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Oberkärntner
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18. märz 2013
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Kann unser Hochwild lesen?
Ein Salzburger Jagdkollege fragte
mich neulich, ob die zuständigen
Herren in Kärnten dem Hochwild
schon das Lesen beigebracht haben.
Warum? Damit sie im Wald Verbots-
tafeln anbringen können: „Rinde fres-
sen bei Todesstrafe verboten!“ Laut
§ 61 der Kärntner Jagdordnung muss
das Wild im Winter ordnungsgemäß
gefüttert werden. Kommt das Rotwild
durch die tägliche Vorlage von ausrei-
chenden Mengen zu einem vollen
Pansen, gibt es keine Schälschä-
den an den umliegenden Bäumen.
Das weiß ich aus meiner jahrzehn-
telangen Erfahrung. Wenn nun Füt-
terungen – gesetzwidrig – verboten
werden, hat das massive Folgen. Ich
verlange, dass überall dort, wo nicht
mindestens 20 % Laubholzanteil ein-
gesprengt ist, flächendeckend gefüt-
tert werden muss. Und vor allem rich-
tig. Denn wenn im Umfeld von Fütte-
rungsstellen vermehrt Schälschäden
auftreten, ist das darauf zurückzu-
führen, dass die Tiere durch spora-
dische Fütterung in ein bestimmtes
Gebiet gelenkt werden, dann jedoch
nicht ausreichend und richtig plat-
ziertes Futter vorfinden. Richtig plat-
ziert aus einem einfachen Grund:
Damit alle Tiere den Pansen voll be-
kommen und nicht von anderen ver-
drängt werden. Nach der Schnee-
schmelze streife ich durch die Wälder,
um Schälschäden und das verendete
Wild zu registrieren. Wobei ich schon
einige Male erleben musste, dass
ausgehungerte, geschwächte Tiere
bei lebendigem Leib von Füchsen an-
gefressen wurden. Das sind unnötige
Qualen, die durch ordnungsmäßige
Fütterung verhindert werden kön-
nen. Wir müssen dem Wild das ge-
ben, was es braucht, um überleben
zu können. Das Verbieten von Fütte-
rungen ist ein grausamer Weg und
es stimmt mich traurig, dass man ein
längst fälliges Umdenken öffentlich
einfordern muss.
Chrysanth Ebner, Lainach