Seite 13 - VO 2010 01

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Das Kärntner Jugendstartgeld –
bis zu 1.000 Euro für Dich!
Am 1.1.2010 startet diese in Österreich einzigartige Unterstützungsmaßnahme zur
Stärkung der Eigenständigkeit der Kärntner Jugend. Das Kärntner Jugendstartgeld
hilft über die ersten finanziellen Hürden am Weg ins Erwachsenenleben. Mit bis zu
1.000 Euro. Für die Stärkung der Eigenständigkeit unserer Jugendlichen. Weil wir es
versprochen haben!
„Bei allen Spargedanken sehe ich
das Jugendstartgeld als notwen-
dige Vorleistung in die Zukunft
unseres Landes. Wir brauchen
unsere Jugend, und wir sind auch
bereit, Geld für sie in die Hand zu
nehmen. Wir investieren damit in
die Zukunft Kärntens!“, betont
Jugendreferent LHStv. Dipl.-Ing.
Uwe Scheuch, der Initiator des
Jugendstartgeldes.
Mit dem Kärntner Jugend-
startgeld fördern wir…..
... die Jugend, weil gerade sie den
Anreiz bekommen soll auch
künftig in Kärnten zu lernen
und zu leben.
... die Familien, weil es zu einer
deutlichen
Entlastung des elterlichen
Budgets führt,
... die heimische Wirtschaft, weil
nur Leistungen von Kärntner
Unternehmen gefördert
werden. Damit bleibt
die Wertschöpfung
in Kärnten, das
werden jährlich ca.
6 Millionen Euro
sein.
Die Eckdaten:
Förderung von je 50 % des Rech-
nungsbetrages (bis zu max. 500
Euro je Förderbereich, in Summe
max. 1.000.-)
4 Förderbereiche:
· Führerscheinausbildung (Klasse B)
· Mietzuschüsse für Schüler und
Lehrlinge
· Ausbildungskosten bei einem
Kärntner Bildungsträger (nicht
im Rahmen der schulischen
Ausbildung u. während der
Unterrichtszeiten)
· Heimkosten für Lehrlinge für
den Besuch der
Berufsschule
Antragstellung für den
Jahrgang 1991.
Alle Informationen unter:
www.jugendstartgeld.at oder
Info-Hotline 050 536 30000
Versprochen – GEHALTEN
LHStv. Uwe Scheuch · Der Initiator des Kärntner Jugendstartgeldes
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