Seite 13 - VO 2007 18

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OBERKÄRNTNER
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4. MAI 2007
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WELTWEIT DIE GRÖSSTE ELEKTRO-FACHHANDELSKETTE
14755
VORFÜHRUNG
ACHTUNG
PRODUKT-PRÄSENTATION
Freitag – 4. Mai 2007
Samstag – 5. Mai 2007
Die Geschenks-Idee
zum
MUTTERTAG
„Auch heuer setzen wir die
Aktion Schülerfreifahrt auf den
Großglockner fort“, kündigt der
Generaldirektor der Großglock-
ner Hochalpenstraßen AG, Dr.
Christian Heu, an. Anlässlich
der Jubiläumsfeierlichkeit „25
Jahre Nationalparks in Öster-
reich“ wurde die beliebte Schü-
lerfreifahrt zum Großglockner
von der Großglockner Hochal-
penstraßen AG letztes Jahr ins
Leben gerufen.
Mit dieser Aktion unterstützt
die Großglockner Hochalpen-
straßen AG aktiv das vom zu-
ständigen
Umweltminister
Dipl.-Ing. Josef Pröll verfolg-
te Ziel, nach dem jedes Kind in
Österreich wenigstens einmal in
seiner Pflichtschulzeit einen ös-
terreichischen Nationalpark be-
sucht haben soll.
„Alle österreichischen Schul-
klassen sind zu einem kosten-
freien Besuch der Großglockner
Hochalpenstraße, die im Herzen
des Nationalparks Hohe Tauern
liegt und zu Österreichs höchs-
tem Berg, dem Großglockner,
und seinem Gletscher, der Pas-
terze, führt, eingeladen“, bestä-
tigt Dr. Heu.
Schülerfreifahrt zum
Großglockner
Großglockner Hochalpenstraßen AG lädt Schulklassen
zu einem kostenlosen Besuch ein.
Schulklassen können auch heuer
die Großglockner Hochalpen-
straße gratis befahren.
Oberkärntner
Medieninhaber (Verleger):
Osttiroler
Bote
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Bernd Lenzer.
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land
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Beiträgen nach § 44 Abs. 1 Urheber-
rechtsgesetz, sind vorbehalten.
Auflage durch die
geprüft und veröffentlicht.
Im Streit Carnika Imker gegen
Buckfastbienenimker geht es um
die Reinerhaltung der im unse-
ren Breiten (Slowenien, Österreich,
Deutschland) beheimateten und sehr
erfolgreichen Carnica Bienenrasse.
Wie man seit Darwin weiß, pas-
sen sich Lebewesen im Laufe ihrer
Entwicklung den von der Natur
gegebenen Lebensumständen an und
sind in diesem Biotop erfolgreich,
und „nur“ in diesem. Wenn Großim-
ker die Haltung der Buckfastbienen
damit rechtfertigen wollen, die Car-
nicaBiene vor Inzucht schützen zu
müssen, so ist dagegen zu halten:
15.000 Jahre hat sich die Carnica
Rasse in unserm Gebiet bestens be-
währt – ohne Inzuchterscheinungen
aufzuweisen, warum sollte sie plötz-
lich mit einer Bienenrasse gekreuzt
werden, die selber eine Kreuzung
aus einer afrikanischen X asiati-
schen Art ist.
Alois Rauter,
Obmann Imkerstammtisch Steinfeld
10% des Nutzen der Biene erntet
der Imker, 90% unsere Umwelt.
Unsere Insektenblütler sind zur
Vermehrung, auf Blütenbestäubung
durch Insekten angewiesen. Die
Biene leistet 80% dieser Bestäu-
bungsarbeit. Warum hat die Biene
so einen großen Anteil? Sie ist das
einzige Insekt, dass „blütenstet“
ist, das heißt, sie fliegt von einer
Blüte der gleichen Art zur anderen,
wodurch sich ein Samen bilden
kann. Unser Heimatland Kärnten
besteht zu einem beträchtlichen
Teil aus Bergen und Berghängen.
Um diese Hänge vor Verkarstung,
Hangrutschungen und Lawinen zu
schützen, wird der Bannwald sorg-
fältig gepflegt. Aber die Hangbe-
festigung besteht auch aus dem
„Unterwuchs“, den Kleinpflanzen,
Kräutern und Sträuchern. Und diese
wiederum sind zum großen Teil auf
die Bestäubung der Bienen zur Er-
haltung und Vermehrung angewie-
sen. Damit diese Bestäubung aber
auch flächendeckend erfolgen kann,
ist es notwendig, in Abständen von
2-3 km_ Bienen zu haben. In Kärn-
ten haben wir mit der Carnica eine
seit Jahrhunderten an unsere topo-
grafischen und klimatischen Ver-
hältnisse angepasste Biene, welche
durch ein bestehendes Landesgesetz
derzeit noch geschützt ist. Diese
Bienen haben sehr viele Vorteile für
die Umwelt und erhöhen in unserer
Heimat den Anteil des Bienennut-
zens für den Imker. Vielleicht helfen
diese Zeilen, zu erkennen, warum
das Bienenzuchtgesetz die Carnica
in Kärnten schützt. Ist es wirklich
wert, wegen des kleinen Nutzens,
den wenige Erwerbsimker haben,
unsere Umwelt auf Spiel zu setzten?
Hier ist die Politik gefordert, dass
Wohl des Ganzen, und nicht das
Wohl einiger weniger Personen im
Blickfeld zu haben. Meine Bitte an
alle Verantwortlichen: Aus obigen
Gründen, schützt auch im neuen
Gesetz weiterhin die Carnica.
Sigrid Thiel, Spittal
„Am Goldeck geht nichts weiter“.
So ungefähr klingen die letzten öf-
fentlichen Meldungen. Es ist ja
auch kein Wunder! Immer hört man
von der gewünschten Drittel-Finan-
zierung bei der 10 Millionen vom
Land, 10 Millionen von den Ge-
meinden und 10 Millionen von der
Eigentümerin, der Firma Strabag,
kommen sollen. Das hieße 20 Mil-
lionen (66%) öffentliche Mittel. Das
ist in der EU nicht möglich. Bei 30
Millionen Investitionskosten dürfen
bei einem Betrieb wie „Goldeck“
(bis 50 Mitarbeiter) höchstens 35
%, also 10,5 Millionen, öffentliche
Mittel gewährt werden. Wenn die
Strabag als Gesamtfirma investiert,
sind überhaupt nur 15 % öffentliche
Mittel zulässig. Wer die Drittelfinan-
zierung vorgeschlagen hat, kennt
sich bei den EU-Wettbewerbsbe-
stimmungen nicht aus. Im Land ist
man jetzt sicher draufgekommen
– deshalb ist es um das „Goldeck“
so still geworden.
Josef Mölschl, Obervellach
LESERBRIEFE
Gegen die Natur
gedacht
Schütz die Carnica
Goldeckfinanzierung
ist unzulässig