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Oberkärntner
VOlltreffer
27. mai 2013
CHrOnik
Wochenend-Bereitschaftsdienst der
Ärzte, Zahnärzte und Apotheken
Unter der Ärzte-Service-Nummer
0900/88088 + der jeweiligen
Postleitzahl kommen Sie direkt
zum diensthabenden Arzt.
Mit der Nummer 1484 (ohne Vor-
wahl) können Sie beim Roten Kreuz
einen Krankentransport anfordern.
Zahnärztlicher Notdienst
Welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe am
Notarzt
Notruf
141
Apotheker-
dienste
Spittal:
Hubertus Apotheke,
Tiroler Straße 14, Tel. 04762/2333
(bis 1. Juni, 12 Uhr).
Malchus Apotheke,
Villacher Straße 15, Tel. 04762/4394
(ab 1. Juni, 12 Uhr)
Wochenende und an Feiertagen
Notdienst leistet, erfahren Sie bei allen
Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.
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Millstatt:
See Apotheke,
Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130
(bis 1. Juni, 12 Uhr).
Möllbrücke:
Teurnia Apotheke,
Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234
(bis 1. Juni, 12 Uhr).
Greifenburg:
Laurentius Apotheke,
Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288
(ab 1. Juni, 12 Uhr).
Obervellach:
Adler Apotheke,
Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244
(ab 1. Juni, 12 Uhr).
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Radenthein:
Paracelsus Apotheke,
Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055
(ab 1. Juni. Mai, 12 Uhr).
Seeboden:
Jakobus Apotheke,
Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602
(ab 1. Juni. Mai, 12 Uhr).
Hermagor:
Adler Apotheke,
Hauptstraße 2, Tel. 04282/2066
(27. Mai bis 3. Juni).
Debant:
Dolomiten Apotheke,
Glocknerstraße 20b, Tel. 04852/65565
(1./2. Juni).
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Maria
Spitaler
Kommentar von
Feiertagsrekord
Dieser Mai hatte es in sich. Er
brachte einen Rekord an Feier-
tagen: Wer die Möglichkeit hatte,
musste von 31 Kalendertagen nur
15 Tage arbeiten – und brauch-
te damit nur vier Urlaubstage
„opfern“. Drei dieser Feiertage –
Christi Himmelfahrt, Pfingstmon-
tag und Fronleichnam – sind kirch-
liche Feiertage, und immer wieder
gibt es Diskussionen, diese Tage
zu verlegen. Von der Industriel-
lenvereinigung heißt es, die Don-
nerstags-Feiertage sollten aus Ef-
fizienzgründen auf einen Freitag
verlegt werden, dem gegenüber
stehen Gewerkschaft, Arbeiter-
kammer und der heimische Touris-
mus, der die Belebung in der sonst
noch ruhigen Vorsaison schätzt.
Dabei wird manchmal vergessen,
dass die Verlegung der kirchlichen
Feiertage gar nicht möglich ist –
Christi Himmelfahrt ist immer 40
Tage nach dem Ostersonntag und
Fronleichnam immer der zweite
Donnerstag nach Pfingsten. Ein
„Nachfeiern“ dieser hohen Feier-
tage kommt für die Kirche nicht in
Frage. Einzig bei Ostermontag und
Pfingstmontag zeigte sich Kardinal
Christoph Schönborn vor kurzem
gesprächsbereit. Davon will aber
anscheinend ohnehin niemand
was wissen. Und so bleibt es, wie
es ist. Für die einen sind die Fei-
ertage – mit den Fenstertagen –
willkommene Kurzurlaube, für die
anderen bergen sie ein erhöhtes
Stressaufkommen, weil die anfal-
lenden Arbeiten einen Tag früher
oder später erledigt werden müs-
sen. Der ursprüngliche Grund für
diese kirchlichen Festtage geht
aber mehr und mehr verloren –
vielleicht kommt es noch irgend-
wann so weit, dass diese Tage
nur diejenigen frei bekommen,
die eine Bestätigung über den Kir-
chenbesuch vorweisen können!
Die Autorin erreichen Sie unter:
redaktion@vol ltreffer.co.at
Weniger Arbeitsunfälle bei
steigenden Beschäftigungszahlen
Kärnten nimmt zwar österreichweit den Spitzenplatz in der Arbeitsunfallstatistik ein, in
den Bezirken Spittal und Hermagor waren die Zahlen im letzten Jahr jedoch rückläufig.
137 Arbeitsunfälle gab es
2012 im Bezirk Hermagor, acht
davon am Weg von oder zur Ar­
beitsstelle. Im Jahr zuvor waren
es noch 202 (13 Wegunfälle),
obwohl die Anzahl der Beschäf­
tigungsverhältnisse in diesem
Zeitraum von 4.899 auf 5.011ge­
stiegen ist. Im Bezirk Spittal
sank die Zahl der Arbeitsunfälle
von 1.225 (2011) auf 1.126 (da­
von 55 Wegunfälle). Das wirkt
sich auch auf die Krankenstands­
tage aus: Im Bezirk Spittal ver­
zeichnete die AUVA 2012 mit
20.317 Krankenstandstagen um
2.445 weniger als im Vergleichs­
zeitraum des Vorjahres, in Her­
magor verringerte sich diese
Zahl um 871 Tage auf 1.705. Das
ergibt eine Unfallrate auf 1.000
Beschäftigungsverhältnisse von
27,34 % im Bezirk Hermagor –
2011 lag diese noch bei 41,23 %
– und im Bezirk Spittal von
40.02 % (2011: 43,09 %). „Der
Rückgang ist umso erfreulicher,
da die Beschäftigungszahlen ge­
stiegen sind“, sagt die Obfrau
der AUVA, KR Renate Römer.
„Das zeigt, dass die AUVA eine
hervorragende Leistung im Be­
reich der Prävention erbringt“,
so Römer weiter.
Strengere Kontrollen
Mit 7.647 Opfern nach Ar­
beitsunfällen liegt Kärnten in
der österreichweiten Statistik in
Führung. Die meisten Unfälle er­
eigneten sich in der Baubranche
(1.910 Unfälle). Platz zwei der
gefährlichsten Branchen neh­
men Produktionenbetriebe ein
(1.767), gefolgt vom Handel und
den
KFZ­Reparaturbetrieben
mit 858 Unfällen. Neun Unfäl­
le endeten tödlich. „Wir haben
enormen Aufholbedarf“, sagte
AK­Präsident Günther Goch bei
einer Pressekonferenz zum The­
ma Sicherheit an Kärntens Ar­
beitsplätzen und forderte den
verstärkten Einsatz von Sicher­
heitskräften und Arbeitsmedizi­
nern sowie die gesetzliche Ver­
ankerung der betrieblichen Ge­
sundheitsförderung. Ganz oben
auf der Liste der Forderungen
stehen außerdem strengere und
unangemeldete Kontrollen durch
das Arbeitsinspektorat. Außer­
dem müssen die Sicherheitsver­
trauenspersonen
aufgewertet,
mehr Betriebsratskörperschaften
installiert und Kündigungen im
Krankenstand, speziell nach Ar­
beitsunfällen, verboten werden.
Goach: „Der eingeschlagene
Weg ist richtig, wir haben aber
noch viel nachzuholen!“
Bei der beruflichen Tätigkeit
gelten als Arbeitsunfall alle Unfälle
• am Arbeitsplatz, die durch die
Arbeitstätigkeit verursacht wer-
den, wenn die Schädigung über-
wiegend auf den Arbeitsunfall
zurückzuführen ist.
• auf dem Weg vom Arbeitsplatz
zum Mittagessen und zurück.
• auf dem direkten Weg zur und
von der Arbeit oder Ausbil-
dungsstätte. Auch Fahrgemein-
schaften sowie einmal monat-
lich der Weg zur Bank (welche,
das muss in der Firma bekannt
sein) sind geschützt.
• auf dem direkten Weg von zu
Hause oder von der Arbeits-
oder Ausbildungsstätte zum
Arzt und zurück (allerdings nur
dann, wenn dem Arbeitgeber die
Adresse des Arztes bekannt ist).
• auf dem direkten Weg zu einem
Kindergarten, einer Kinderta-
gesstätte, zur Schule, zur Unter-
bringung der Kinder in fremde
Obhut und zurück in die Arbeit
oder nach Hause.
• bei der Inanspruchnahme von
Interessenvertretungen
oder
Berufsvereinigungen (wie etwa
AK oder ÖGB).
• beim Besuch berufsbildender
Kurse. Ausgenommen sind je-
doch Seminare, die eine Steige-
rung der körperlichen und geisti-
gen Leistungsfähigkeit oder die
Vermittlung von Allgemeinwis-
sen ohne direktem beruflichen
Zusammenhang zum Inhalt ha-
ben – auch wenn sie während
der Arbeitszeit besucht werden.
Außerhalb der beruf-
lichen Tätigkeit gelten als
Arbeitsunfall alle Unfälle
• bei Betriebsausflügen und Be-
triebsfeiern, die vom Arbeit-
geber veranstaltet und bezahlt
werden.
• bei der Inanspruchnahme von
Leistungen aus dem Arbeitslo-
senversicherungs- und Arbeits-
marktförderungsgesetz.
Bei-
spiel: Ein Arbeitsloser verun-
glückt auf dem Hinweg zum
oder Rückweg vom Vorstellungs-
gespräch, das ihm vom Arbeits-
marktservice vermittelt wurde.
• bei der Hilfeleistung in Un-
glücksfällen, auch im Privaten.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer wird
– während er den Verwundeten
eines Autounfalls Hilfe leistet –
selbst verletzt.
• bei der Ausbildung und Tätig-
keit als ehrenamtlicher Helfer
bei den Freiwilligen Feuerweh-
ren, bei den Wasserwehren und
dem Roten Kreuz.
Quelle: Arbeiterkammer