WIRTSCHAFT
PUSTERTALER VOLLTREFFER
AUGUST/SEPTEMBER 2016
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Wirtschaftsmeldungen
„Das flexible Transport-Mo-
dell soll unter anderem dann
zum Einsatz kommen, wenn
das angesteuerte Nahziel jen-
seits der Reichweite des Öf-
fentlichen Nahverkehrs liegt“,
informiert Jasmin Gitzl vom
Tourismusverband Hochpus-
tertal. Gebucht wird über
eines der sechs Toblacher
Partnerhotels oder direkt über
den Tourismusverein. „Das
Projekt soll Gäste dazu ani-
mieren, mit dem nachhaltigen
Reisen bereits bei der Anreise
zu beginnen, indem das Auto
in der heimischen Garage ge-
lassen wird“, so Gitzl.
Bis 30. August
Ob Einheimischer oder Ur-
lauber: Nutzen darf das Tobla-
cher Carsharing-Fahrzeug bis
30. August jeder, der im Be-
sitz eines gültigen Führer-
scheins und Personalauswei-
ses oder Reisepasses ist.
Neben der direkten Reservie-
rung über den Tourismusver-
ein haben Gäste der Hotels
Cristallo, Germania, Heidi,
Moritz, Rosengarten oder
Tschurtschenthaler die Mög-
lichkeit, das Auto direkt an
der Rezeption zu bestellen.
Der Stellplatz befindet sich
am Bahnhofsplatz in Toblach.
Ablauf
Wie bei vielen gängigen
Carsharing-Systemen bekom-
men die Kunden eine Karte,
mit der sie das Auto nach
Erhalt der Buchungsbestäti-
gung entriegeln. Der Schlüs-
sel befindet sich im Hand-
schuhfach. „Getankt wird bar-
geldlos mit der im Fahrzeug
befindlichen Tankkarte, denn
die Abrechnung erfolgt an-
hand des Kilometerstands,
der automatisch bei Check-in
und Check-out abgelesen
wird.“ Stößt der Testlauf
bei Urlaubern und Hochpus-
tertalern auf positive Reso-
nanz, berät die Gemeinde
über eine Fortsetzung des
Projekts.
Noch bis Ende August können Urlauber und Einheimische
den „VW Up!“ als Testfahrzeug im Rahmen eines neuen
Carsharing-Projekts ausleihen.
Wie funktioniert das neue
Modell? Familien bezahlen
einen Tarif, der von ihrer Ein-
kommens- und Vermögenssi-
tuation laut EEVE (Einheitliche
Einkommens- und Vermö-
genserklärung) abhängt.
Dabei gelten einheitliche Bei-
tragskriterien für Kindertages-
stätten und den Tagesmüt-
ter/-väterdienst. „Mit diesem
neuen gemeinsamen Finan-
zierungsmodell wollen wir ein
einheitliches und qualitativ
hochwertiges Angebot an
Kleinkinderbetreuungsmög-
lichkeiten garantieren“, infor-
miert Familienlandesrätin Wal-
traud Deeg.
Wer hat Zugang?
Zugang zu den Beiträgen
des Landes haben Kinder im
Alter von drei Monaten bis zur
Vollendung des vierten Le-
bensjahres, die noch nicht
den Kindergarten besuchen.
Der Tagesmütter- und Tages-
väterdienst kann auch von
Kindern im Vorschulalter nach
Vollendung des vierten Le-
bensjahres beansprucht wer-
den, wobei die Kosten gänz-
lich zu Lasten der Familien
gehen.
Das einheitliche Tarifmodell
für alle Kleinkindbetreuungs-
dienste wurde bereits im Jän-
ner 2014 eingeführt. Seitdem
werden auch die Tagesmütter-
dienste vom Land mitfinan-
ziert, wodurch sich die Kosten
pro Betreuungsstunde für die
Familien halbierten. „Die ein-
heitlichen Tarife wurden von
den Familien gut angenom-
men. Daher bleiben die ein-
kommensabhängigen Min-
dest- und Höchsttarife von
0,90 bzw. 3,65 Euro unverän-
dert“, so die Landesrätin. Ab-
gerechnet wird auf Stunden-
basis.
Kleinkindbetreuung wird
ausgebaut
„Bei der Anzahl der noch
einzurichtenden Plätze gehen
wir vom Bedarf der Familien
vor Ort aus, wobei wir 2017
mit einem Mindestangebot
starten“, meint Deeg. So sol-
len ab dem kommenden Jahr
in jeder Gemeinde abhängig
vom Bedarf Plätze für mindes-
tens 15 % der ansässigen Kin-
der zwischen 0 und 3 Jahren
bei Tagesmüttern, in Kitas
oder Kinderhorten bereitge-
stellt werden. „Durch den Aus-
bau wird die Vereinbarkeit von
Familie und Beruf verbessert“,
ist sich die Familienlandesrätin
sicher. Bei der Inanspruch-
nahme der Betreuungsdienste
haben Kinder mit Wohnsitz
oder ständigem Aufenthalt in
der Gemeinde und berufstä-
tige Eltern Vorrang.
Mindestanwesenheit
Ein weiterer Punkt, der von
der Landesregierung be-
schlossen wurde, ist die Min-
destanwesenheit von zwölf
Wochenstunden pro Kind.
Damit soll mehr Planungssi-
cherheit gewährleistet wer-
den. Die neuen Kriterien gel-
ten ab 1. Jänner 2017.
Land, Gemeinden und Fami-
lien sind gemeinsam für die
Finanzierung der Kinderbe-
treuung zuständig.
Kinderbetreuung gemeinsam
finanziert
Erstmals werden alle Dienste für Kleinkindbe-
treuung (Kindertagesstätten, Kinderhorte, Ta-
gesmütter/-väter) vom Land, den Gemeinden
und den Familien gemeinsam finanziert.
Preise für Car-
sharing in Toblach
und Umgebung:
Stundenpreis
von 7 bis 22 Uhr:
5 Euro
Stundenpreis
von 22 bis 7 Uhr:
1 Euro
Tagespreis:
29 Euro
Tagespreis ab dem 2. Tag:
25 Euro
Kilometerpauschale:
0,20 Euro
Weitere Infos unter
www.carsharing.bz.itTestlauf im Hochpustertal
Als Ergänzung zum öffentlichen Verkehrsnetz
des Hochpustertals stellt der Tourismusverein
Toblach Gästen und Einheimischen noch bis
Ende August einen „VW Up!“ als Testfahrzeug
für ein neues Carsharing-Projekt zur Verfügung.