Seite 14 - Gemeindezeitungen

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Wichtige Informationen zur Nationalratswahl 2013
Am 29. September 2013 findet die
Wahl zum Nationalrat statt. Sie sind
wahlberechtigt, wenn Sie spätestens am
Wahltag 16 Jahre alt werden und am
Stichtag (9. Juli 2013) österreichische
Staatsbürgerin oder österreichischer
Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Öster-
reich sind oder Auslandsösterreicherin
oder Auslandsösterreicher (Hauptwohn-
sitz im Ausland) und in der Wählerevi-
denz einer österreichischen Gemeinde
eingetragen sind.
Erstmals können Sie innerhalb der von
Ihnen gewählten Partei drei Vorzugsstim-
men vergeben. Dadurch setzen Sie sich
für eine Neureihung der Bewerber/Innen
innerhalb der Regionalparteiliste, Lan-
desparteiliste oder – neu – der Bundes-
parteiliste ein.
•Die Namen der Bewerber/Innen der
Regionalparteilisten finden Sie auf dem
amtlichen Stimmzettel abgedruckt.
•Aufstellungen über Namen der Bewer-
ber/Innen der Landesparteilisten und
der Bundesparteilisten finden Sie in der
Nähe des Wahllokals und jeder Wahl-
karte beigelegt.
•Vorzugsstimmen für Bewerber/Innen auf Re-
gionalparteilisten werden durch Ankreuzen
auf dem Stimmzettel vergeben. Bei den Lan-
despartei- und Bundesparteilisten reicht die
Eintragung der Reihungsnummer (laut Auf-
stellung) in der entsprechenden Rubrik aus.
Wie bisher können Sie bei der Nationalrats-
wahl am Wahltag in der Gemeinde Ihres
Hauptwohnsitzes im Wahllokal wählen. Dafür
müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis
oder einen anderen Nachweis Ihrer Identität
mitnehmen.
Werden Sie voraussichtlich nicht in diesem
Wahllokal wählen können, so müssen Sie
eine Wahlkarte beantragen. Mit dieser Wahl-
karte wählen Sie im Inland je nach Wunsch
• in einem dafür vorgesehenen Wahllokal in
Österreich,
•vor einer „fliegenden Wahlbehörde“ (diese
kommt zu Ihnen, wenn Sie bettlägerig, geh-
oder transportunfähig sind, oder
•mittels Briefwahl.
Nähere Informationen betreffend die Stimm-
abgabe mittels Briefwahl können Sie dem
Aufdruck auf der Wahlkarte entnehmen.
Wichtig:
Wahlkarten können nicht per Tele-
fon beantragt werden! Sie können Ihre Wahl-
karte persönlich oder per Telefax, per E-Mail,
via Internet (Online-Formular) oder mit einer
Anforderungskarte, die Ende August über
den Postweg an alle Haushalte zugestellt
wurde, bei Ihrer Gemeinde, wo Sie zum
Stichtag Ihren Hauptwohnsitz hatten, anfor-
dern.
Das Wahllokal im Sitzungsraum des Gemeindehauses Leisach, Leisach Nr. 20,
ist am Wahltag in der Zeit von 7.30 bis 13.00 Uhr durchgehend geöffnet.