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Hanns und Bartl Egger
in Leiten, 1
Hube.
Oswald und Cristian Ebner
in Leiten,
1 Hube.
Marx und Niclas Prünstner
in Leiten,
1 Hube.
Stoffen und Martin
im Dristr, 1 Hube.
Christian und Niclas Fugelern,
1 Hof,
6 Jauch.
Jörg und Christian Moser,
1 Hof, 6
Jauch.
Leonhard, Alex … Winkl,
Hof, 9
Jauch.
Mathes Peunter und Gan Pichler,
1
Hof, 11 Jauch.
Hanns zu Raderm,
1 Hof, 11 Jauch.
Paul Unterweger,
Hof 3 Jauch, zinst
der Kirche St. Ulrich zu Tilliach; Zehent
wie oben.
Die beiden Gerichte in Tilliach
Die Höfe der beiden Gerichte waren
nicht räumlich getrennt, sondern völlig
untereinander vermischt, was oft Anlass zu
Streitigkeiten gab betreffend Wald und
Weide, Viehschmuggel, Zehentlieferung
und anderes mehr. Auch um das günsti-
gere Gericht bei Vergehen gab es Streit, da
die Strafen oft unterschiedlich waren.
Gericht Anras:
16 a
Sittlichkeitsdelikte wurden am streng-
sten bestraft. Bei Verletzung der ehelichen
Treue war bis zu 200 Gulden Strafgeld
festgesetzt, je nach dem Besitz des Ehe-
brechers. (Der Wert einer Kuh betrug im
16. Jahrhundert 5 bis 8 Gulden.)
Diebe wurden öfters „peindlich exami-
niert“, d. h. durch Anwendung der Folter
zum Geständnis gezwungen (lt. Urkunden
von 1540 und 1545). Das Vermögen der
Selbstmörder wurde eingezogen, außer es
war die Unverantwortlichkeit des Selbst-
mörders erwiesen oder es waren unmün-
dige Kinder vorhanden.
Ehrenbeleidigungen, Rauferei, Schläge-
reien wurden mit „Keiche“ (Arrest) oder
mit Geld, meistens mit beidem bestraft.
Leichtfertigem Gesindel Unterschlupf
geben, trug einige Tage Keiche ein.
Die zum Tode Verurteilten mussten an
das Hochgericht Heinfels ausgeliefert wer-
den. Das Hochgericht, der Galgen, stand in
Vierschach. Das Gericht Anras besaß vor-
erst nur die niedere Gerichtsbarkeit.
Gericht Heinfels:
16 b
Ehebruch:
„So ain Eeman oder Eefrau
die seyen was Stanndts und Wesen sie
wollen, die Ehe bricht und dasselb auß-
fündig gemacht wirdet“, die sollen das er-
stemal eine zeitlang mit Wasser und Brot
im Gefängnis gehalten werden. Werden
sie zum zweitenmal erwischt, so müssen
sie noch länger im Gefängnis verbleiben.
Zugleich müssen sie je nach ihrem Besitz
Teile davon als Strafe abgeben. Werden
sie zum drittenmal erwischt, werden sie
des Landes verwiesen.
Diebstahl:
Wer über 18 Jahre alt ist und
einen Wert von 25 Pfund Perner (= etwa 5
Gulden) gestohlen hat, der soll an den Pran-
ger gestellt werden, mit Ruten geschlagen
und dann aus Tirol verbannt werden. Wenn
einer aber über 25 Pfund Perner oder öfters
10 Pfund Perner gestohlen hat und über 18
Jahre alt ist, der soll mit dem Strang ge-
richtet werden. Das galt auch für Frauen.
Totschläger sollen mit dem Schwert ge-
richtet werden, Mörder mit dem Rad.
Die alten Zollämter in Tilliach
17
Urkundlich nachweisbar ist die Zoll-
stätte Tilliach seit 1610. In diesem Jahr
wurde sie laut Ordnung des Zolles von
Toblach als eine Nebenstelle genannt,
doch dürfte sie wohl schon früher bestan-
den haben. Diese Zollstelle befand sich bis
1791 nur in Hocheben (Wacht an der
Grenze zu Kärnten).
Aus den Bekennenbüchern erfahren wir
auch einige Namen der Zöllner wie 1608
Christian Kreutzweger, Wirt zu Tilliach,
der sogar für seine Tätigkeit ein Wappen
erhielt.
1636 erscheint Peter Puecher, Lehner
aus Tilliach und dann sein Sohn Bartlmä.
1731 war Chrysant Anton Valtener,
Gastgeber in Tilliach, kaiserlicher und
königlicher Zöllner in Hocheben und
Mauteinnehmer zur Einhebung von
Warenzoll und Wegmautgebühren. Ihm
folgte 1755 sein Sohn Johann.
Als 1791 die Hauptzollstelle von Hoch-
eben nach Obertilliach verlegt wurde, blieb
Hocheben eine Nebenstelle und von
einem Zöllner besetzt zur Überprüfung und
erste Aufnahme von Waren aus Kärnten.
Nummer 12 –– 68. Jahrgang
O s t t i r o l e r H e i m a t b l ä t t e r
Blick auf das Zentrum von Untertilliach mit der Pfarrkirche zu den hll. Florian, Inge-
nuin und Albuin; Aufnahme von 1971.
Foto: M. Pizzinini
Wappen des
Christian Kreuzwe-
ger (Kreutzweger),
das er für seine
Verdienste als Zöll-
ner zu Obertilliach
mit 23. Jänner 1620
verliehen bekam.
(Wappensammlung
von Josef Oberfor-
cher, Museum der
Stadt Lienz Schloß
Bruck)
Die ehemalige
Zollstelle Wacht an
der Grenze zu
Kärnten, Ausschnitt
aus dem ersten bild-
haften Kataster
(„Urmappe“), um
1860.
(Vermessungsin-
spektorat für Tirol
und Vorarlberg,
Innsbruck)