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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
29. JÄNNER 2018
CHRONIK
Hat ein kurzer Fasching eher Vor- oder Nachteile?
Felix Fauland (15), Döbriach
Sternzeichen: „Krebs“
Schnell gesagt: „Ein kurzer Fasching hat für mich
mehr Vorteile“. Ist er kürzer, dann gibt man im
Endeffekt doch weniger Geld aus als beispiels-
weise bei so einem langem wie im letzten Jahr.
Und darüber hinaus wird weniger Aufwand
betrieben. Ich glaube übrigens auch, dass es bei
uns seit fünf oder sechs Jahren keinen Umzug
mehr gibt.
Margrit Gödel (65), Dellach/Drau
Sternzeichen: „Waage“
Einen kurzen Fasching genießt man anders – ist
er intensiver. Daher bin ich, wenn‘s passt, mit
Freunden gern auf einem Gschnas, Ball oder
auf einen Fleischkrapfen – ist ja in Kärnten im
Fasching Tradition – an einem Nachmittag mit
Musik, Speis und Trank. Heuer war ich auch
schon bei der Steinfelder Faschingssitzung,
meist jedoch schau ich den Fasching im Fern-
sehen.
Elena Carr (42), Döbriach
Sternzeichen: „Stier“
Mein Mann Gethyn ist Waliser und ich bin
gebürtige Ukrainerin, somit ist unsere Familie
– wir haben zwei Kinder – an den Fasching
nicht so gewöhnt. Wir lernen aber sozusagen
„den Fasching“ noch. Und dennoch war unsere
Tochter schon einmal für den Fasching hier-
zulande kostümiert – nämlich im Kindergarten
im Radenthein.
Peter Silbernagl (72), Millstatt
Sternzeichen: „Steinbock“
Also ganz grundsätzlich richtet sich die Länge
des Faschings – meines Wissens nach – nach
dem ersten Frühjahrs-Vollmond. Von dort
werden dann die 40 Tage zum Aschermittwoch,
dem ersten Tag nach Fasching, zurückge-
rechnet. Das erklärt auch die unterschiedliche
Länge des Faschings. Doch ein langer Fasching
ist mir allemal lieber, weil es natürlich für mein
Taxi-Geschäft gut ist.
Die Volltreffer-Umfrage der Woche
von Herbert Hauser
147617 ·
Pflege
&
Betreuung
von MMag. Sandra Bindhammer
Die Herausforderung:
Finanzen
In den letzten Ausgaben wurden un-
ter der Rubrik Pflege und Betreuung
die Herausforderung einer Pflege
und/oder Betreuung eines Angehö-
rigen angeführt. Neben den zeit-
lichen, körperlichen, psychischen
und sozialen Faktoren gibt es einen
letzten großen Faktor: das Finan-
zielle. Das Thema Geld ist immer
etwas heikel, da es ja nicht umsonst
heißt: „Beim Geld hört sich die
Freundschaft auf“. Ich bin daher
heute ganz mutig und möchte mich
zu diesem Thema äußern. Die finan-
ziellen „Einbußen“ eines pflegenden
und/oder betreuenden Angehörigen
entstehen häufig dann, wenn die
Hauptpflegeperson ihre Berufstätig-
keit aufgrund des steigenden Pflege-
und Betreuungsbedarfs der/des An-
gehörigen reduzieren oder aufgeben
muss. Ebenfalls stellt eine etwaige
Wohnungsadaptierung oder die An-
schaffung verschiedener Pflegemö-
bel und/oder Utensilien eine finanzi-
elle Belastung dar. Pflegende und/
oder betreuende Angehörige fragen
mich immer wieder, wie das mit
dem Pflegegeld sei. Wem denn die-
ses Pflegegeld bei einer Pflege und/
oder Betreuung zusteht? Diese
Frage kann ich ganz einfach und klar
beantworten: Das Pflegegeld ist für
die Pflege und Betreuung bestimmt!
Das bedeutet, wenn jene Person,
welche das Pflegegeld bezieht, eine
Pflege und/oder Betreuung benöti-
gt, wird u. a. mit dem Pflegegeld be-
zahlt. Dies gilt auch, wenn eine in-
formelle Pflege und/oder Betreuung
in Anspruch genommen wird. Infor-
melle Pflege und/oder Betreuung
leisten pflegende und/oder betreu-
ende Angehörige und dies reicht
vom wöchentlichen Einkauf über ad-
ministrative Arbeiten bis hin zu ko-
chen, putzen, Körperpflege und
vieles mehr durch Angehörige. Dann
stellt sich natürlich die Frage, wie
viel soll der pflegende und/oder be-
treuende Angehörige vom Pflege-
geld bekommen? Es werden ja auch
Pflegeutensilien und vieles mehr be-
nötigt, zudem wird häufig die eigene
Mutter oder Vater gepflegt und/
oder betreut, was mehrfach als
selbstverständlich angesehen wird.
Diese Frage bleibt von meiner Seite
unbeantwortet, da es zum Teil auch
eine moralische Frage ist und jede
Pflege- und/oder Betreuungssituati-
on individuell zu betrachten ist und
es hier keine „Regel“ gibt. Konkret
bedeutet dies, dass jede Familie eine
Regelung treffen sollte, die für allen
Beteiligten vertretbar ist.
MMag. Sandra Bindhammer
BScN
M.Ed., Seeboden
www.bildungsraum.infoKurzmeldung
Kerzenweihe
und Blasiussegen
Am Freitag, 2. Feber, feiert die Katho-
lische Kirche das „Fest der Darstellung
des Herrn“, im Volksmund besser
bekannt unter dem Namen „Mariä
Lichtmess“. An diesem Tag werden in
den Kirchen traditionell die Kerzen
gesegnet, die im Laufe des Jahres in
der Kirche und in den Familien Ver-
wendung finden. Tags darauf, am
3. Feber, ist der Gedenktag des hl.
Blasius. Das „Fest der Darstellung des
Herrn“ erinnert daran, dass Jesus ent-
sprechend der jüdischen Tradition
von den Eltern zum Tempel gebracht
und dort durch ein Opfer, nämlich ein
Paar Turteltauben oder zwei junge
Tauben, „ausgelöst“ werden musste,
da in der israelitischen Überlieferung
jeder männliche Erstgeborene als „Ei-
gentum Gottes“ galt (vgl. Lk 2, 22-40).
Das Fest entwickelte sich in Jerusalem
am Ende des 4. Jahrhunderts, als mit
der Grabeskirche und dem Einsetzen
des Pilgerstroms die Feier der histo-
rischen Ereignisse aus dem Leben
Jesu immer mehr ausgestaltet wurde,
und wurde 40 Tage nach Weihnach-
ten „mit gleicher Freude wie Ostern“,
wie es in einem Bericht aus dieser
Zeit heißt, gefeiert. Erst später wur-
den Kerzensegnungen und Lichterpro-
zessionen üblich, wodurch sich der
Name „Mariä Lichtmess“ einbürgerte.
Der Brauch der Segnung der Licht-
messkerzen ist seit dem 10. Jahrhun-
dert bekannt. Im Volksglauben besit-
zen die „Lichtmess-Kerzen“ eine be-
sondere Fürbittkraft. Sie werden
daher bei besonderen Anlässen ange-
zündet und gelten als Symbol der Für-
bitte um Gottes Hilfe und Segen. Ma-
riä Lichtmess galt früher als Ende der
Weihnachtszeit und Frühlingsbeginn
und ist auch heute noch mit zahl-
reichen Wetterregeln verbunden.