Seite 16 - VO 2010 43

Basic HTML-Version

16
OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
29. OKTOBER 2010
REPARATURWERKSTÄTTEN
Wann gilt die Winterreifen-
Pflicht?
Die Vorschrift zur Winterreifen-
Pflicht gilt von 1. November bis 15.
April (seit 1. Jänner 2008) mit dem
ausdrücklichen Zusatz „bei winter-
lichen Verhältnissen“, das heißt bei
Schnee, Matsch oder Eis. Ausge-
nommen sind parkende Fahrzeuge.
Als Alternative zu Winterreifen
können mit Einschränkungen auch
Schneeketten verwendet werden.
Vorsicht: Einfache Straßennässe
etwa kann bei sinkender Tempe-
ratur zu Glatteis führen. In diesem
Fall gilt die Winterreifenpflicht!
Was besagt die Winterreifen-
Pflicht?
Lenker von Pkw, Kombikraft-
wagen oder Lkw mit einem höchst-
zulässigen Gesamtgewicht von
3,5 t dürfen im angeführten Fall ihr
Fahrzeug nur dann in Betrieb
nehmen, wenn an allen Rädern
Winterreifen montiert oder wenn
Schneeketten an den Antriebs-
rädern angebracht sind. Schnee-
ketten allerdings nur dann, wenn
die Fahrbahn mit einer zusammen-
hängenden oder nicht nennens-
wert unterbrochenen Schnee- oder
Eisschicht bedeckt ist und wenn
dadurch die Oberfläche der Fahr-
bahn nicht beschädigt wird.
Welche Geldstrafen werden bei
Verstößen verhängt?
Einfache Verstöße werden mit
einer Organstrafverfügung in der
Höhe von 35 € geahndet. Liegt der
Tatbestand einer Gefährdung vor,
können in einem Verwaltungs-
strafverfahren bis zu 5.000 €
verhängt werden.
Welche Reifen gelten als
Winterreifen?
Reifen gelten für den Gesetzge-
ber bzw. die Exekutive nur dann
als Winterausrüstung, wenn in
der Seitenwand eine Gravur mit
der Aufschrift „M+S“ (gleichwer-
tige, alternative Bezeichnungen
sind: „MS“, „M.S.“, „M/S“, „M&S“
oder „M-S“) vorhanden ist UND
die Profiltiefe über die gesamte
Reifenbreite mehr als 4 mm (bei
Diagonalreifen 5 mm) beträgt. Das
gilt auch für Ganzjahresreifen und
Spikereifen.
Eine Kennzeichnung von Win-
terreifen ausschließlich mit einem
Schneeflocken- bzw. Schneekri-
stall-Symbol ist in Österreich NICHT
als Winterreifen-Kennzeichnung
anerkannt.
Entscheidend für die Erfüllung
der Winterreifen-Pflicht in Öster-
reich ist daher die M+S-Kennzeich-
nung.
Einige Besonderheiten
SUV, 4X4 & PICKUP
Es gelten dieselben Bestimmun-
gen wie bei der Winterreifenpflicht
für Pkw.
Zu beachten ist, dass zahlreiche
SUV- und 4x4-Fahrzeuge sowie
Pickups auch im Sommer mit
Reifen ausgestattet sind, die eine
M&S-Kennzeichnung haben.
Es ist Zeit auf Winter-
reifen zu wechseln
Ab kommendem Montag gilt für Fahrzeuge der Klassen M1 und N1
(Personen-/Kombinationskraftwagen, Lastkraftwagen bis 3,5 t) wieder
die Winterreifen-Pflicht? Hier beantworten wir einige wichtige Fragen.
56992
Kommen Sie vorbei und erleben Sie die Volvo XC-Range und viele andere Volvo Modelle – ab sofort
im Autohaus Niedertscheider in Lienz. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Kraftstoffverbrauch ges. 5,3 - 9,9 l/100 km, CO
2
-Emission 139 - 231 g/km
www.volvocars.at
Es gibt mehr im Leben als einen Volvo.
Es gibt Kunden, die sich nur das
Beste wünschen. Und es gibt Händler, die die Wünsche ihrer Kunden
bestens zu erfüllen wissen.
Deshalb gibt es jetzt auch Volvo im
Autohaus Niedertscheider.
Autohaus Niedertscheider
9900 Lienz,
Tiroler Straße 17, Tel.: 04852/63644, e-Mail: office@authaus-niedertscheider.at
Gesetzeskonformer Zustand vor-
ausgesetzt, können diese Reifen
grundsätzlich auch im Winter
verwendet werden. Es ist aller-
dings aus Gründen der erhöhten Si-
cherheit und Fahrleistung zu emp-
fehlen, allradgetriebene Fahrzeuge
bei winterlichen Verhältnissen mit
Winterreifen auszustatten.
PKW MIT LEICHTEM ODER
SCHWEREM ANHÄNGER
Lediglich das Zugfahrzeug
unterliegt der situativen Winter-
ausrüstungspflicht. Pkw-Anhänger
sind von der situativen Winter-
ausrüstungspflicht grundsätzlich
ausgenommen.
Allerdings gilt beim Einsatz von
Spikereifen eine Ausnahme: sind
am Zugfahrzeug Reifen mit Spikes
montiert, muss auch der Anhänger
mit Spikereifen ausgerüstet sein.
LEIchT-LKw (bIS 3,5 T)
Es gelten dieselben Bestimmun-
gen wie bei der Winterreifenpflicht
für Pkw.
Zu beachten ist, dass zahlreiche
Kastenwagen und Leicht-Lkw auch
im Sommer mit Reifen ausgestattet
sind, die eine M&S-Kennzeichnung
besitzen. Gesetzeskonformer
Zustand vorausgesetzt, können
diese Reifen grundsätzlich auch im
Winter verwendet werden. Es ist
allerdings aus Gründen der erhöh-
ten Sicherheit und Fahrleistung zu
empfehlen, Leicht-Lkw bei winter-
lichen Verhältnissen mit Winter-
reifen auszustatten. Nicht zuletzt,
um die ständige Einsatzfähigkeit
und Mobilität bei allen
Witterungen zu gewährleisten.
MOPEDAUTOS
(mEhRSpuRIgE mopEdS)
Mopedautos sind von der
situativen Winterausrüstungs-
pflicht generell ausgenommen.
mIET-FAhRzEugE
Mietautos bzw. Möbelwagen
diverser Möbelhäuser werden
naturgemäß auch im Winter ver-
liehen. Gemietete Fahrzeuge un-
terliegen selbstverständlich auch
der Winterausrüstungspflicht.
EINSPURIGE KRAFTFAHRZEUGE
WIE MOTORRAD,
MOFA, MOPED UND SCOOTER
Einspurige Kraftfahrzeuge sind
von der situativen Winteraus-
rüstungspflicht generell ausge-
nommen. Allerdings bieten einige
Hersteller auch Winterreifen für
einspurige Kraftfahrzeuge an.
RESERVERAD BEI WINTERREIFEN
Die Winterreifen-Pflicht besteht
NICHT für das Reserverad. Das Re-
serverad sollte allerdings bei jeder
Druck-Kontrolle der montierten
Reifen miteinbezogen werden.
Der Fahrzeughandel bietet an, die Sommerräder zu reinigen und über den Win-
ter einzulagern.
Foto: Osttiroler Fahrzeughandel