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4

OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

29. JÄNNER 2018

CHRONIK

Hat ein kurzer Fasching eher Vor- oder Nachteile?

Felix Fauland (15), Döbriach

Sternzeichen: „Krebs“

Schnell gesagt: „Ein kurzer Fasching hat für mich

mehr Vorteile“. Ist er kürzer, dann gibt man im

Endeffekt doch weniger Geld aus als beispiels-

weise bei so einem langem wie im letzten Jahr.

Und darüber hinaus wird weniger Aufwand

betrieben. Ich glaube übrigens auch, dass es bei

uns seit fünf oder sechs Jahren keinen Umzug

mehr gibt.

Margrit Gödel (65), Dellach/Drau

Sternzeichen: „Waage“

Einen kurzen Fasching genießt man anders – ist

er intensiver. Daher bin ich, wenn‘s passt, mit

Freunden gern auf einem Gschnas, Ball oder

auf einen Fleischkrapfen – ist ja in Kärnten im

Fasching Tradition – an einem Nachmittag mit

Musik, Speis und Trank. Heuer war ich auch

schon bei der Steinfelder Faschingssitzung,

meist jedoch schau ich den Fasching im Fern-

sehen.

Elena Carr (42), Döbriach

Sternzeichen: „Stier“

Mein Mann Gethyn ist Waliser und ich bin

gebürtige Ukrainerin, somit ist unsere Familie

– wir haben zwei Kinder – an den Fasching

nicht so gewöhnt. Wir lernen aber sozusagen

„den Fasching“ noch. Und dennoch war unsere

Tochter schon einmal für den Fasching hier-

zulande kostümiert – nämlich im Kindergarten

im Radenthein.

Peter Silbernagl (72), Millstatt

Sternzeichen: „Steinbock“

Also ganz grundsätzlich richtet sich die Länge

des Faschings – meines Wissens nach – nach

dem ersten Frühjahrs-Vollmond. Von dort

werden dann die 40 Tage zum Aschermittwoch,

dem ersten Tag nach Fasching, zurückge-

rechnet. Das erklärt auch die unterschiedliche

Länge des Faschings. Doch ein langer Fasching

ist mir allemal lieber, weil es natürlich für mein

Taxi-Geschäft gut ist.

Die Volltreffer-Umfrage der Woche

von Herbert Hauser

147617 ·

Pflege

&

Betreuung

von MMag. Sandra Bindhammer

Die Herausforderung:

Finanzen

In den letzten Ausgaben wurden un-

ter der Rubrik Pflege und Betreuung

die Herausforderung einer Pflege

und/oder Betreuung eines Angehö-

rigen angeführt. Neben den zeit-

lichen, körperlichen, psychischen

und sozialen Faktoren gibt es einen

letzten großen Faktor: das Finan-

zielle. Das Thema Geld ist immer

etwas heikel, da es ja nicht umsonst

heißt: „Beim Geld hört sich die

Freundschaft auf“. Ich bin daher

heute ganz mutig und möchte mich

zu diesem Thema äußern. Die finan-

ziellen „Einbußen“ eines pflegenden

und/oder betreuenden Angehörigen

entstehen häufig dann, wenn die

Hauptpflegeperson ihre Berufstätig-

keit aufgrund des steigenden Pflege-

und Betreuungsbedarfs der/des An-

gehörigen reduzieren oder aufgeben

muss. Ebenfalls stellt eine etwaige

Wohnungsadaptierung oder die An-

schaffung verschiedener Pflegemö-

bel und/oder Utensilien eine finanzi-

elle Belastung dar. Pflegende und/

oder betreuende Angehörige fragen

mich immer wieder, wie das mit

dem Pflegegeld sei. Wem denn die-

ses Pflegegeld bei einer Pflege und/

oder Betreuung zusteht? Diese

Frage kann ich ganz einfach und klar

beantworten: Das Pflegegeld ist für

die Pflege und Betreuung bestimmt!

Das bedeutet, wenn jene Person,

welche das Pflegegeld bezieht, eine

Pflege und/oder Betreuung benöti-

gt, wird u. a. mit dem Pflegegeld be-

zahlt. Dies gilt auch, wenn eine in-

formelle Pflege und/oder Betreuung

in Anspruch genommen wird. Infor-

melle Pflege und/oder Betreuung

leisten pflegende und/oder betreu-

ende Angehörige und dies reicht

vom wöchentlichen Einkauf über ad-

ministrative Arbeiten bis hin zu ko-

chen, putzen, Körperpflege und

vieles mehr durch Angehörige. Dann

stellt sich natürlich die Frage, wie

viel soll der pflegende und/oder be-

treuende Angehörige vom Pflege-

geld bekommen? Es werden ja auch

Pflegeutensilien und vieles mehr be-

nötigt, zudem wird häufig die eigene

Mutter oder Vater gepflegt und/

oder betreut, was mehrfach als

selbstverständlich angesehen wird.

Diese Frage bleibt von meiner Seite

unbeantwortet, da es zum Teil auch

eine moralische Frage ist und jede

Pflege- und/oder Betreuungssituati-

on individuell zu betrachten ist und

es hier keine „Regel“ gibt. Konkret

bedeutet dies, dass jede Familie eine

Regelung treffen sollte, die für allen

Beteiligten vertretbar ist.

MMag. Sandra Bindhammer

BScN

M.Ed

., Seeboden

www.bildungsraum.info

Kurzmeldung

Kerzenweihe

und Blasiussegen

Am Freitag, 2. Feber, feiert die Katho-

lische Kirche das „Fest der Darstellung

des Herrn“, im Volksmund besser

bekannt unter dem Namen „Mariä

Lichtmess“. An diesem Tag werden in

den Kirchen traditionell die Kerzen

gesegnet, die im Laufe des Jahres in

der Kirche und in den Familien Ver-

wendung finden. Tags darauf, am

3. Feber, ist der Gedenktag des hl.

Blasius. Das „Fest der Darstellung des

Herrn“ erinnert daran, dass Jesus ent-

sprechend der jüdischen Tradition

von den Eltern zum Tempel gebracht

und dort durch ein Opfer, nämlich ein

Paar Turteltauben oder zwei junge

Tauben, „ausgelöst“ werden musste,

da in der israelitischen Überlieferung

jeder männliche Erstgeborene als „Ei-

gentum Gottes“ galt (vgl. Lk 2, 22-40).

Das Fest entwickelte sich in Jerusalem

am Ende des 4. Jahrhunderts, als mit

der Grabeskirche und dem Einsetzen

des Pilgerstroms die Feier der histo-

rischen Ereignisse aus dem Leben

Jesu immer mehr ausgestaltet wurde,

und wurde 40 Tage nach Weihnach-

ten „mit gleicher Freude wie Ostern“,

wie es in einem Bericht aus dieser

Zeit heißt, gefeiert. Erst später wur-

den Kerzensegnungen und Lichterpro-

zessionen üblich, wodurch sich der

Name „Mariä Lichtmess“ einbürgerte.

Der Brauch der Segnung der Licht-

messkerzen ist seit dem 10. Jahrhun-

dert bekannt. Im Volksglauben besit-

zen die „Lichtmess-Kerzen“ eine be-

sondere Fürbittkraft. Sie werden

daher bei besonderen Anlässen ange-

zündet und gelten als Symbol der Für-

bitte um Gottes Hilfe und Segen. Ma-

riä Lichtmess galt früher als Ende der

Weihnachtszeit und Frühlingsbeginn

und ist auch heute noch mit zahl-

reichen Wetterregeln verbunden.