Seite 8 - Gemeindezeitungen

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EMEINDE
INFORMATIONEN
Abbrennen biogener Materialien
Grundsätzlich ist das Verbrennen biogener und
nicht biogener Materialien außerhalb von Anlagen
ganzjährig verboten.
Ausnahmen sind
Übungen zur Brand- und Katastrophen-
bekämpfung von Bundesheer und Feuerwehren, Lagerfeuer
und Grillfeuer, das Abflammen (Hitzebehandlung ohne
Verbrennen) und das punktuelle Verbrennen von ge-
schwendetemMaterial in schwer zugänglichen alpinen Lagen
(siehe „50 m-Regelung“),
außerdem das punktuelle Verbrennen von
feuerbrand-
befallenen und -gefährdeten Pflanzen, von biogenen
Materialien im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen
(Brauchtumsfeuer) und Lawinenholz,
sofern
Löschgerät
(z.B. Nasslöscher, Eimer mit Wasser etc.) bereit gehalten
wird, das Feuer bis zum endgültigen Erlöschen durch eine
geeignete Person beaufsichtigt wird, Zeit und genauer Ort des
Verbrennens der Gemeinde gemeldet wurden (mindestens 2
Wochen vorher für Brauchtumsfeuer und Lawinenholz).
50 m-Regelung
Schwer zugänglich bedeutet, wenn
die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter
Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen (z.B. Traktor
mit Anhänger) möglich ist, mehr als 50 m beträgt, oder
die Strecke bis zu dem Punkt, ab dem ein motorisierter
Abtransport mit geländetauglichen Fahrzeugen möglich ist,
50 m oder weniger beträgt, jedoch der Einsatz einer Seilwinde
geländetechnisch nicht durchführbar ist.
Das Anzünden dieses Materials ist mindestens zwei
Arbeitstage vorher persönlich im Gemeindeamt Thurn zu
melden. Dabei muss die genaueAngabe der Grundparzelle
erfolgen. Das unterschriebene Formular wird dann von
der Gemeinde an die Leitstelle Tirol weitergeleitet.
Die Meldung im Gemeindeamt bedeutet aber nicht, dass
die Gemeinde Thurn die Erlaubnis zumAnzünden erteilt,
sondern nur, dass das Anzünden an die entsprechenden
Institutionen weitergeleitet wird!
Der Bürgermeister
Die wichtigsten Notrufnummern
Im Ernstfall entscheiden oft Minuten über Leben und Tod.
Wichtig ist, nicht nur rasch Hilfe zu holen, sondern auch die
richtige.
Die europaweit einheitliche Notrufnummer (Euro-Notruf) 112
wirdmit Priorität imNetz behandelt. Die Liste derMitgliedsländer
erweitert sich laufend, Sie finden sie unter
www.sos112.info
.
Einen Euro-Notruf können Sie in Österreich auch ohne SIM-
Karte und ohne Gesprächsguthaben mit jedem Handy tätigen.
Wenn Sie an einem Standort ohne Empfang sind – Handy
aus- und wieder einschalten (auch anstelle der PIN) gleich 112
wählen. Wenn Sie noch immer keinen Empfang haben, Standort
wechseln und in regelmäßigen Abständen 112 wählen.
Bitte beachten Sie! Bei einem Euro-Notruf wird Ihre Rufnummer
nicht immer automatisch übertragen. Legen Sie daher erst auf,
wenn Sie von den Einsatzkräften dazu aufgefordert werden.
Rufnummer
Notrufdienst
112
Euro-Notruf
122
Feuerwehr
133
Polizei
128
Gasgebrechen
140
Bergrettung (in Vorarlberg 144 Rettung)
141
Ärztefunkdienst
144
Rettung
147
Rat auf Draht - Notruf für Kinder, Jugendliche
und deren Bezugspersonen
0800/222 555 Frauenhelpline
01/406 43 43 Gift-Notruf
0800/133 133 WITAF - SMS-Notruf für Gehörlose
Veranstaltungskalender 2014
Aufgrund von Qualititätsmängeln wurde der Veranstaltungs-
kalender 2014 nachgedruckt. Beiliegend erhalten Sie nun
einen neuen Veranstaltungskalender. Weitere Kalender können
im Gemeindeamt abgeholt werden.
Egal ob Sie umfassende Sanierungsmaßnahmen, einen
Umstieg auf eine neue Heizung, die Anschaffung neuer Fenster
planen oder Ihnen ganz einfach die Energiekosten zu hoch
erscheinen: Professionelle Energieberatung macht Sinn, erspart
Fehlplanungen, Zeit und Geld.
Beratungstermine in Lienz:
UmWartezeiten zu vermeiden bitte wir umvorherige verbindliche
Anmeldung.
09. Mai 2014
14.00 – 18.00 Uhr
06. Juni 2014
04. Juli 2014
01. August 2014
05. September 2014
03. Oktober 2014
07. November 2014
15. Dezember 2014
Regionsmanagement Osttirol
Amlacherstraße 12, 9900 Lienz
Tel. 04852 72820-576
r.schader@rmo.at
Energie Tirol
www.energie-tirol.at
.
Tel: 0512 589913