WIRTSCHAFT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
OKTOBER/NOVEMBER 2016
18
„Die Haltung vor Ort ist nach
wie vor zurückhaltend. Es ist
schwierig, zu einer Lösung zu
kommen. Die Ängste und Be-
fürchtungen im Vorfeld stehen
allerdings in keinem Verhältnis
zur aktuellen Situation vor
Ort“, befindet Soziallandes-
rätin Martha Stocker. Von
den gesuchten 700 Plätzen
braucht es noch etwa 300.
Im Vergleich zu Tirol sei die
Anzahl der aufgenommenen
Asylbewerber in den einzelnen
Südtiroler Gemeinden gering.
Das Land Südtirol muss im
Rahmen des staatlichen
Verteilungssystems generell
nur 0,9 Prozent der Asyl-
bewerber (etwa 1.470
Menschen) aufnehmen.
„Wegschauen hilft nicht“
„Die Notwendigkeit von zu-
sätzlichen Aufnahmeplätzen
verschwindet nicht mit Weg-
schauen. Sollten wir es nicht
schaffen, uns zu organisieren,
werden wir kurzfristige Lösun-
gen finden müssen", unter-
streicht Landesrätin Stocker.
Zurückhaltung bei
Asylwerber-Aufnahme
Das Land Südtirol sucht seit April nach weiteren
Aufnahmeplätzen für Flüchtlinge – auch um einen
Teil der Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Bozen
umzuverteilen. Doch das Platzangebot ist rar.
Landesrätin Martha Stocker
Die Südtiroler Regierungs-
chefs verabschiedeten
unlängst die Kriterien für die
Dienstverpflichtung jener
Allgemeinmediziner, die mit
einem Landesstipendium die
dreijährige Sonderausbildung
in Südtirol absolvieren: Inner-
halb von fünf Jahren nach
ihrem Abschluss müssen sie
für mindestens zwei Jahre die
Tätigkeit als Allgemeinmedizi-
ner auf dem Landesgebiet
ausüben, wobei dieser Dienst
freiberuflich oder im Ange-
stelltenverhältnis sowie in den
verschiedensten Formen und
Diensten geleistet werden
kann.
700.000 € pro Lehrgang
„Angesichts des Hausärzte-
mangels und der anstehen-
den Pensionierungen bilden
wir in Südtirol jährlich bis zu
25 Allgemeinmediziner aus“,
erklärt Gesundheitslandes-
rätin Martha Stocker. „Dabei
ist es natürlich in unserem
Interesse, dass diese nach
Abschluss ihrer Ausbildung
auch in unserem Land tätig
sind und nicht in andere
Fachbereiche oder in andere
Regionen abwandern“, erklärt
Stocker, die gleichsam auf die
jährlichen Kosten der Sonder-
ausbildung von mehr als
700.000 € pro Lehrgang hin-
weist.
Fachärzte
Zusätzliche Details regelte
die Südtiroler Landesregie-
rung auch für die bereits be-
stehende Dienstverpflichtung
für die Fachärzte, die für
ihre Ausbildung finanzielle
Unterstützung erhielten:
Diese müssen innerhalb von
zehn Jahren nach Erlangung
ihres Facharzttitels vier Jahre
auf dem Landesgebiet
arbeiten.
Dienst in Südtirol ist Pflicht
Allgemeinmediziner, die ihre Sonderausbildung
in Südtirol absolvierten, werden künftig
zu zweijährigem Dienst im Landesgebiet
verpflichtet.
Die Landesregierung fördert
wieder postuniversitäre Aus-
bildungen und setzte dafür
rund 1,6 Mio. € im Budget an.
Unterstützung gibt es für For-
schungsdoktorate, postuniversi-
täre Master im In- und Ausland,
Master der Grund- und Aufbau-
stufe (nur Inland, mit 30 bzw.
60 ECTS), Spezialisierungskurse
sowie Pflichtpraktika. Auch die
universitären Berufsbildungs-
kurse für den Sekundarbereich,
die noch im laufenden akademi-
schen Jahr beginnen, fallen in
diese Kategorie, nicht jedoch
ein Masterstudium mit 120
ECTS. Grund: Diese Art des
Studiums wird üblicherweise
von der ordentlichen
Studienbeihilfe abgedeckt.
Einkommensgrenzen
Voraussetzung für die
Förderung ist, dass der Ansu-
chende im Vorjahr ein berei-
nigtes Jahreseinkommen
32.000 € nicht überschreitet –
im Falle von Master und Spe-
zialisierungskurs, Doktorat,
vom universitären Berufsbil-
dungskurs oder Sonderlehrbe-
fähigungskurs. Im Falle eines
Praktikums darf der Antrag-
steller höchstens über ein
bereinigtes Jahreseinkommen
von 20.000 Euro € verfügen.
Anders als bei der ordentli-
chen Studienbeihilfe zählt bei
der postuniversitären Ausbildung
nicht das Einkommen der
Eltern, sondern das des Stu-
dierenden oder Praktikanten.
Die Ansuchen sind an das
Landesamt für Hochschul-
förderung, Universität und
Forschung, Andreas-Hofer-
Straße 18, Bozen zu richten.
Südtiroler, die postuniversitäre Ausbildungen anstreben, können
auch im aktuellen akademischen Jahr um Förderung ansuchen.
Foto: LPA
Für postuniversitäre
Ausbildung gibt‘s Geld
Südtirol fördert erneut Studierende, die nach
dem Hochschulstudium eine postuniversitäre
Ausbildung absolvieren. Um Förderung ansuchen
können jene, die im Zeitraum vom heurigen 1.
Oktober bis zum 30. September 2017 ihre post-
graduale Ausbildung beginnen oder fortsetzen.