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WIRTSCHAFT

PUSTERTALER VOLLTREFFER

JULI/AUGUST 2018

26

Wirtschaftsmeldungen

Nicht 25, sondern 33 Ärzte

können bis 2021 die dreijäh-

rige Sonderausbildung für All-

gemeinmediziner in Südtirol

durchlaufen. Die Landesregie-

rung beschloss, die Anzahl der

Ausbildungsplätze um fast ein

Drittel anzuheben. „Der Bedarf

an Hausärzten ist groß, die

Nachfrage nach Ausbildungs-

plätzen ebenfalls. Daher ent-

schieden wir, das Ausbil-

dungsangebot auszuweiten

und haben dafür die notwen-

digen Mittel bereitgestellt“,

betonte Gesundheitslandesrä-

tin Martha Stocker. Der Wett-

bewerb für die Zulassung zur

Sonderausbildung war von der

Landesregierung im Feber

ausgeschrieben worden. Um

Teilnahme konnten sich dem-

nach Mediziner bewerben, die

zur Ausübung des Arztberufes

befähigt sind, das heißt, die

entsprechende Staatsprüfung

bestanden, über den Zwei-

sprachigkeitsnachweis verfü-

gen und ins Berufsverzeichnis

der Ärzte- und Zahnärztekam-

mer eingetragen sind.

Zusatzkosten genehmigt

Da bei der Aufnahmeprü-

fung mehr Kandidaten für ge-

eignet erklärt wurden, als Aus-

bildungsplätze zur Verfügung

standen, hatte sich das Lan-

desgesundheitsressort für die

Erhöhung der Teilnehmerzahl

ausgesprochen. Die damit ver-

bundenen Kosten von knapp

200.000 € sind genehmigt.

Die angehenden Allgemein-

mediziner, die ihr Praktikum in

den verschiedenen Abteilun-

gen der Südtiroler Kranken-

häuser und in Hausarztpraxen

absolvieren werden, erhalten

ein monatliches Studien-

stipendium.

Mehr Ausbildungsplätze für

künftige Hausärzte

Die Landesregierung stockte die Anzahl der Ausbildungsplätze für Allge-

meinmediziner von 25 auf 33 auf.

Allgemeinmedizin: Mehr Ausbildungsplätze für künftige Hausärzte.

Das Gerücht wurde durch

eine Aussendung des Präsi-

denten des Fischereivereins

Eisacktal, Markus Heiss,

aufgeworfen und darin der

Schluss gezogen, dass dies

Gebirgsbäche zu Rinnsalen

verkommen lasse. Doch

Landesrat Richard Theiner

stellt sofort klar: „Diese Aus-

sage entbehrt jeglicher

Grundlage. Es gilt nämlich

weiterhin: Bergbauern mit

dem vereinfachten Konzessi-

onsverfahren dürfen nur so

viel Strom produzieren, wie

sie selbst für die landwirt-

schaftliche Tätigkeit und für

die Wohnnutzung verbrau-

chen.“ Neu sei lediglich, dass

sie den produzierten Strom

teilweise auch einspeisen

können. „Allerdings darf die

Gesamtmenge des einge-

speisten und des selbst ver-

brauchten Stroms nicht mehr

ausmachen als der durch-

schnittliche Verbrauch in den

vergangenen beiden Jahren.“

Stromverbrauch

schwankt

Hintergrund für die neue Re-

gelung: Der Stromverbrauch

bleibt auf den Bergbauernhö-

fen im Jahresverlauf nicht

gleich. „Es gibt Zeiten, in

denen mehr verbraucht wird,

etwa im Sommer bei der Heu-

ernte, und Zeiten, in denen

weniger verbraucht wird. Mit

der neuen Norm schufen wir

somit ein Instrument, mit dem

ein Ausgleich zwischen diesen

Zeiten mit unterschiedlichem

Stromverbrauch möglich ist,

ohne dass die im Jahres-

durchschnitt produzierte

Strommenge je Bergbauernhof

steigt“, betont Theiner und

weist darauf hin, dass die Lan-

desumweltagentur die Einhal-

tung der Vorschriften über-

prüft. Auch die Ansuchen um

eine Wasserkonzession wer-

den von den zuständigen Lan-

desämtern im Hinblick auf die

Wasserökologie genauestens

kontrolliert und nur wenn ein

positives Gutachten vorliegt,

wird die Erlaubnis zur Strom-

produktion erteilt.

Keine Konzession mit

negativem Gutachten

„Ich habe in meiner Amtszeit

noch nie eine Wasserkonzes-

sion erlassen, wenn ein nega-

tives Gutachten der Dienst-

stellenkonferenz vorlag“, er-

klärt Theiner. Hervorzuheben

sei auch, dass die von den

Bergbauern produzierte Ener-

gie ausschließlich dem Eigen-

bedarf vorbehalten sei und

zum Beispiel nicht für Urlaub

auf dem Bauernhof verwendet

werden dürfe. „Es ist deshalb

vollkommen falsch, wenn be-

hauptet wird, wir hätten mit

der neuen Regelung die Land-

wirte zu Energieproduzenten

gemacht - aber offensichtlich

wurde die Abänderung nicht

vollständig gelesen“, mutmaßt

der Landesrat.

Kleinkraftwerke für Bergbauernhöfe

nur für Eigenbedarf

Bergbauern mit vereinfachten Konzessionsverfahren dürfen auch weiter-

hin nur so viel Strom erzeugen, wie sie selbst verbrauchen. Demnach sind

die Gerüchte, dass jetzt Bergbauernhöfe mit mehr als 40 Erschwernis-

punkten Kleinkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt errich-

ten dürften, falsch.

Bergbauern dürfen auch weiterhin nur so viel Strom produzieren,

wie sie selbst für die landwirtschaftliche Tätigkeit und im Haushalt

verbrauchen.

Foto: LPA/pixabay