Seite 58 - Gemeindezeitungen

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Dezember 2013
Gemeindekurier Nußdorf-Debant
77. Ausgabe
58
Serviceleistungen und Informationen
HEIZKOSTENZUSCHUSS
Für Bezieher niedriger Einkommen wird auch in diesem Winter wieder von der Marktgemeinde ein
einmaliger
Heizkostenzuschuss von € 150,--
gewährt.
Antragsberechtigter Personenkreis:
- PensionistInnen mit Bezug der geltenden Ausgleichszulage bzw. Ergänzungszulage
- BezieherInnen von Pensionsvorschüssen
- AlleinerzieherInnen sowie Ehepaare bzw. Lebensgemeinschaften mit mindestens einem im gemeinsamen Haushalt
lebenden unterhaltsberechtigten Kind mit Anspruch auf Familienbeihilfe
- BezieherInnen von Notstandshilfe
- Der Antragsteller muss seit mindestens fünf Jahren mit Hauptwohnsitz in Nußdorf-Debant gemeldet sein.
Nicht antrags- bzw. zuschussberechtigt sind:
- BezieherInnen von laufenden Grundsicherungsleistungen, die die Übernahme der Heizkosten als Grundsicherungs-
leistung erhalten
- BewohnerInnen von Alten- und Pflegeheimen, Schüler- und Studentenheimen
Die Netto-Einkommensgrenzen betragen:
€ 830,00/Monat für alleinstehende Personen
€ 1.250,00/Monat für Ehepaare/Lebensgemeinschaften
€ 200,00/Monat zusätzlich für jedes im gemeinsamen Haushalt lebende, unterhaltsberechtigte Kind mit Anspruch
auf Familienbeihilfe
€ 450,00/Monat für die erste weitere erwachsene Person im Haushalt
€ 300,00/Monat für jede weitere erwachsene Person im Haushalt
Angerechnet werden:
Eigen-, Witwen- und Waisenpension, Unfallrenten, Kriegsopferrenten, Pensionen aus dem Ausland, Einkünfte aus
selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit (Lohn/Gehalt), Leistungen aus der Arbeitslosen- und Krankenversi-
cherung, Studienbeihilfen, Stipendien, Kinderbetreuungsgeld, erhaltene Unterhaltszahlungen/Alimente, sonstige
Einkommen (Vermietung, Verpachtung...)
Nicht angerechnet werden:
- Pflegegeldbezüge
- Familienbeihilfe
- Wohn- und Mietzinsbeihilfen
- Lehrlingsentschädigungen
In Abzug zu bringen sind:
- Zu leistende Unterhaltszahlungen/Alimente, soweit gerichtlich festgelegt
Das Einkommen ist nachzuweisen durch:
- aktuellen Pensionsbescheid, Lohnzettel, Bezugsbestätigung, Nachweis Unterhalts-/Alimentenzahlung
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
Anspruchsberechtigte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind eingeladen, sich am Marktgemeindeamt
(Erdgeschoss, Bürgerservicebüros) zu melden, wo nach Vorlage der erforderlichen Einkommensnachweise der Heiz-
kostenzuschuss bar ausbezahlt wird.
MUTTER-ELTERN-BERATUNG 2014
Die Beratungen finden jeden
4. Donnerstag
im Monat jeweils
von 08.00 bis 09.30 Uhr
im
Marktgemeindeamt
Nußdorf-Debant (Sitzungssaal)
statt:
23. Jänner, 27. Februar, 27. März, 24. April, 22. Mai, 26. Juni, 24. Juli, 28. August, 25. September, 23. Oktober,
27. November (25. Dezember entfällt - Feiertag)
Für den Besuch der Mutter-Eltern-Beratung ist keine Anmeldung erforderlich und das Angebot ist kostenlos.