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Oberkärntner
VOlltreffer
7. Mai 2012
CHrOnik
Maria
Spitaler
Kommentar von
Wochenend-Bereitschaftsdienst der
Ärzte, Zahnärzte und Apotheken
Unter der Ärzte-Service-Nummer
0900-88088 + der jeweiligen
Postleitzahl kommen Sie direkt
zum diensthabenden Arzt.
Mit der Nummer 1484 (ohne Vor-
wahl) können Sie beim Roten Kreuz
einen Krankentransport anfordern.
Zahnärztlicher Notdienst
Welcher Zahnarzt in Ihrer Nähe am
Notarzt
Notruf
141
Apotheker-
dienste
Spittal:
Apotheke zur Hygiea,
Hauptplatz 4, Tel. 04762/5607
(bis 12. Mai, 12 Uhr).
Hubertus Apotheke,
Tiroler Straße 14, Tel. 04762/2333
(ab 12. Mai, 12 Uhr).
Glück und Leid
Die schönstenMuttertagsgeschenke
bekommt man während des Jahres,
wenn etwa das Baby zum ersten
Mal lächelt, das Kind der Mutter
spontan einen Kuss auf die Lippen
drückt oder der Teenager im Face-
book postet: „Ich bin stolz auf meine
Mama!“. Doch nirgends liegt höchs-
tes Glück und tiefstes Leid so nahe
beieinander wie bei den Gefühlen
einer Mutter. Am Muttertag denke
ich an die ältere Dame, die von zwölf
Kinder bereits acht beerdigen muss-
te, an die junge Frau, die erfahren
hat, dass sie nie ein eigenes Kind im
Arm halten wird, an Mütter, deren
Kinder eines Tages nicht mehr nach
Hause gekommen sind. Und dann ist
die Gefahr sehr groß, dass ich mich
gerade an diesem Tag in trüben Ge-
danken verliere. Ich wünsche allen
Müttern, dass sie den kommen-
den Sonntag unbeschwert genie-
ßen können und dennoch ein wenig
auch an diejenigen denken, die an
diesem Tag traurig sind!
Sagen Sie uns Ihre Meinung!
Die Autorin erreichen Sie unter:
redaktion@volltreffer.co.at
Wochenende und an Feiertagen Not-
dienst leistet, erfahren Sie bei allen
Rot-Kreuz-Dienststellen in Ihrer Nähe.
Greifenburg:
Laurentius Apotheke,
Bahnhofstraße 63, Tel. 04712/288
(bis 12. Mai, 12 Uhr).
Obervellach
: Adler Apotheke,
Hauptplatz 53, Tel. 04782/2244
(bis 12. Mai, 12 Uhr).
Radenthein:
Paracelsus Apotheke,
Paracelsusstraße 2, Tel. 04246/2055
(bis 12. Mai, 12 Uhr).
Seeboden:
Jakobus Apotheke,
Hauptstraße 50, Tel. 04762/81602
(bis 12. Mai, 12 Uhr).
Millstatt:
See Apotheke,
Georgsritter-Platz 156, Tel. 04766/2130
(ab 12. Mai, 12 Uhr).
Möllbrücke:
Teurnia Apotheke,
Mölltalstraße 37, Tel. 04769/2234
(ab 12. Mai, 12 Uhr).
Hermagor:
Gailtal Apotheke,
Gösseringlände, Tel. 04282/25381
(7. bis 14. Mai, 8 Uhr).
Debant:
Dolomiten Apotheke,
Glocknerstraße 20 b, Tel. 04852/65565
(12./13. Mai).
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38000
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BERKÄRNTNER
Der persönliche
Sportclub
in Ihrer Nähe!
(Teilbelegung Oberkärnten)
Wöchentlich besser informiert.
Beachten Sie die heutige Beilage
im Oberkärntner Volltreffer:
Pflege-Regress
kommt am 1. Juli 2012
Der Kostenbeitrag von Angehörigen für die Heimpflege wurde in Kärnten im Jahr 2008
gestrichen, am 1. Juli wird er wieder eingeführt.
Schon im No­
vember letzten Jah­
res stellte LR Chri­
stian Ragger fest:
„Die Kosten haben
sich in den letzten
acht Jahren verdop­
pelt. Ich bin über­
zeugt, dass viele An­
gehörige bereit sind,
für ihre Eltern dieses
finanzielle Opfer zu
bringen.“ Außerdem
stelle der Kostenbei­
trag auch einen Aus­
gleich zwischen Fa­
milien her, die selbst
pflegen, und jenen,
die diese Hilfe – aus
welchen
Gründen
auch immer – nicht
selbst leisten. Na­
türlich treffe der Pflege­Regress
auch viele, aber sie entspreche
in etwa dem, was eine Pflege­
versicherung kosten würde,
über die seit Jahren diskutiert
wird. An dieser führe kein Weg
vorbei, so der Sozialreferent.
Sozial faires System
Zur aktuellen Diskussion
rund um die Wiedereinführung
des Pflege­Regresses nimmt
LR Ragger Stellung: „Für alle
Betroffenen steht eine Tele­
fonnummer (Hotline 0463­536
57408) zur Verfügung, unter der
jeder erfahren kann, wie hoch
der Kostenbeitrag für sein El­
ternteil, das im Pflegeheim ver­
sorgt wird, ab 1. Juli sein wird.
Wir haben versucht, ein sozial
faires System zu schaffen.“ Per­
sonen ohne Unterhaltspflichten
zahlen dabei tendenziell mehr
als jene, die für Ehegatten ohne
eigenes Einkommen und für
Kinder Sorgepflichten haben.“
Maßgebend ist das jeweilige
Nettoeinkommen.
Berechnung
Vom monatlichen Nettoein­
kommen wird ein Betrag von
1.160 € abgezogen. Die Sum­
me, die übrig bleibt, unterlie­
gt der Bemessung für den Ko­
stenbeitrag. Für die ersten 300
€ wird ein Betrag von 18 Pro­
zent eingehoben (54 €), für die
nächsten 300 € 17 Prozent usw.
Bei einem Nettoeinkommen von
2.060 € (ohne Freibeträge) be­
trägt der monatliche Kostenbei­
trag somit 153 €.
Für einen Ehepartner ohne ei­
genes Einkommen beträgt der
Freibetrag 433 €; für ein aus­
wärts studierendes Kind 356 €,
für ein Schulkind 139,32 €.
Für einen Alleinverdiener, der
für eine Frau und zwei Kinder
zu sorgen hat, beginnt die Zah­
lungspflicht ab einem monat­
lichen Einkommen von über
1.900 €. Die Kosten können
auch steuerlich als außerge­
wöhnliche Belastung geltend
gemacht werden.
„Es gibt für mich als Sozial­
referenten sicher angenehmere
Aufgaben als eine solche Ge­
setzesänderung auf den Weg zu
bringen. Doch angesichts der
jährlich rasant steigenden Aus­
gaben für die Betreuung von
Senioren in den Pflegeheimen
ergibt sich die Notwendigkeit,
diese umzusetzen“, erläutert
Ragger.
Stationäre Heimpflege ist für die Kinder der Klienten nicht mehr lange kostenlos.