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WIRTSCHAFT

PUSTERTALER VOLLTREFFER

AUGUST/SEPTEMBER 2016

10

Wirtschaftsmeldungen

„Das flexible Transport-Mo-

dell soll unter anderem dann

zum Einsatz kommen, wenn

das angesteuerte Nahziel jen-

seits der Reichweite des Öf-

fentlichen Nahverkehrs liegt“,

informiert Jasmin Gitzl vom

Tourismusverband Hochpus-

tertal. Gebucht wird über

eines der sechs Toblacher

Partnerhotels oder direkt über

den Tourismusverein. „Das

Projekt soll Gäste dazu ani-

mieren, mit dem nachhaltigen

Reisen bereits bei der Anreise

zu beginnen, indem das Auto

in der heimischen Garage ge-

lassen wird“, so Gitzl.

Bis 30. August

Ob Einheimischer oder Ur-

lauber: Nutzen darf das Tobla-

cher Carsharing-Fahrzeug bis

30. August jeder, der im Be-

sitz eines gültigen Führer-

scheins und Personalauswei-

ses oder Reisepasses ist.

Neben der direkten Reservie-

rung über den Tourismusver-

ein haben Gäste der Hotels

Cristallo, Germania, Heidi,

Moritz, Rosengarten oder

Tschurtschenthaler die Mög-

lichkeit, das Auto direkt an

der Rezeption zu bestellen.

Der Stellplatz befindet sich

am Bahnhofsplatz in Toblach.

Ablauf

Wie bei vielen gängigen

Carsharing-Systemen bekom-

men die Kunden eine Karte,

mit der sie das Auto nach

Erhalt der Buchungsbestäti-

gung entriegeln. Der Schlüs-

sel befindet sich im Hand-

schuhfach. „Getankt wird bar-

geldlos mit der im Fahrzeug

befindlichen Tankkarte, denn

die Abrechnung erfolgt an-

hand des Kilometerstands,

der automatisch bei Check-in

und Check-out abgelesen

wird.“ Stößt der Testlauf

bei Urlaubern und Hochpus-

tertalern auf positive Reso-

nanz, berät die Gemeinde

über eine Fortsetzung des

Projekts.

Noch bis Ende August können Urlauber und Einheimische

den „VW Up!“ als Testfahrzeug im Rahmen eines neuen

Carsharing-Projekts ausleihen.

Wie funktioniert das neue

Modell? Familien bezahlen

einen Tarif, der von ihrer Ein-

kommens- und Vermögenssi-

tuation laut EEVE (Einheitliche

Einkommens- und Vermö-

genserklärung) abhängt.

Dabei gelten einheitliche Bei-

tragskriterien für Kindertages-

stätten und den Tagesmüt-

ter/-väterdienst. „Mit diesem

neuen gemeinsamen Finan-

zierungsmodell wollen wir ein

einheitliches und qualitativ

hochwertiges Angebot an

Kleinkinderbetreuungsmög-

lichkeiten garantieren“, infor-

miert Familienlandesrätin Wal-

traud Deeg.

Wer hat Zugang?

Zugang zu den Beiträgen

des Landes haben Kinder im

Alter von drei Monaten bis zur

Vollendung des vierten Le-

bensjahres, die noch nicht

den Kindergarten besuchen.

Der Tagesmütter- und Tages-

väterdienst kann auch von

Kindern im Vorschulalter nach

Vollendung des vierten Le-

bensjahres beansprucht wer-

den, wobei die Kosten gänz-

lich zu Lasten der Familien

gehen.

Das einheitliche Tarifmodell

für alle Kleinkindbetreuungs-

dienste wurde bereits im Jän-

ner 2014 eingeführt. Seitdem

werden auch die Tagesmütter-

dienste vom Land mitfinan-

ziert, wodurch sich die Kosten

pro Betreuungsstunde für die

Familien halbierten. „Die ein-

heitlichen Tarife wurden von

den Familien gut angenom-

men. Daher bleiben die ein-

kommensabhängigen Min-

dest- und Höchsttarife von

0,90 bzw. 3,65 Euro unverän-

dert“, so die Landesrätin. Ab-

gerechnet wird auf Stunden-

basis.

Kleinkindbetreuung wird

ausgebaut

„Bei der Anzahl der noch

einzurichtenden Plätze gehen

wir vom Bedarf der Familien

vor Ort aus, wobei wir 2017

mit einem Mindestangebot

starten“, meint Deeg. So sol-

len ab dem kommenden Jahr

in jeder Gemeinde abhängig

vom Bedarf Plätze für mindes-

tens 15 % der ansässigen Kin-

der zwischen 0 und 3 Jahren

bei Tagesmüttern, in Kitas

oder Kinderhorten bereitge-

stellt werden. „Durch den Aus-

bau wird die Vereinbarkeit von

Familie und Beruf verbessert“,

ist sich die Familienlandesrätin

sicher. Bei der Inanspruch-

nahme der Betreuungsdienste

haben Kinder mit Wohnsitz

oder ständigem Aufenthalt in

der Gemeinde und berufstä-

tige Eltern Vorrang.

Mindestanwesenheit

Ein weiterer Punkt, der von

der Landesregierung be-

schlossen wurde, ist die Min-

destanwesenheit von zwölf

Wochenstunden pro Kind.

Damit soll mehr Planungssi-

cherheit gewährleistet wer-

den. Die neuen Kriterien gel-

ten ab 1. Jänner 2017.

Land, Gemeinden und Fami-

lien sind gemeinsam für die

Finanzierung der Kinderbe-

treuung zuständig.

Kinderbetreuung gemeinsam

finanziert

Erstmals werden alle Dienste für Kleinkindbe-

treuung (Kindertagesstätten, Kinderhorte, Ta-

gesmütter/-väter) vom Land, den Gemeinden

und den Familien gemeinsam finanziert.

Preise für Car-

sharing in Toblach

und Umgebung:

Stundenpreis

von 7 bis 22 Uhr:

5 Euro

Stundenpreis

von 22 bis 7 Uhr:

1 Euro

Tagespreis:

29 Euro

Tagespreis ab dem 2. Tag:

25 Euro

Kilometerpauschale:

0,20 Euro

Weitere Infos unter

www.carsharing.bz.it

Testlauf im Hochpustertal

Als Ergänzung zum öffentlichen Verkehrsnetz

des Hochpustertals stellt der Tourismusverein

Toblach Gästen und Einheimischen noch bis

Ende August einen „VW Up!“ als Testfahrzeug

für ein neues Carsharing-Projekt zur Verfügung.