Seite 14 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

Seite 14
Dölsacher Dorfzeitung
Mai 2013
Das Protokoll der Sitzung vom 19. Dezember 2012
wird genehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister
berichtet über folgende Themen:
– Der
Winterdienst
ist heuer ziemlich intensiv. Er hat
später begonnen wurde aber vom Bauhof gut ge-
meistert. Der Radlader hat sich gut bewährt.
– In Stribach musste im Bereich Lottersberger ein
Rohrbruch
behoben werden. Derzeit ist wieder ein
Rohrbruch zu beklagen, der aber noch nicht lokali-
siert werden konnte.
– Das
heizwerk
läuft nun gut, reines Hackgut ist
allerdings erforderlich.
– Die
Grundvergabe
bei Hubert Mariner in Stribach
hat lange gedauert, ist aber nun erfolgt (Rene Stadl-
ober und Mag. Sabrina Allmaier).
Raumordnung Dölsach
a.
Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich einer je Teilfläche der Gpn. 38/1 und 52/2,
KG Dölsach (Elfriede Steiner und Gemeinde
Dölsach).
Frau Elfriede Steiner plant bei ihrem Wohnhaus Döl-
sach 132 diverse Zu- und Umbauten. Die Garage und
die darauf befindliche begehbare Terrasse stehen zum
Teil auf dem Nachbargrundstück. Um nach Grund-
teilung eine einheitliche Flächenwidmung zu erreichen
ist nachstehende Änderung des Flächenwidmungs-
planes in diesem Bereich erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgende einstimmige
Beschlüsse:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz
2006 – TROG 2006, LGBl. Nr. 27 den von der
Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-
Scherzer-Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 9. Jän-
ner 2013, Zahl 707q38-1FWP.dwg, über die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Döl-
sach im Bereich je einer Teilfläche der Grundstücke
Nr. 38/1 und 52/2, KG Dölsach, durch vier Wochen
hindurch, und zwar vom 26. Februar bis einschließlich
27. März 2013, zur öffentlichen Einsichtnahme auf-
zulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Be-
reich einer Teilfläche des Grundstückes Nr. 38/1, KG
Dölsach, von derzeit Wohngebiet in künftig „Frei-
land“ gemäß § 41 TROG 2011 sowie im Bereich einer
Teilfläche des Grundstückes Nr. 52/2, KG Dölsach,
von derzeit Freiland in künftig „Wohngebiet“ gemäß
§ 38 Abs. 1 TROG 2011, vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu be-
rechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b.
Änderung des Bebauungsplanes im Bereich der
Gp. 227/9, KG Dölsach (Steiner/Müllmann).
Für diesen Bereich besteht bereits ein Bebauungsplan.
Geplant ist die Aufstockung des bungalowartigen
Wohnhauses Dölsach 143. Um diese möglich zu
machen, ist nachstehende Abänderung des Bebau-
ungsplanes erforderlich.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 66 Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes
2011, LGBl. Nr. 56, den von der Architektengemein-
schaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-Mayr ausge-
arbeiteten Entwurf über die Erlassung eines Bebau-
ungsplanes im Bereich des Grundstückes Nr. 227/9,
KG Dölsach, laut planlicher und schriftlicher Darstel-
lung der Architektengemeinschaft Dipl.-Ingre. Griess-
mann-Scherzer-Mayr vom 20. Februar 2013, Zahl
707q227-9BBP.dwg, durch vier Wochen hindurch, und
zwar vom 26. Februar bis einschließlich 27. März
2013, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Gleichzeitig wird gemäß § 66 Abs. 2 TROG 2011 der
Beschluss des Bebauungsplanes gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hiezu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Über Anfrage berichtet der Bürgermeister, dass der
erste Entwurf der Bebauungsstudie Goller bei der
nächsten Sitzung präsentiert werden wird.
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MONTAG, 25. FEBRUAR 2013