif-
tung.
Stipendien des Landes werden für
Schüler bereitgestellt, die trotz sozi-
aler Bedürftigkeit weder ein Stipen-
dium der Landesgedächtnisstiftung,
noch nach dem Schülerbeihilfen-
gesetz erhalten. Voraussetzung ist
ein positiver Schulerfolg im letzten
Jahreszeugnis.
Einbringungsfrist bis spätestens 15.
November des jeweiligen Schuljah-
res an die Schulleitung.
Schul-, Heim- und Fahrtkosten-
beihilfe für Schüler/Landes-
schulrat:
Für Schüler ab der 9. Schulstufe
(Heim- und Fahrtkostenbeihilfe),
bzw. der 10. Schulstufe (Schulbei-
hilfe), die eine mittlere oder höhere
Schule besuchen, abhängig vom
Familieneinkommen.
Notendurchschnitt in den Pflichtge-
genständen nicht über 2,9 bzw. 3,1
(Heimbeihilfe).
Antragsfrist ist jeweils der 31.12.
des Schuljahres.
Beihilfenhöhe maximal € 1.130,--/
Jahr (Schulbeihilfe), bzw. € 1.380,--/
Jahr (Heimbeihilfe) zuzüglich einer
Fahrtkostenbeihilfe von € 105,--/
Jahr. Der Antrag ist bei der jewei-
ligen Fördereinrichtung einzurei-
chen.