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WIRTSCHAFT

PUSTERTALER VOLLTREFFER

OKTOBER/NOVEMBER 2016

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„Die Haltung vor Ort ist nach

wie vor zurückhaltend. Es ist

schwierig, zu einer Lösung zu

kommen. Die Ängste und Be-

fürchtungen im Vorfeld stehen

allerdings in keinem Verhältnis

zur aktuellen Situation vor

Ort“, befindet Soziallandes-

rätin Martha Stocker. Von

den gesuchten 700 Plätzen

braucht es noch etwa 300.

Im Vergleich zu Tirol sei die

Anzahl der aufgenommenen

Asylbewerber in den einzelnen

Südtiroler Gemeinden gering.

Das Land Südtirol muss im

Rahmen des staatlichen

Verteilungssystems generell

nur 0,9 Prozent der Asyl-

bewerber (etwa 1.470

Menschen) aufnehmen.

„Wegschauen hilft nicht“

„Die Notwendigkeit von zu-

sätzlichen Aufnahmeplätzen

verschwindet nicht mit Weg-

schauen. Sollten wir es nicht

schaffen, uns zu organisieren,

werden wir kurzfristige Lösun-

gen finden müssen", unter-

streicht Landesrätin Stocker.

Zurückhaltung bei

Asylwerber-Aufnahme

Das Land Südtirol sucht seit April nach weiteren

Aufnahmeplätzen für Flüchtlinge – auch um einen

Teil der Flüchtlinge in der Landeshauptstadt Bozen

umzuverteilen. Doch das Platzangebot ist rar.

Landesrätin Martha Stocker

Die Südtiroler Regierungs-

chefs verabschiedeten

unlängst die Kriterien für die

Dienstverpflichtung jener

Allgemeinmediziner, die mit

einem Landesstipendium die

dreijährige Sonderausbildung

in Südtirol absolvieren: Inner-

halb von fünf Jahren nach

ihrem Abschluss müssen sie

für mindestens zwei Jahre die

Tätigkeit als Allgemeinmedizi-

ner auf dem Landesgebiet

ausüben, wobei dieser Dienst

freiberuflich oder im Ange-

stelltenverhältnis sowie in den

verschiedensten Formen und

Diensten geleistet werden

kann.

700.000 € pro Lehrgang

„Angesichts des Hausärzte-

mangels und der anstehen-

den Pensionierungen bilden

wir in Südtirol jährlich bis zu

25 Allgemeinmediziner aus“,

erklärt Gesundheitslandes-

rätin Martha Stocker. „Dabei

ist es natürlich in unserem

Interesse, dass diese nach

Abschluss ihrer Ausbildung

auch in unserem Land tätig

sind und nicht in andere

Fachbereiche oder in andere

Regionen abwandern“, erklärt

Stocker, die gleichsam auf die

jährlichen Kosten der Sonder-

ausbildung von mehr als

700.000 € pro Lehrgang hin-

weist.

Fachärzte

Zusätzliche Details regelte

die Südtiroler Landesregie-

rung auch für die bereits be-

stehende Dienstverpflichtung

für die Fachärzte, die für

ihre Ausbildung finanzielle

Unterstützung erhielten:

Diese müssen innerhalb von

zehn Jahren nach Erlangung

ihres Facharzttitels vier Jahre

auf dem Landesgebiet

arbeiten.

Dienst in Südtirol ist Pflicht

Allgemeinmediziner, die ihre Sonderausbildung

in Südtirol absolvierten, werden künftig

zu zweijährigem Dienst im Landesgebiet

verpflichtet.

Die Landesregierung fördert

wieder postuniversitäre Aus-

bildungen und setzte dafür

rund 1,6 Mio. € im Budget an.

Unterstützung gibt es für For-

schungsdoktorate, postuniversi-

täre Master im In- und Ausland,

Master der Grund- und Aufbau-

stufe (nur Inland, mit 30 bzw.

60 ECTS), Spezialisierungskurse

sowie Pflichtpraktika. Auch die

universitären Berufsbildungs-

kurse für den Sekundarbereich,

die noch im laufenden akademi-

schen Jahr beginnen, fallen in

diese Kategorie, nicht jedoch

ein Masterstudium mit 120

ECTS. Grund: Diese Art des

Studiums wird üblicherweise

von der ordentlichen

Studienbeihilfe abgedeckt.

Einkommensgrenzen

Voraussetzung für die

Förderung ist, dass der Ansu-

chende im Vorjahr ein berei-

nigtes Jahreseinkommen

32.000 € nicht überschreitet –

im Falle von Master und Spe-

zialisierungskurs, Doktorat,

vom universitären Berufsbil-

dungskurs oder Sonderlehrbe-

fähigungskurs. Im Falle eines

Praktikums darf der Antrag-

steller höchstens über ein

bereinigtes Jahreseinkommen

von 20.000 Euro € verfügen.

Anders als bei der ordentli-

chen Studienbeihilfe zählt bei

der postuniversitären Ausbildung

nicht das Einkommen der

Eltern, sondern das des Stu-

dierenden oder Praktikanten.

Die Ansuchen sind an das

Landesamt für Hochschul-

förderung, Universität und

Forschung, Andreas-Hofer-

Straße 18, Bozen zu richten.

Südtiroler, die postuniversitäre Ausbildungen anstreben, können

auch im aktuellen akademischen Jahr um Förderung ansuchen.

Foto: LPA

Für postuniversitäre

Ausbildung gibt‘s Geld

Südtirol fördert erneut Studierende, die nach

dem Hochschulstudium eine postuniversitäre

Ausbildung absolvieren. Um Förderung ansuchen

können jene, die im Zeitraum vom heurigen 1.

Oktober bis zum 30. September 2017 ihre post-

graduale Ausbildung beginnen oder fortsetzen.