Seite 19 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

August 2013
Dölsacher Dorfzeitung
Seite 19
Gödnach, durch vier Wochen hindurch, und zwar vom
14. Mai bis einschließlich 12. Juni 2013, zur öffent-
lichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich je einer Teilfläche der Grundstücke Nr. 832/3 und
832/5, KG Görtschach-Gödnach, von derzeit Wohn-
gebiet in künftig „allgemeines Mischgebiet“ gemäß
§ 40 Abs. 2 sowie im Bereich je einer Teilfläche der
Grundstücke Nr. 832/3 und 832/5, KG Görtschach-
Gödnach, von derzeit Haupterschließung des Baulan-
des in künftig „allgemeines Mischgebiet“ gemäß § 40
Abs. 2, alle TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
c.
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 832/4 und 832/7, KG Görtschach-Gödnach
(Plankensteiner Holzbau GmbH. und Anton
Plankensteiner).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan.
Geplant ist die Erneuerung und Erhöhung des Silos.
Um diese möglich zu machen, ist nachstehende Ab-
änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausge-
arbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes im Bereich der Grundstücke Nr. 832/4 und
832/7, KG Görtschach-Gödnach, laut planlicher und
schriftlicher Darstellung der Architektengemeinschaft
Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr vom 5. April
2013, Zahl 707q832-4BBP.dwg, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 14. Mai bis einschließlich 12.
Juni 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
d.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 22/5, KG Stribach (Barbara Wal-
lensteiner).
Dieses Grundstück soll veräußert werden und weist
derzeit keine einheitliche Flächenwidmung auf. Um
den neuen Besitzern eine Bebauung zu ermöglichen
ist eine einheitliche Flächenwidmung erforderlich.
Nachstehende Änderung des Flächenwidmungsplanes
ist daher notwendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 –
TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr
ausgearbeiteten Entwurf vom 13. Mai 2013, Zahl
707q22-5FWP.dwg, über die Änderung des Flächen-
widmungsplanes der Gemeinde Dölsach im Bereich des
Grundstückes Nr. 22/5, KG Stribach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 14. Mai bis einschließlich 12.
Juni 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 22/5, KG
Stribach, von derzeit Freiland in künftig „Wohnge-
biet“ gemäß § 38 Abs. 1 TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig, nachstehen-
den Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen:
e.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gp. 150, KG Dölsach (Johannes Wein-
gartner).
Der Landwirt Johannes Weingartner, vulgo Rader,
plant bei seinem landwirtschaftlichen Anwesen in
Dölsach 26 den nordwestlichen Zubau eines Stallge-
bäudes. Nachstehende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes in diesem Bereich wird dadurch not-
wendig.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr. 56
und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 –
TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr