Seite 5 - Gemeindezeitungen

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Mit 8. Jänner 2004
ist das Örtliche
Raumordnungskon-
zept der Marktge-
meinde Nußdorf-De-
bant in Kraft getre-
ten. Nach den Be-
stimmungen des Ti-
roler
Raumord-
nungsgesetzes
(TROG 2011) ist die
Marktgemeinde verpflichtet, das Ört-
liche Raumordnungskonzept nach 10
Jahren bzw. nach Fristverlängerung
innerhalb dieser Frist, zu überarbei-
ten und fortzuschreiben.
Im Örtlichen Raumordnungskonzept
werden aufgrund der Ergebnisse der
Bestandsaufnahme und der Daten der
Baulandbilanz grundsätzliche Festle-
gungen über die geordnete räumliche
Entwicklung der Gemeinde im Sinne
der Ziele der Örtlichen Raumord-
nung getroffen. Wird zusätzliches
Bauland benötigt, wird im Raumord-
nungskonzept festgelegt, wo die
räumliche Entwicklung stattfinden
soll und mit welcher Art der Bebau-
ung. Auch können im Konzept Ge-
biete der Gemeinde bestimmt wer-
den, für die Bebauungspläne jeden-
falls zu erlassen sind.
Derzeit erfolgt die Bestandsaufnah-
me durch den örtlichen Raumplaner
und die Ausarbeitung eines Erstent-
wurfes. Dieser Erstentwurf wird mit
den Fachstellungnahmen sowie ei-
nem Umweltbericht dem Land zur
Vorprüfung übermittelt.
Der Erstentwurf wird in einer Ge-
meindeversammlung vorgestellt wer-
den. Gemeindebürger werden auch
die Möglichkeit erhalten, bei einem
Tag der offenen Tür den Erstentwurf
mit dem örtlichen Raumplaner zu
diskutieren und eigene Wünsche ein-
zubringen. Erst danach erfolgt das
offizielle Verfahren nach dem Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 mit ei-
nem Entwurfsauflagebeschluss im
Gemeinderat, mit der Auflegung des
Entwurfs, einer offiziellen Stellung-
nahmefrist sowie mit einem Endbe-
schluss im Gemeinderat.
Der Entwurfsauflagebeschluss ist für
das Frühjahr 2014 vorgesehen.
§
September 2013
Gemeindekurier Nußdorf-Debant
76. Ausgabe
Amtliche Kundmachung
Fortschreibung Örtliches Raumordnungskonzept
Information der Gemeindebewohner gemäß § 63 Tiroler Raumordnungsgesetz
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