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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
9. JULI 2010
CHRONIK
– Vergangenes mit Modernem wird neu
und unerwartet kombiniert
– mit Musik und toller Stimmung erleben
Sie einen
zauberhaften
Sommerabend
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Das Waude Team
auf geht ‘s zuWaude
(Ausstellung vom 10. Juli - 28. August 2010)
Nacht der Gärten:
Garten Lust
Al
pen Zauber
trifft
Samstag, 10. Juli
19 Uhr
- freier Eintritt
A-9900 Lienz . Bürgerau 12 Tel ++43(0)4852 61000 www.WaudeGardens.com
Öffnungszeiten: Mo - Fr 9
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Sa 9
00
- 17
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stellt bei Waude aus
Grillgeräte und Gartenküchen
Terrassen-Infrarotstrahler
Eröffnung:
3359
Die Kärntner Landesener-
gieleitlinien 2007 bis 2015 se-
hen eine Steigerung der Strom-
erzeugung aus Wasserkraft um
sieben Prozent gegenüber dem
Jahr 2004 vor. „Da es in Kärnten
kaum Potenzial an Wasserkraft
für Neuerrichtungen gibt, aus-
genommen Speicherkraftwerke,
sollten vor allem bestehendeAn-
lagen modernisiert und dadurch
das Regelarbeitsvermögen ge-
steigert werden“, erklärte am
Dienstag, 6. Juli, Energieförder-
referent LH-Stv. Dipl.-Ing. Uwe
Scheuch. In der Regierungs-
sitzung wurde die Modernisie-
rungsplanung für Kleinwasser-
kraftwerke bis einen Mega-Watt
beschlossen. Diese wird nun in
Form eines Zweistufenmodells
gefördert.
Förderung als Anreiz
In einem Fall wird die indi-
viduelle und unabhängige Be-
ratung für den Betreiber geför-
dert, um konkrete Maßnahmen
zur Erhöhung des Regelarbeits-
vermögens und zur Moderni-
sierung einer Anlage in Angriff
nehmen zu können. Dies pas-
siert in Form einer Projektstu-
die. „Für Anträge dieser Stufe
ist eine Förderung von 500 Euro
pro Anlage vorgesehen“, erklär-
te Scheuch.
Zum anderen werden Planung
sowie Gutachten zur Modernisie-
rung eines möglichen Anlagen-
objektes, bei dem die Projektstu-
die eine Steigerung des Regelar-
beitsvermögens von zumindest
15 Prozent ergeben hat, gefördert.
Hier ist eine Förderung von 1.000
Euro pro Anlage vorgesehen.
„Mit der aktuell beschlossenen
Förderung wird ein deutlicher
Anreiz für Kleinkraftwerkbesit-
zer geschaffen, ihre Anlagen auf
Verbesserungspotenziale hin zu
überprüfen“, ist sich Energie-
referentin LR Dr. Beate Prett-
ner sicher. Nachdem Kärntens
Topografie keinen Weiteraus-
bau von Kleinkraftwerken vor-
sehe, sei mit den Förderungen
in Höhe von 500 und 1.000
Euro ein wichtiger Beitrag zur
Optimierung der vorhandenen
Anlagen geleistet worden, so
Prettner.
Anträge
Förderungswerber können alle
natürlichen und juristischen Per-
sonen sein, die innerhalb Kärn-
tens ein Kleinwasserkraftwerk
mit einer Engpassleistung von
bis zu einem Mega-Watt moder-
nisieren, wieder errichten oder
erweitern wollen.
Die Abwicklung erfolgt durch
die Abteilung 15 – Umwelt,
Unterabteilung
Energiewirt-
schaft, beim Amt der Kärntner
Landesregierung, Flatschacher
Straße 70, 9021 Klagenfurt. An
diese Stelle sind auch die Förde-
rungsanträge vor Beginn der zu
fördernden Leistungen zu rich-
ten. Die Gewährung von Förde-
rungen erfolgt auf der Grund-
lage von Förderungsanträgen
entsprechend der gegenständ-
lichen Richtlinie. Auf eine För-
derung besteht kein Rechtsan-
spruch. Die Anträge sind aus-
nahmslos unter Verwendung der
jeweiligen Antragsformulare ein-
zubringen, die man unter www.
energiewirtschaft.ktn.gv.at findet.
Modernisierungsplan für
Kleinwasserkraftwerke
Die Stromerzeugung aus Wasserkraft soll gesteigert werden, doch für neue Projekte
gibt es kaum noch genügend Potenzial. Daher will man nun die bestehenden Klein-
kraftwerke in Kärnten optimieren. Eine Förderung soll dazu einen zusätzlichen Anreiz
bieten.