Seite 20 - Gemeindezeitungen

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Energie
Gefördert werden neu installier-
te Pellet- und Hackgutzentralhei-
zungsgeräte, die einen oder mehre-
re bestehende fossile Kessel oder
elektrische Nacht- oder Direktspei-
cheröfen ersetzen, sowie Pelletka-
minöfen, wenn dadurch der Einsatz
fossiler Brennstoffe reduziert wird.
Eine Förderung ist ebenfalls mög-
lich, wenn eine mit Holz befeuerte
Heizung, die mindestens 15 Jahre
alt ist (Baujahr vor dem Jahr 2000),
gegen Pellet- und Hackgutzentral-
heizungsgeräte getauscht oder der
Brennstoffverbrauch der 15 Jahre
alten Holzheizung durch die Errich-
tung eines Pelletkaminofens redu-
ziert wird.
Die Errichtung von Neuanlagen
(ohne Ersatz eines fossilen Brenn-
stoffes bzw. einer 15 Jahre alten
Holzheizung) sowie Stückholzhei-
zungen werden nicht gefördert.
Einreichen können ausschließlich
Privatpersonen, eine überwiegen-
de private Nutzung der geförderten
Anlage muss gewährleistet sein.
Der Antrag zur Förderung kann erst
NACH Umsetzung der Maßnahme
gestellt werden.
Das Ausmaß der Förderung in
Form eines nichtrückzahlbaren In-
vestitionskostenzuschusses beträgt
für Pellet-/Hackgutzentralheizun-
gen, die einen bestehenden fossi-
len Kessel ersetzen, 1.400 Euro.
Bei Ersatz einer alten Holzheizung
(Baujahr vor dem Jahr 2000) durch
Pellet-/Hackgutzentralheizungen
wird eine Förderung von 800 Euro
gewährt. Für Pelletkaminöfen gilt
Holzheizungen
die Förderpauschale von 500 Euro.
Neues Einreichverfahren
Die Einreichung für die Förderakti-
on Holzheizungen verläuft in einem
zweistufigen Verfahren (Schritt 1
- Registrierung und Schritt 2 - An-
tragstellung).
Schritt 1 - Registrierung
Bevor ein Antrag gestellt werden
kann, ist eine Registrierung erfor-
derlich. Diese ist
ausschließlich
online zwischen 14.04.2014 und
01.12.2014
möglich. Für alle regis-
trierten Projekte sind unabhängig
von der Höhe der Registrierungs-
nummer ausreichend Budgetmittel
reserviert.
Bitte beachten Sie, dass mit der Re-
gistrierung noch kein Förderungs-
antrag eingereicht wird. Die Regist-
rierung dient der Identifikation Ihres
Projektes, der Reservierung von
Förderbudget und der Übermittlung
Ihres persönlichen Zugangs zur An-
tragsplattform. Nach Registrierung
haben Sie 12 Wochen bzw. bei
Registrierung ab dem 08.09.2014
bis spätestens 01.12.2014 Zeit, die
Anlage zu errichten bzw. fertigzu-
stellen und Ihren Förderungsantrag
über die Online-Plattform einzurei-
chen. Die Registrierung ist grund-
sätzlich auch nach Errichtung der
Holzheizung möglich.
Die Registrierungsplattform ist bis
01.12.2014 geöffnet. Sollten die zur
Verfügung stehenden Förderungs-
mittel vor diesem Datum ausge-
schöpft sein, kann eine vorzeitige
Beendigung der Förderaktion und
damit der Registrierungsmöglich-
keit vom Klima- und Energiefonds
festgelegt werden. Informationen
über das noch vorhandene Förde-
rungsbudget finden Sie unter
https://www.meinefoerderung.at/
hh2014/budget
Schritt 2 - Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über
den persönlichen Link zur Online-
Plattform, der nach Abschluss der
Registrierung (Schritt 1) per E-
Mail an Sie übermittelt wird, und ist
ausschließlich online zwischen
14.04.2014 und 01.12.2014
mög-
lich. Es können nur Anlagen zur
Förderung eingereicht werden, die
in diesem Zeitraum geliefert und
errichtet wurden und für die alle
Schlussrechnungen sowie die vom
Professionisten unterfertigte Errich-
tungsbestätigung vorliegen.
Auszahlung
Nach positiver Prüfung durch un-
sere MitarbeiterInnen und Geneh-
migung Ihres Projektes erfolgt die
Mittelanforderung beim Klima- und
Energiefonds und anschließend die
Überweisung auf Ihr Konto.
Kontakt
Serviceteam Holzheizungen
T:
+43 (1) 31 6 31-740
F:
+43 (1) 31 6 31 -99740
E-Mail: holzheizungen@kommu-
nalkredit.at
Kommunalkredit
Eine Förderung des Klima- und Energiefonds der österreichischen Bundesregierung