Was tun, wenn der Traumurlaub im Chaos endet?


Was tun, wenn der Traumurlaub im Chaos endet?

Sommer und Urlaub, das gehört untrennbar zusammen. Die meisten Menschen genießen eine Auszeit am Meer oder in den Bergen. Sie erholen sich vom Alltag und leisten sich etwas Besonderes. Man will sich um nichts kümmern und guten Service genießen. Daher sind Pauschalreisen auch so beliebt. Sie bieten ein Rundum-Sorglos-Paket und versprechen unbeschwerte Tage am Traumziel.

Doch nicht immer werden die Erwartungen erfüllt und mancher Urlaub endet aus unterschiedlichen Gründen in einem Desaster. Doch so schlimm und enttäuschend das im ersten Moment ist, als Pauschalurlauber hat man immer noch im Gegensatz zum Individualreisenden gewisse Möglichkeiten, zumindest finanziell entschädigt zu werden.

Ärger mit dem Flugzeug

Die Airline geht pleite, das Bodenpersonal streikt oder ein Tornado wütet und der Flug fällt aus. Doch von diesen Fällen abgesehen gehören Verspätungen im Flugbetrieb schon fast zum Urlaubsalltag dazu. Das ist besonders ärgerlich, wenn sich der Abflug verspätet und man die kostbare Urlaubszeit am Flughafen verbringt. Man wird auf die Fluggesellschaft verwiesen und als Einzelner steht man einem Konzern mit einer großen Rechtsabteilung gegenüber. Manche Urlauber lassen es aus Angst, noch mehr Geld zu verlieren, dabei bewenden. So verschenkt man bares Geld. Wer sich nicht selbst auf einen Rechtsstreit mit den Airlines einlassen will, der kann Flightright einschalten, um seine Rechte zu wahren. Gegen eine moderate Gebühr werden hier die Ansprüche geltend gemacht und man kann vorab die mögliche Höhe der Erstattung überprüfen.

Hotel entspricht nicht der Beschreibung

Ein schönes Hotel, ein entspannender Pool und ein wunderbares Zimmer werden gern versprochen, doch leider sieht die Realität häufig anders aus. Der Duschvorhang ist verschimmelt, das Hotel wurde seit Jahren nicht mehr renoviert und der Pool ist ein Sicherheitsrisiko.

Wenn das Hotel deutlich von den Bildern im Internet oder im Katalog abweicht, dann ist der Veranstalter verantwortlich. Es gilt der Grundsatz der Prospektwahrheit. Auch wenn das Verschulden für den desolaten Zustand komplett beim Hotel und seinem Management liegt, muss der Veranstalter haften und ist der richtige Ansprechpartner, um die Ansprüche geltend zu machen. In diesem Fall sollte man alles mit Fotos mit Zeitstempel und Zeugenaussagen dokumentieren und unverzüglich den Veranstalter schriftlich per Email oder Fax informieren.

Gepäck kommt verspätet an

Ein Alptraum ist es, wenn bei der Ankunft am Urlaubsort das Gepäckband anhält und der Koffer ist immer noch nicht angekommen. Die wichtigsten Dinge und Elektronik sollte man zwar immer im Handgepäck haben, aber ohne Hygieneartikel, Bekleidung und vielleicht noch Sport- oder Spielsachen ist der Urlaub schon gelaufen, bevor er begonnen hat. Statt in der Sonne zu liegen oder exotische Ziele kennenzulernen muss man sich erst einmal Ersatz besorgen. Neben der verlorenen Zeit wird so das Urlaubsbudget wegen der unvorhergesehenen Kosten schmäler. 

In diesem Fall greift das Montrealer Übereinkommen und man muss sich an das Luftfahrtunternehmen wenden. Wenn das Gepäck verspätet ankommt, kann man dringend benötigte Kleidung und Toilettenartikel in Rechnung stellen, muss sich aber den Vorteil wieder anrechnen lassen. Daher wird in der Regel nur 50% des Kaufpreises ersetzt. Die verbrauchte Urlaubszeit wird dagegen nicht erstattet.

 

Bildnachweis: convisum/clipdealer.de 

 


08.08.2018

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