Seite 10 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

Seite 10
12/2013
Forsttagsatzung 2014
Holzbewilligungen und Anmeldung zur Waldbeweidung
Dezember 2013 zuständige Behörde zu entscheiden hat.
Im Mehrparteienverfahren gilt, dass, wenn der Bescheid vor
dem Ablauf des 31. Dezember 2013 zumindest einer Partei
gegenüber erlassen worden ist, den übrigen Parteien unabhän-
gig vom Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides ihnen gegen-
über weiterhin das Recht der Berufung zusteht. Läuft die
Berufungsfrist am 31. Dezember 2013 für eine Partei noch, so
kann von dieser Partei auch im Mehrparteienverfahren bis
zum Ablauf der Berufungsfrist eine Berufung erhoben werden.
Gegen mündlich verkündete Bescheide kann ebenfalls Beru-
fung erhoben werden, wenn die schriftliche Bescheidausferti-
gung erst nach dem 31. Dezember 2013 zugestellt wird.
Bundesgesetzlich geregelte Angelegenheiten des eigenen
Wirkungsbereiches:
In den bundesgesetzlich geregelten Angelegenheiten des eige-
nen Wirkungsbereiches wird es – wie schon bisher – auch
nach dem 1. Jänner 2014 einen Instanzenzug vom Bürgermei-
ster zum Gemeindevorstand geben. Hier tritt bezogen auf das
gemeindeinterne Verwaltungsverfahren keine Änderung zur
derzeitigen Rechtslage ein; übergangsrechtliche Bestimmun-
gen, beispielsweise für mit Ablauf des 31. Dezember 2013
anhängige Berufungsverfahren oder für bereits vor diesem
Datum in Gang gesetzte Berufungsfristen, sind hier nicht von
Relevanz und folglich auch nicht anwendbar.
Die oben erläuterten Rechtsfolgen gelten aber, wie bereits dar-
gelegt, sehr wohl für die Zustellung von Bescheiden des
Gemeindevorstandes und für die Erstreckung der Frist zur
Erhebung einer Vorstellung.
Die Rechtsmittelbelehrung in Bescheiden des Bürgermeisters
erfährt
in den bundesgesetzlich geregelten Angelegenheiten
des eigenen Wirkungsbereiches
somit nach dem 1. Jänner
2014
keine Änderung
.
Ab 1. Jänner 2014 ist somit in allen Bescheiden des Bürger-
meisters und des Gemeindevorstandes die neue Rechtsmittel-
belehrung betreffend die Möglichkeit der Erhebung der
Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zu verwenden.
Nur in den – seltenen – bundesgesetzlich geregelten Angele-
genheiten des eigenen Wirkungsbereiches ist in den erstins-
tanzlichen Bescheiden des Bürgermeisters weiterhin auf die
bisherige Rechtsmittelbelehrung (ohne entsprechende Hin-
weise) zurückzugreifen.
Das für den Rechtsanwender viel-
leicht Wesentlichste ist, dass die bislang bestehende Beru-
fungsfrist von zwei Wochen nunmehr zu einer Beschwer-
defrist (das Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Bescheide
heißt nunmehr „Beschwerde“) von vier Wochen umge-
wandelt wird.
Dr. Alban Ymeri
, Amtsleiter der Gemeinde Assling, Unter-
assling 28, 9911 Assling Tel.: 04855/8209-12 oder
0664/1315454 E-
Mail: amtsleiter.assling@aon.at Internet:
www.assling.at Quellen: Amt der Tiroler Landesregierung
Stellungnahme vom 26.09.2013; www.help.gv.at.
Fortsetzung von Seite 9
Ein wesentlicher Teil bei den Vorbereitungen zur Forst-
tagsatzung ist neben den Anmeldungen zur Holzschläge-
rung, die Ermittlung des Pflanzenbedarfes und ev. geplan-
te Maßnahmen für 2014.
WICHTIG!

Da
alle geförderten Maßnahmen
(sei es Seillieferung,
Aufforstung, Dickungspflege etc.) grundstücksbezogen voran-
gemeldet werden müssen, ist eine Kontaktaufnahme mit dem
Gemeindewaldaufseher bis
spätestens Freitag, 24.01.2014
,
12:00 Uhr mittags unbedingt erforderlich!

Die
Anmeldung zur Waldbeweidung
sollte auch bis zu
diesem Zeitpunkt eintreffen. Verspätet eingelangte Ansuchen
können nicht mehr berücksichtigt werden!
Bürozeiten desGWA zur Anmeldung der geplanten Maß-
nahmen:

Dienstag, 7. Jänner 2014 bis Freitag 17.Jänner 2014,
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag, 20. Jänner 2014 bis Donnerstag 23. Jänner 2014,
jeweils von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
In diesem Jahr Jahr findet die Forsttagsatzung im
Kultur-
heim Assling wieder
statt.
Termin: 31. Jänner 2014, 10:00 Uhr
Um eine zügige Abwicklung der Ameldungen zu gewährlei-
sten, können diese auch per Telefon oder E-Mail erfolgen.
Ich bitte Euch von diesem Angebot Gebrauch zu machen und
würde mich über einen Besuch im Gemeindeamt und bei der
Forsttagsatzung im Kulturheim Assling freuen.
Der Gemeindewaldaufseher
EHESCHLIESSUNGEN: keine
GEBURTEN: keine
TODESFÄLLE:
UNTERWEGER Franz, Thal-Wilfern 8, verstorben am
04.11.2013 in Lienz, 89 Jahre;
Zuwanderungen: 12 Abwanderungen: 10
Aus dem Standesamt
Nächtigungsstatistik
Oktober 2013 2012 2011 2010
404 317 371 343
November 2013 2012 2011 2010
30 125 70