Seite 4 - Gemeindezeitungen

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Gemeindegutsagrargemeinschaft Gaimberg
(Fortsetzung von „Die Sonnseiten Nr. 41/2012“)
I
n der Ausgabe „Die Sonn-
seiten Nr. 41/2012“ habe
ich bereits zum Thema „Ge-
me indegut sagrargeme in-
schaft“ Stellung genommen.
Zwischenzeitlich ist die Ent-
scheidung des Landesagrar-
senates eingetroffen und ich
möchte deshalb über die ak-
tuelle Situation in Gaimberg
informieren.
Bei den aus Gemeindegut
entstandenen Agrargemein-
schaften ist vom Verfassungs-
gerichtshof in Wien bereits
alles Wesentliche entschieden
worden. Die Zurechnung des
Holzüberlings wird Mitte
März 2013 entschieden. Es
wurde festgehalten, dass der
über die Summe der Nut-
zungsrechte hinausgehende
Substanzwert des Gemeinde-
gutes der Gemeinde zusteht.
Zur Erklärung: Der Substanz-
wert der Gemeinde sind
jene Erträgnisse, die nach
Abzug der Belastung durch
die Anteilsrechte (land- und
forstwirtschaftliche
Nut-
zungsrechte für die Stamm-
sitzliegenschaftsmitglieder,
das ist der Haus- und Gutsbe-
darf), verbleiben.
Die Novelle des Flurverfas-
sungs-Landesgesetzes 2010
sieht vor, dass bei der Jahres-
rechnung und auch beim Vor-
anschlag zwei voneinander
getrennte Rechnungskreise
zu führen sind. RK I: Einnah-
men und Ausgaben aus land-
und
forstwirtschaftlicher
Tätigkeit und RK II: Einnah-
men und Ausgaben aus dem
Substanzwert der agrarge-
meinschaftlichen Grundstü-
cke (Vermietung, Jagdpacht
usw.). Weiters ist ein von
der Gemeinde entsandter
Vertreter verpflichtend bei
den Ausschusssitzungen der
Gemeindegutsagrargemein-
schaft beizuziehen. Laut Ge-
meinderatsbeschluss vertrete
ich in dieser Angelegenheit
die Gemeinde.
Die AG Gaimberg wurde von
der Agrarbehörde I. Instanz
mit Bescheid vom 15.12.2011
als
Gemeindegutsagrarge-
meinschaft festgestellt. In
der Folge wurden die Organe
der Gemeindegutsagrarge-
meinschaft Gaimberg auf-
gefordert, die gesetzlichen
Bestimmungen so lange an-
zuwenden, bis rechtskräftig
etwas anderes festgestellt
wird. Das Verfahren wurde
vom Landesagrarsenat (II.
Instanz) am 15. März 2013
entschieden, wobei die Fest-
stellung der Agrarbehörde I.
Instanz vollinhaltlich bestä-
tigt wurde.
Gemeindegut:
770 ha (627
ha Alpe und 143 ha Wald).
Nicht Gemeindegut:
21 ha
(Waldzukäufe ab 1953).
Für
Verwaltungsübertre-
tungen
hat die Agrarbehörde
mit Schreiben vom Februar
2012 die Einsetzung eines
Sachverwalters bzw. Geld-
strafe angedroht. Diese An-
drohung hat der Rechtsanwalt
der Gemeinde Gaimberg Dr.
Zanon dann auch gefordert,
da die Organe des Agraraus-
schusses die neue gesetzliche
Situation und die damit gefor-
derten Maßnahmen gänzlich
ignoriert haben.
Nachdem ich als Vertreterin
der Gemeinde im Mai 2012
erstmals zu einer Ausschuss-
sitzung der Gemeindegutsa-
grargemeinschaft Gaimberg
geladen wurde und damit den
Eindruck des Umdenkens der
Funktionäre gewonnen habe,
habe ich die Androhung des
Sachverwalters
schriftlich
zurückgezogen.
Die Rechnungsabschlüsse,
sowie der Voranschlag müs-
sen von der Gemeinde geneh-
migt werden. Leider konnte
ich dem, von der Gemeinde-
gutsagrargemeinschaft Gaim-
berg erstellten Rechenwerk
bis dato nicht zustimmen, da
die Zuordnung der Ein- und
Ausgaben im Rechnungskreis
II (Substanzwert der Gemein-
de) nicht gesetzeskonform
vorgenommen wurden. Z. B.
steht der Jagdpacht zu 100 %
der Gemeinde zu. Ich habe
die Jahresrechnungen 2010,
2011 und 2012 zur Prüfung
an die Steuerberatungskanz-
lei Schönherr & Schönherr
weitergeleitet. Eine neutrale
Prüfung bzw. Aufarbeitung
der Abschlüsse kann als
Grundlage für die Zukunft
dienlich sein. Die Aufbu-
chung der Bilanzen durch
Steuerberater Mag. Othmar
Schönherr ergab, dass
nur
3 - 4 % der jährlichen Ein-
nahmen
der Gemeindegutsa-
grargemeinschaft Gaimberg
an die Gemeinde Gaimberg
zu überweisen sind. Von einer
wirtschaftlichen Gefährdung
der Gemeindegutsagrarge-
meinschaft Gaimberg kann da
wohl keine Rede sein.
Die Gemeinde ist verpflich-
tet, das Gemeindevermögen
sorgsam zu verwalten. In
diesem Sinne ersuche ich die
Funktionäre der Gemeinde-
gutsagrargemeinschaft Gaim-
berg, die mit der Novelle des
Flurverfassungslandesgeset-
zes einhergehenden Bestim-
mungen zur Anwendung zu
bringen.
D
ie
B
ürgermeisterin
M
artina
K
launzer
Foto: Gemeinde Gaimberg
Gaimberger Alpe
Amtsstunden
Montag - Donnerstag
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Freitag 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr
Tel.: 04852/62262, Fax: DW 15
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Montag - Freitag von 08.00 Uhr - 12.00 Uhr
Montag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
Sprechstunden der Bürgermeisterin
Montag und Mittwoch von 16.00 Uhr - 17.30 Uhr
Tel.: 04852/62262, Mobil: 0664/4549761