Seite 35 - Gemeindezeitungen

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Informationsblatt der Gemeinde Amlach
Ausgabe 23 Dezember 2013 Seite 35
Schadstoffarm, klimafreundlich und kostengünstig können Holzfeuerungen nur mit
hochwertigem Brennmaterial betrieben werden. Wer Abfall verbrennt, gefährdet sich und
seine unmittelbare Umgebung.
Ausschließlich naturbelassenes Holz verwenden
In der Tiroler Heizungsanlagenverordnung ist festgelegt, dass in Holzöfen nur naturbelassenes
Holz mit einem Wassergehalt von 15 bis 20 % sowie hochwertige Holz- und Rindenbriketts, die
der ÖNORM entsprechen, verbrannt werden dürfen.
Müllverbrennung ist strafbar
Wer also Plastikabfälle, Hausmüll oder mit Schadstoffen belastetes Altholz verbrennt, vergiftet
Luft und Boden in seiner unmittelbaren Umgebung mit gefährlichen Substanzen wie
Salzsäuregasen, Formaldehyd und krebserregenden Dioxinen. Die Giftstoffe werden
eingeatmet oder können über den Garten in den Nahrungskreislauf gelangen.
Abfallverbrennung ist deshalb strafbar. Bitte beachten: „Altholz“ ist meist behandelt, beschichtet
oder verunreinigt und damit Abfall.
Müllverbrennung ist nachweisbar und ruiniert die Heizanlage
Ist die Asche nicht fein und hellgrau bis weiß, sondern dunkel und weist Verunreinigungen auf,
liegt der Verdacht auf Müllverbrennung nahe. Abfallverbrennung hinterlässt aber auch
entsprechende Spuren an der Heizanlage und am Kamin. Wer Abfall verbrennt, ruiniert die
eigene Heizanlage und muss mit hohen Sanierungskosten rechnen. Abfallverbrennung kann
von Experten mit einem Schnelltest rasch vor Ort nachgewiesen werden.
Bitte nicht vergessen: Auch
das Verbrennen von Kartonagen, Holzsteigen und
bedrucktem Papier setzt Giftstoffe frei.
Müllentsorgungstermine 2014
Getrenntmüllsammlung
jeden Freitag, von 8.00 bis 19.00 Uhr
gesammelt werden:
Altpapier
Verpackungskunststoffe
Verpackungsmetalle
Altglas
Altspeiseöle/-fette (Öli)
Caritassäcke