Seite 19 - VO 2007 10

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OBERKÄRNTNER
VOLLTREFFER
9. MÄRZ 2007
KFZ
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verkehr und das Nichtblinken beim
Verlassen. Beim Einfahren muss
man nicht blinken, beim Ausfahren
aber unbedingt, damit der Nach-
kommende rechtzeitig sieht, wo
man ausfahren möchte. Im doppel-
spurigen Kreisverkehr ist das Blin-
ken beim Spurenwechsel und beim
Ausfahren besonders wichtig! Kreis-
verkehrsanlagen tragen durch den
besseren Verkehrsfluss auch zum
Umweltschutz bei – weniger Staus,
weniger Stopps und Starts und so-
mit weniger Schadstoffe.
FAHREN IM KREISVERKEHR
1. Das Verkehrsschild „Kreisver-
kehr“ in Verbindung mit dem Ver-
kehrszeichen „Vorrang geben“ be-
deutet in Österreich, in Deutsch-
land und in der Schweiz: Fahrzeuge
im Kreisverkehr haben Vorrang. In
Deutschland und in der Schweiz ist
dies in der Straßenverkehrsordnung
festgeschrieben. Das Zeichen Kreis-
verkehr ist dort blau mit drei kreis-
förmig ineinander greifenden wei-
ßen Pfeilen. In Österreich ist es ein
Gefahrenzeichen, es zeigt ein rotes
Dreieck auf weißem Grund und da-
rin in Kreisform drei schwarze Pfei-
le.
2. In Österreich muss man dar-
auf achten, ob für die einfahren-
den Fahrzeuge das Verkehrszeichen
„Vorrang geben“ tatsächlich auf-
gestellt ist. Sollte es einmal fehlen,
gilt die Rechtsregel. Also besonde-
re Vorsicht!
3. In Italien hingegen gilt bei
vielen Kreisverkehrs-Anlagen die
Rechtsregel. Das einfahrende Fahr-
zeug hat dann Vortritt vor den im
Kreisverkehr fahrenden.
4. In Österreich ist das Blinken
beim Einfahren in den Kreisverkehr
zwar nicht verboten, aber über-
flüssig. In Deutschland und in der
Schweiz ist es ausdrücklich verbo-
ten. Rechts blinken beim Ausfah-
ren ist aber generell vorgeschrie-
ben. Das Halten im Kreisverkehr ist
– weil es den Verkehr behindert und
eine Gefahrenquelle bedeutet – ver-
boten, außer es ist verkehrsbedingt
notwendig. Zu vermeiden ist auch
das unnötige Drehen von Extra-
Runden im Kreisverkehr.
ABBLENDLICHT:
Die einfachste Lösung – vor al-
lem für ältere Fahrzeuge. Der Vor-
teil: Kein Nach- oder Umrüsten
nötig, man schaltet einfach gleich
bei Fahrteintritt das Abblendlicht
ein. Die Nachteile: Um nur gesehen
zu werden, verbraucht diese Lö-
sung – da ja Armaturen-, Begren-
zungs- und Kennzeichenleuchten
mit brennen – unnötig viel Strom,
was wiederum den Kraftstoffbe-
darf beeinflusst. Außerdem müs-
sen die oft teuren Abblend-Lam-
pen dadurch häufiger getauscht
werden.
FAHRLICHTSCHALTUNG:
Automatisches Aktivieren der Be-
leuchtung bei Einschalten der Zün-
dung – entweder Rundum-Beleuch-
tung oder die Abblendscheinwerfer
allein (allenfalls mit elektronisch re-
duzierter Leistung). Bei vielen mo-
dernen Autos lässt sich diese Schal-
tung durch einen gezielten Eingriff
in den Bordcomputer herbeifüh-
ren – preisgünstig, keine Anbauten,
aber doch häufigere teure Lampen-
wechsel.
TAGFAHRLICHT:
Eine spezielle Beleuchtungsein-
richtung, die nur der besseren Er-
kennbarkeit des Fahrzeuges von
vorne dient. Sie schaltet sich au-
tomatisch mit der Zündung ein,
strahlt unabhängig von den ande-
ren Lämpchen nur nach vorn, kann
nicht blenden, verursacht kaum
messbaren Mehrverbrauch und
kommt auch bei einem allfälligen
Lampentausch billiger.
NEBELSCHEINWERFER:
Anstelle von Tagfahrlicht oder
Abblendlicht darf man auch Nebel-
scheinwerfer verwenden.
Sie sind allerdings üblicherweise
ebenso wie das normale Abblend-
licht mit Armaturen-, Begrenzungs-
und Kennzeichenleuchten kom-
biniert und bringen somit keine
Stromersparnis. Der Vorteil: Durch-
gebrannte Nebellampen lassen sich
meist rascher und billiger wech-
seln als Abblendlampen, erst recht,
wenn diese Xenon-Lampen sind.
Man darf Nebelscheinwerfer auch
anstelle „echter“ Tagfahrleuchten
verwenden.
Licht am Tag –
Was es bringt und
was erlaubt ist
(Bezugsquellen: Informationen von ÖAMTC und ARBÖ)