Seite 6 - Gemeindezeitungen

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46 - D
ezember
2013
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emeinde
(Kopfquote: € 0,50 pro EW lt.
VZ 2001).
Verlängerung
Raumord-
nungskonzept Gaimberg
Der Gemeinderat hat ein-
stimmig die Verlängerung der
Frist zur Fortschreibung des
örtlichen Raumordnungskon-
zeptes Gaimberg um drei Jah-
re - das ist bis zum 12.11.2016
beschlossen. Beim Amt der
Tiroler
Landesregierung
ist um eine entsprechende
Genehmigung gemäß den
Bestimmungen des Tiroler
Raumordnungsgesetzes 2011
anzusuchen.
Übernahme einer Grund-
fläche in das öffentliche Gut
Der Gemeinderat hat mit 8
Ja-Stimmen und 1 Gegen-
stimme (2 Mandatare befan-
gen) beschlossen, im Bereich
der Zufahrt zur Wohnanlage
Frieden in Obergaimberg eine
Teilfläche von 15 m² aus dem
Gst. 325/1 KG Obergaimberg
(Oberegger Margareta) ge-
mäß Teilungsplan des Zivil-
geometers Dipl.-Ing. Rudolf
Neumayr vom 04.09.2013
unentgeltlich und frei von
jeglichen Belastungen für die
Gemeinde Gaimberg in ihr
öffentliches Gut (Gp. 325/7
KG Obergaimberg) zu über-
tragen.
Einvernehmlich wurde ver-
einbart, dass die Kosten für
den Grunderwerb und die
mit der grundbücherlichen
Durchführung verbundenen
Kosten von der Bau- und
Siedlungsgenossenschaf t
Frieden übernommen und die
Vermessungskosten von der
Gemeinde Gaimberg getra-
gen werden.
Mittelfristige Finanz- und
Investitionsplanung
Der Gemeinderat hat mehr-
heitlich beschlossen, fol-
gende Vorhaben für das Jahr
2014 in die Investitionspla-
nung aufzunehmen und dafür
um Bedarfszuweisungsmittel
beim Land Tirol anzusuchen:
Gehsteig
Zettersfeldstraße
(Haus Jeller-Brennerleweg);
Kostenschätzung € 40.000,--
(Bedarfszuweisungs-Antrag:
€ 20.000,--)
Splittdepot
Obergaimberg
(Faschingalmstraße), Kosten-
schätzung € 30.000,-- (Be-
darfszuweisungs-Ant rag:
€ 15.000,--)
Haushaltsüberschreitungen
Die außerplan- und über-
planmäßigen Ausgaben im
ordentlichen Haushalt samt
Bedeckungsvorschlag lt. Auf-
stellung des Finanzverwalters
werden vom Gemeinderat zur
Kenntnis genommen und ein-
stimmig genehmigt.
Aus der Sitzung vom
24.10.2013
Baugrundvergabe
Der Gemeinderat hat ein-
stimmig beschlossen, den
Baugrund des Tiroler Boden-
fonds bei der Zettersfeldstra-
ße mit der Gp.Nr. 233/8, KG
Untergaimberg, an den Gaim-
berger Gemeindebürger Tho-
mas Thaler, Postleite 5, 9905
Gaimberg, zu vergeben.
Felssicherung Rabenköfele
- Faschingalmstraße
Der Gemeinderat hat einstim-
mig als Nachtrag zum GR-
Beschluss vom 23.05.2013
den neuen Finanzierungs-
schlüssel zu den Baumaß-
nahmen am Baufeld Wart-
schenbach
(Felssicherung
Rabenköfele) genehmigt.
Geschätztes
Bauvolumen
neu: € 600.000,-- (Bund 50
%, Land 40 %, Nußdorf-De-
bant 5,65 %, Gaimberg 2,45
%, Lienz 1,90 %). Die Höhe
des
Interessentenbeitrages
für die Gemeinde Gaimberg
bleibt unverändert.
Steuern, Gebühren und
Abgaben ab dem Kalender-
jahr 2014
Der Gemeinderat hat einstim-
mig die Hebesätze für Steu-
ern, Gebühren und Abgaben
mit Wirkung ab 01.01.2014
beschlossen. Es wurde grund-
sätzlich eine Indexanpassung
von 1,8 % vorgenommen.
Die Grundsteuer, Kommu-
nalsteuer, Vergnügungssteu-
er, der Erschließungsbeitrag,
der Kindergartenbeitrag, die
Kostenersätze für Kopien,
Fax und Kehrbuch sowie die
Waldumlage und Einschalt-
tarife für die Gemeindezei-
tungsinserate bleiben gegen-
über dem Vorjahr unverändert
(siehe Seite 8).
Unterstützung der Caritas
Zwischen der Caritas und
den Gemeinden des „Träger-
schaftsverbandes der Famili-
enhilfe Osttirol“ wurde neben
der Mitfinanzierung der tat-
sächlichen Einsatzstunde ein
Beitrag pro Einwohner und
Jahr vereinbart.
Der Gemeinderat hat daher
einstimmig die Auszahlung
des Jahresbeitrages 2013 an
die Caritas (Familienhilfe
Ost t irol) in der Höhe von
€ 920,40 (€ 1,20 x 767 Ein-
wohner lt. VZ 2001) geneh-
migt.
Änderungen des Raumord-
nungskonzeptes
Bereich Gst. 301, KG Unter-
gaimberg (Ebner-Webhofer,
Wartschensiedlung)
Der Gemeinderat hat mehr-
heitlich (1 Enthaltung) fol-
gende Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes im
Bereich des Gst. 301, KG
Untergaimberg, gemäß den
Bestimmungen des Tiroler
Raumordnungsgesetzes be-
schlossen:
Änderung des örtlichen Raum-
ordnungskonzeptes
im
Bereich der Gp. 301, KG
Untergaimberg, von derzeit
„Landschaftlich
wertvol-
le Freihaltefläche (FA)“ in
„Bauliche Entwicklung, vor-
wiegend Wohnnutzung W22,
zeitliche Abfolge z1, Intensi-
tät D1 - für Wohnzwecke, Vor-
aussetzung ist die Verfügbar-
keit sowie ein angemessener
sozialverträglicher Grund-
preis. Die Infrastruktur und
Erschließung muss sicherge-
stellt sein“.
Bereich Gste. 350/1, 351,
352/1, .18, .20, 396, 452, alle
KG Obergaimberg (Ploier-
hof)
Der Gemeinderat hat eine
Änderung des örtlichen
Raumordnungskonzeptes im
Bereich des Ploierhofes in
Obergaimberg von derzeit
„Landschaftlich
wertvolle
Freihaltefläche (FA) bzw.
bauliche Entwicklung für
vorwiegende Wohnnutzung“
in künftig
„Bauliche
Ent-
Inzwischen wurde mit den Felssicherungsarbeiten beim Ra-
benköfele bereits begonnen.
Foto: Franz Tscharnig