WIRTSCHAFT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
JULI/AUGUST 2018
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Wirtschaftsmeldungen
Nicht 25, sondern 33 Ärzte
können bis 2021 die dreijäh-
rige Sonderausbildung für All-
gemeinmediziner in Südtirol
durchlaufen. Die Landesregie-
rung beschloss, die Anzahl der
Ausbildungsplätze um fast ein
Drittel anzuheben. „Der Bedarf
an Hausärzten ist groß, die
Nachfrage nach Ausbildungs-
plätzen ebenfalls. Daher ent-
schieden wir, das Ausbil-
dungsangebot auszuweiten
und haben dafür die notwen-
digen Mittel bereitgestellt“,
betonte Gesundheitslandesrä-
tin Martha Stocker. Der Wett-
bewerb für die Zulassung zur
Sonderausbildung war von der
Landesregierung im Feber
ausgeschrieben worden. Um
Teilnahme konnten sich dem-
nach Mediziner bewerben, die
zur Ausübung des Arztberufes
befähigt sind, das heißt, die
entsprechende Staatsprüfung
bestanden, über den Zwei-
sprachigkeitsnachweis verfü-
gen und ins Berufsverzeichnis
der Ärzte- und Zahnärztekam-
mer eingetragen sind.
Zusatzkosten genehmigt
Da bei der Aufnahmeprü-
fung mehr Kandidaten für ge-
eignet erklärt wurden, als Aus-
bildungsplätze zur Verfügung
standen, hatte sich das Lan-
desgesundheitsressort für die
Erhöhung der Teilnehmerzahl
ausgesprochen. Die damit ver-
bundenen Kosten von knapp
200.000 € sind genehmigt.
Die angehenden Allgemein-
mediziner, die ihr Praktikum in
den verschiedenen Abteilun-
gen der Südtiroler Kranken-
häuser und in Hausarztpraxen
absolvieren werden, erhalten
ein monatliches Studien-
stipendium.
Mehr Ausbildungsplätze für
künftige Hausärzte
Die Landesregierung stockte die Anzahl der Ausbildungsplätze für Allge-
meinmediziner von 25 auf 33 auf.
Allgemeinmedizin: Mehr Ausbildungsplätze für künftige Hausärzte.
Das Gerücht wurde durch
eine Aussendung des Präsi-
denten des Fischereivereins
Eisacktal, Markus Heiss,
aufgeworfen und darin der
Schluss gezogen, dass dies
Gebirgsbäche zu Rinnsalen
verkommen lasse. Doch
Landesrat Richard Theiner
stellt sofort klar: „Diese Aus-
sage entbehrt jeglicher
Grundlage. Es gilt nämlich
weiterhin: Bergbauern mit
dem vereinfachten Konzessi-
onsverfahren dürfen nur so
viel Strom produzieren, wie
sie selbst für die landwirt-
schaftliche Tätigkeit und für
die Wohnnutzung verbrau-
chen.“ Neu sei lediglich, dass
sie den produzierten Strom
teilweise auch einspeisen
können. „Allerdings darf die
Gesamtmenge des einge-
speisten und des selbst ver-
brauchten Stroms nicht mehr
ausmachen als der durch-
schnittliche Verbrauch in den
vergangenen beiden Jahren.“
Stromverbrauch
schwankt
Hintergrund für die neue Re-
gelung: Der Stromverbrauch
bleibt auf den Bergbauernhö-
fen im Jahresverlauf nicht
gleich. „Es gibt Zeiten, in
denen mehr verbraucht wird,
etwa im Sommer bei der Heu-
ernte, und Zeiten, in denen
weniger verbraucht wird. Mit
der neuen Norm schufen wir
somit ein Instrument, mit dem
ein Ausgleich zwischen diesen
Zeiten mit unterschiedlichem
Stromverbrauch möglich ist,
ohne dass die im Jahres-
durchschnitt produzierte
Strommenge je Bergbauernhof
steigt“, betont Theiner und
weist darauf hin, dass die Lan-
desumweltagentur die Einhal-
tung der Vorschriften über-
prüft. Auch die Ansuchen um
eine Wasserkonzession wer-
den von den zuständigen Lan-
desämtern im Hinblick auf die
Wasserökologie genauestens
kontrolliert und nur wenn ein
positives Gutachten vorliegt,
wird die Erlaubnis zur Strom-
produktion erteilt.
Keine Konzession mit
negativem Gutachten
„Ich habe in meiner Amtszeit
noch nie eine Wasserkonzes-
sion erlassen, wenn ein nega-
tives Gutachten der Dienst-
stellenkonferenz vorlag“, er-
klärt Theiner. Hervorzuheben
sei auch, dass die von den
Bergbauern produzierte Ener-
gie ausschließlich dem Eigen-
bedarf vorbehalten sei und
zum Beispiel nicht für Urlaub
auf dem Bauernhof verwendet
werden dürfe. „Es ist deshalb
vollkommen falsch, wenn be-
hauptet wird, wir hätten mit
der neuen Regelung die Land-
wirte zu Energieproduzenten
gemacht - aber offensichtlich
wurde die Abänderung nicht
vollständig gelesen“, mutmaßt
der Landesrat.
Kleinkraftwerke für Bergbauernhöfe
nur für Eigenbedarf
Bergbauern mit vereinfachten Konzessionsverfahren dürfen auch weiter-
hin nur so viel Strom erzeugen, wie sie selbst verbrauchen. Demnach sind
die Gerüchte, dass jetzt Bergbauernhöfe mit mehr als 40 Erschwernis-
punkten Kleinkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt errich-
ten dürften, falsch.
Bergbauern dürfen auch weiterhin nur so viel Strom produzieren,
wie sie selbst für die landwirtschaftliche Tätigkeit und im Haushalt
verbrauchen.
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