Seite 6 - Gemeindezeitungen

Basic HTML-Version

6
FODN - 54/02/2013
AUS DEM GEMEINDERAT
Gemeinderatssitzung
am 3. April 2013
Gemeindeamt Kals am Großglockner
A-9981 Kals am Großglockner
Ködnitz 6
Tel. 04876/8210, Fax: DW 17
Mail: gemeindeamt@kals.at
Parteienverkehr
Montag - Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
BGM Klaus Unterweger
Mail: bgm@kals.at
Tel. Nr. 04876/8210-13
Rupert Bacher
Tel.: 04876/8210-11
Mail: gemeindeamt@kals.at
Erika Rogl
Tel.: 04876/8210-12
Mail: gde@kals.at
Hannes Bergerweiß
Tel.: 04876/8210-14
Mail: gemeinde@kals.at
Weitere Telefonnummern:
Volksschule: 04876/8810-20
Hauptschule: 04876/8810-21
Kindergarten: 04876/8810-23
Waldaufseher: 0664/8932936
Dr. Gebhard Oblasser
Ordination Kals: 04876/22145
Di. 8.30 - 10.30 Uhr, Do 16.30 - 18.30 Uhr
Beschlussfassung über Änderung des
Flächenwidmungsplanes und Auflage des Entwurfes
im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3790 (öffentl. Gut, Wege
und Plätze) von dzt. Haupterschließung des Baulandes in künf-
tig landwirtschaftliches Mischgebiet und im Bereich einer Teil-
fläche des Gst. 3796/1 (Hanser Martin, Großdorf 32) von dzt.
Freiland in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet:
Geplant ist ein Zubau im Norden seines Hauses, welcher auf
den in der Mappe eingezeichneten Gemeindeweg Gst. 3790
reichen würde. Auch führt dieser Weg ganz nahe am Haus
vorbei (kein Abstand, Dach ragt in Gemeindeweg) und hat au-
ßerdem nicht übliche Breite – in diesem Bereich nur ca. 2,50 m.
Beantragt wird nun die Überlassung einer Teilfläche von
ca. 95 m2 des Gemeindeweges und wird die Dienstbarkeit des
Gehens und Fahrens zu Gunsten des Gst. 3806 (Koller Armin,
Großdorf 33) im Grundbuch eintragen. Außerdem benötigt die
Gemeinde von Hanser Martin beim „Wurzweg“ für die Zu-
fahrt zu den Baugründen von Kunzer Hannes Gst. 3795 noch
Grund. Ein endgültiger Teilungsplan hierfür liegt noch nicht
vor.
Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Abgabe einer
Teilfläche von ca. 95 m2 des Gemeindeweges 3790 an Han-
ser Martin. Die Übereignung soll dann gleichzeitig mit dem
„Wurzweg“ erfolgen.
Neben der Teilfläche des Gemeindeweges soll noch eine
Teilfläche seines Gst. 3796/1 seiner Bp. .916 zugeschrieben
werden und ist eine Änderung des FWP erforderlich.
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche
des Gst. 3790 (öffentl. Gut, Wege und Plätze) von dzt. Haup-
terschließung des Baulandes in künftig landwirtschaftliches
Mischgebiet sowie im Bereich einer Teilfläche des Gst. 3796/1
von dzt. in künftig landwirtschaftliches Mischgebiet.
(89) im Bereich einer Teilfläche des Gst. 4218/1 (Huter Ger-
hard, Unterpeischlach 48) von dzt. Freiland in künftig Wohn-
gebiet und im Bereich einer Teilfläche des Gst. 4218/1 von dzt.
Freiland in künftig Kenntlichmachung als Haupterschließung
des Baulandes:
Die Änderung des ÖROK wurde beim ersten Punkt be-
schlossen soll nun auch der FWP im Bereich einer Teilfläche
des Gst. 4218/1 geändert werden (lt. Übergabevertrag sollen
insgesamt vier Bauplätze für weichende Kinder des damaligen
Besitzers gebildet werden).
Der Gemeinderat beschließt daher einstimmig die Ände-
rung des Flächenwidmungsplanes im Bereich einer Teilfläche
des Gst. 4218/1 KG Kals am Gr. von dzt. Freiland in künftig
Wohngebiet und im Bereich einer Teilfläche des Gst. 4218/1
von dzt. Freiland in künftig Kenntlichmachung als Haupter-
schließung des Baulandes.
Kulturhaus
Beschlussfassung über Vergabe von Arbeiten
undInformation über Baufortschritt:
Hier liegt ein Angebot der Fa. Selmer Objektein-
richtung über Stühle und Tische vor:
Stapelstuhl TOOL
€ 88,52 + Aufpreis für Stoff-
gruppe 2 € 4,76 und für Rückenpolsterung € 11,32
sowie für Armlehne € 39,29; insgesamt werden
350 Stühle angekauft (die Hälfte mit Armlehne
und die Hälfte ohne).
Klapptisch Basic
um € 294,66 – 40 Stück
Aufgrund der Aufpreise beschließt der Gemeinde-
rat noch weitere Angebote einholen zu lassen.
Weiter Zusatzauftrag für Dachdeckerarbeiten
der Winter hat gezeigt, dass der Schnee vom Dach
abrutscht und bis zur Straßenmitte reicht und war
der Gehsteig zu sperren! Es wurden zwar doppelt
so viel Schneefänger angebracht, als lt. ÖNORM
vorgeschrieben, trotzdem reicht das nicht aus. Es
müssen 40 cm hohe Schneeschutzgitter angebracht
werden.
240 lfm Schneeschutzgitter inkl. Montage:
nachdem die Fa. Lusser bereits die Dachdeckung
gemacht hat, wird diese mit den Arbeiten betraut.
Vergabe Linoleumboden:
Vier Firmen haben an-
geboten: Fa. Mayrhofer, Fa. Grimm, Fa. Hassler