Seite 18 - VO 2009 40

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Um der globalen Erderwär-
mung entgegenzuwirken bzw.
diesen Vorgang zu verlangsamen
wurden/wird nach geeigneten
Maßnahmen gesucht. Zu einer
Maßnahme gehört der Energie-
ausweis. Ein Gebäude wird mit
diesem Dokument (Energieaus-
weis) energetisch bewertet. Die
EU und damit auch Öster-
reich wollen nun mit gesetz-
lichen Maßnahmen den Kli-
maschutz verbessern. Um es mit
einfachen Worten zu sagen.
Es soll vermieden werden,
dass im Winter die erforderliche
Heizungswärme eines Gebäu-
des nach außen dringt. Durch
z. B. schlecht isolierte Mauern,
Fensterverglasungen und ande-
re mindere Baustoffe würde viel
Energie verloren gehen. Eben-
so sollte darauf geachtet wer-
den, dass im Sommer nicht zu-
viel Wärme in die Gebäudehülle
eindringen kann und man so viel
Energie beim Einsatz von Klima-
anlagen einsparen kann.
Der Energieausweis ist also
eine Art Zertifikat darüber, wie
gut das eigene Wohnobjekt die
Anforderungen zum Klimaschutz
erfüllt oder nicht. Mittels bau-
thermografischen Bestandsauf-
nahmen durch Wärmebildkame-
ras kann man das sehr gut visu-
alisieren und messen.
Die Rolle des Energieberaters
liegt dann vorwiegend darin,
den Kunden darüber aufzuklä-
ren, was er ändern kann um die-
se Auflagen zum Klimaschutz zu
erfüllen: besser isolierende Fen-
ster, alternative Energieanlagen
(Luftwärmepumpe, Solarenergie,
Erdwärme), Tipps zum täglichen
Leben was das Lüften und die
Dauer des Lüften angeht, etc.
1. Warum gibt es neue gesetz-
liche Regelungen?
Hintergrund für die Verpflich-
tung zur Vorlage von Energie-
ausweisen ist die EU Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizi-
enz von Gebäuden aus dem Jahr
2002 und die nun erfolgte Um-
setzung in Österreich. Durch das
Umsetzen der wirtschaftlichen
Energiesparpotentiale wird das
Haushaltsbudget entlastet und
es kann ein wesentlicher Beitrag
zur Erreichung der Klimaschutz-
ziele (Senkung der CO2-Emissi-
onen) und zur Verminderung des
Treibhauseffektes erzielt werden.
2. Was ist der Energieausweis?
Bei der Berechnung eines En-
ergieausweises wird das Gebäu-
de – wie es in der Natur steht
bzw. stehen soll – im Computer
„nachgebaut“. Dementsprechend
ist der Energieausweis für Ge-
bäude vergleichbar mit dem Ty-
penschein eines Autos. Alle we-
sentlichen Kennzahlen in Bezug
auf den Energiebedarf für Hei-
zung und Warmwasser sind da-
raus ersichtlich.
Für Nicht-Wohngebäude wer-
den zudem der Energiebedarf
der Belüftung, der Klimatisie-
rung sowie der Beleuchtung be-
rechnet und ausgewiesen. Bei
allen Gebäuden mit einer Nutz-
fläche von mehr als 1.000 m
2
muss auch verbindlich unter-
sucht werden, ob die Nutzung
erneuerbarer Energieträger mög-
lich ist. In jedem Fall hat der En-
ergieausweis Vorschläge zu ent-
halten, wo noch Verbesserungs-
maßnahmen möglich sind und
welches Energieeinsparpotential
damit erreicht werden kann.
Ähnlich wie z. B. bei Kühl-
schränken, erfolgt eine ein-
fache Einteilung der Gebäude
in optischer Form anhand eines
Energielabels über die Klas-
sen A++ (beste Qualität) bis G
(schlechteste Qualität).
3. Wer braucht wann und
wozu einen Energieausweis?
Ab 2008 ist vor der Errichtung
von Gebäuden sowie umfas-
senden Sanierungen von groß-
en Gebäuden (Nutzfläche über
1.000 m
2
) gesetzlich verpflich-
tend ein Energieausweis bereits
für die Baugenehmigung vorzu-
legen.
Auch für Förderungen wie z. B.
die Wohnbauförderung für Neu-
bauten und Sanierungen oder
für Energieförderungen (Hei-
zungsanlagen ...) ist ein Energie-
ausweis erforderlich. Mit dem
Energieausweis wird den Bau-
herren der Energiebedarf an-
schaulich dargestellt. Sie wer-
den auch auf Möglichkeiten zur
Energiekosteneinsparung hinge-
wiesen.
4. Gibt es Ausnahmen?
Von der Verpflichtung zur Vor-
lage eines Energieausweises sind
nur wenige Gebäude ausge-
nommen. Dies sind zum Beispiel
Baudenkmäler, Kirchen und Ge-
bäude, die nicht beheizt oder ge-
kühlt werden, sowie freistehende
Gebäude mit einer Gesamtnutz-
fläche von weniger als 50 m
2
.
5. Wann soll/muss der Ener-
gieausweis erstellt werden?
Bei Neubauten ist der EA im
Zuge der Einreichplanung zu er-
stellen, da dieser als erforder-
licher Bestandteil der Einreich-
unterlagen für das Bauansuchen
gilt. Der EA kann so als wert-
volles Planungsinstrument ein-
gesetzt werden.
Die gleiche Regelung gilt bei
der umfassenden Sanierung von
Gebäuden mit mehr als 1000 m
2
Nutzfläche.
Auch bei Sanierungen wie z.B.
bei Einfamilienhäusern empfiehlt
sich (nicht nur, um in den Ge-
nuss von Förderungen zu kom-
men), dass ein EA bereits vor den
Baumaßnahmen erstellt wird.
Nur so kann die optimalste Sa-
nierungsvariante erarbeitet und
dann auch umgesetzt werden.
(Quellbezug:
http://www.energieberater-suche.at,
http://www.energieausweis-forum.at )
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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
2. OKTOBER 2009
ENERGIE
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Wozu benötigt man
einen Energieausweis?