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OBERKÄRNTNER

VOLLTREFFER

8. JÄNNER 2018

CHRONIK

Unter der

Ärzte-Service-Nummer

0900/88088 + der jeweiligen Postleit­

zahl kommen Sie direkt zum dienst­

habenden Arzt.

Mit der Nummer 14844 (ohne Vorwahl)

können Sie beim Roten Kreuz einen

Krankentransport anfordern.

Welcher

Zahnarzt

in Ihrer Nähe am

Wochenende und an Feiertagen Not-

dienst leistet, erfahren Sie bei allen

Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.

Notarzt

Notruf

141

Apotheker-

dienste

Spittal:

Tauern Apotheke,

Villacher Straße 136, Tel. 04762/36188

(bis 13. Jänner, 12 Uhr).

Malchus Apotheke,

Villacher Straße 15, Tel. 04762/4394

(ab 13. Jänner, 12 Uhr).

Obervellach:

Adler Apotheke,

Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244

(bis 13. Jänner, 12 Uhr).

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Radenthein:

Paracelsus Apotheke,

Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055

(bis 13. Jänner, 12 Uhr).

Seeboden:

Jakobus Apotheke,

Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602

(bis 13. Jänner, 12 Uhr).

Greifenburg:

Laurentius Apotheke,

Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288

(bis 13. Jänner, 12 Uhr).

Millstatt:

See Apotheke,

Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130

(ab 13. Jänner, 12 Uhr).

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Möllbrücke:

Teurnia Apotheke,

Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234

(ab 13. Jänner, 12 Uhr).

Gmünd:

Heiligen Geist Apotheke,

Hauptplatz 9, Tel. 0676/3712779

(ab 13. Jänner, 12 Uhr).

Hermagor:

Gailtal Apotheke,

Bahnhofstraße 10, Tel. 04282/25381

(bis 15. Jänner, 8 Uhr).

Lienz:

Linden Apotheke,

Kärntner Straße 24, Tel. 04852/63305

(13./14. Jänner).

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Maria

Spitaler

Kommentar von

Gute Vorsätze?

Kaum hat das Jahr begonnen,

gibt es heftige Diskussionen über

einige Pläne der neuen Regie­

rung. Nicht nur über das „Aus“

des Rauchverbots in der Gastro­

nomie, da ist die Diskussion

offensichtlich bereits beendet.

Viele Raucher haben kein Pro­

blem damit, wenn in Lokalen

nicht geraucht werden darf und

man dazu halt eben vor die Tür

geht. Sicher genießen viele von

ihnen gerne die Zigarette zum

Kaffee oder zum Glas Wein, aber

der Großteil der Raucher zeigt

sich, wenn man mit ihnen

spricht, solidarisch. Ein Aspekt,

der oft nicht zur Sprache kommt,

ist die Lehrlingssituation. Tut sich

die Branche ohnehin schwer, sol­

che zu bekommen, so dürfte

man sie in einem Raucherlokal

unter 18 Jahren eigentlich gar

nicht mehr ausbilden. Ein an­

deres Thema ist das Ersetzen der

Notstandshilfe durch die Min­

destsicherung. Ist dies ein Anreiz

für Arbeitslose, rascher und mit

mehr Einsatz einen Job zu su­

chen oder eine Strafe für diejeni­

gen, die aus dem Arbeitsmarkt

„gefallen“ sind? Gerade ältere

Jobsuchende berichten davon,

dass sie unzählige Bewerbungs­

schreiben abschicken, ohne

überhaupt eine Antwort zu be­

kommen. Und gerade da stößt

der Stopp der Aktion 20.000 sau­

er auf. Denn wer mit 55 Jahren

seinen Job verliert, hat von vorn­

herein eine wesentlich geringere

Chance auf dem Arbeitsmarkt,

offensichtlich macht schon das

Alter alleine „schwer vermittel­

bar“. Für diese Menschen ist das

„Aus“ der Aktion 20.000 alles

andere als ein guter Vorsatz der

neuen Regierung!

Die Autorin erreichen Sie unter:

redaktion@volltreffer.co.at

Notrufnummern

Euro-Notruf:

112

Feuerwehr:

122

Polizei:

133

Rettung:

144

Bergrettung:

140

Wasserrettung:

130

Ärztefunkdienst:

141

Vergiftungszentrale

Wien:

01/406 43 43

ÖAMTC:

120

ARBÖ:

123

Einige Neuerungen in den Bereichen

Gesundheit, Kfz und Arbeitslosengeld

In vielen Bereichen wurden mit Jahresbeginn gesetzliche Änderungen wirksam, andere

folgen im Laufe des Jahres. Der Pflegeregress wurde abgeschafft, das Rauchergesetz

gekippt – und die Studenten sollen wieder Studiengebühren zahlen.

Eine gravierende Änderung

passierte durch die Abschaffung

des Pflegeregresses. Seit 1. Jän-

ner ist es den Ländern untersagt,

auf das unbewegliche Vermögen

(z. B. Wohnung oder Haus) von

Personen zurückzugreifen, die in

stationären Pflegeeinrichtungen

betreut werden. 15 Cent mehr

fallen seit Jahresbeginn für die

Rezeptgebühr an. Sie macht nun

runde 6 Euro aus.

Lohnerhöhungen

Für die Arbeitnehmer stehen

Lohnerhöhungen teils deutlich

über der prognostizierten Inflati-

onsrate von 1,7 % ins Haus, die

Pensionen werden sozial gestaf-

felt angehoben: die niedrigen um

2,2 %, ganz hohe gar nicht. Die

Familienbeihilfe steigt um 1,9 %.

Seit Jahresbeginn gibt es auch

eine Änderung bei den Kündi-

gungsfristen nach dem Ange-

stelltengesetz: Mussten bis Jah-

resende bei einer geringen Wo-

chenarbeitszeit (z. B. unter acht

Stunden bei einer Normalarbeits-

zeit von 40 Stunden einer Bran-

che) nur eine 14-tägige Kündi-

gungsfrist eingehalten werden,

so müssen es auch bei diesen

„Mindestbeschäftigten“ jetzt zu-

mindest sechs Wochen sein.

Auto ruft Hilfe

Ab 31. März müssen alle neu-

en Pkw-Modelle in der EU über

das Notrufsystem eCall verfügen.

Bei einemVerkehrsunfall löst das

Fahrzeug automatisch Alarm aus

und ruft Hilfe. So soll die Zahl

der Unfalltoten um 10 % verrin-

gert werden. Neue Pickerl-Tole-

ranzfristen für Lkw, Rettungs-

fahrzeuge und Taxis treten am

20. Mai in Kraft. Schon drei Mo-

nate vor dem fälligen Termin

sind Überprüfungen möglich, es

gibt aber keine Überziehungs-

frist. Für „normale“ Pkw, Motor-

räder, Mopedautos, Anhänger bis

3,5 Tonnen und Traktoren gelten

die gleichen Fristen wie bisher.

Ab 1. März wird die Prüfung für

den Mopedführerschein per

Computer abgewickelt und neu

ist die digitale Autobahn-Vignet-

te. Sie bietet den Vorteil, dass im

Falle eines Scheibenbruchs keine

Ersatzvignette mehr angefordert

werden muss und Besitzer von

Wechselkennzeichen nicht mehr

für jedes Fahrzeug eine eigene

Vignette benötigen. Wegen des

Rücktrittsrechts bei Online-Käu-

fen gilt das digitale „Pickerl“

allerdings erst am 18. Tag nach

dem Kauf.

Neue Regierung

Die neue Regierung präsen-

tierte vor kurzem ihr Programm.

Heftig diskutiert wird derzeit die

geplante Neuregelung beim

Arbeitslosengeld: Die Höhe soll

mit der Bezugsdauer sinken.

Und je früher jemand Beiträge

eingezahlt hat, umso länger darf

er die Leistung beziehen. Die

Notstandshilfe soll abgeschafft

und durch die Mindestsicherung

ersetzt werden. Voraussetzung

für den Bezug ist der Verbrauch

des eigenen Vermögens bis zu

einer Grenze von 4.189 Euro.

Das soll Arbeitslose vermehrt

dazu bringen, offene Stellen an-

zunehmen. Gesundheitlich rele-

vant ist das Vorhaben, das 2015

beschlossene absolute Rauchver-

bot in der Gastronomie ab 1.

Mai doch nicht einzuführen.

Umgesetzt werden soll dafür

das Rauchverbot für Unter-

18-Jährige.

FriSch

Der Eigenregress bei der Pflege ist Vergangenheit.

Foto: FriSch