Kein Stress auf dem Flohmarkt – Tipps für Händler und Käufer


Kein Stress auf dem Flohmarkt – Tipps für Händler und Käufer

In ganz Österreich finden an den Wochenenden zahlreiche Flohmärkte statt, die immer wieder viele Käufer anlocken. Auf Flohmärkten bummeln macht Spaß. Man kommt mit Menschen ins Gespräch, trifft alte und neue Bekannte und vielleicht ergattert man das ein oder andere Schnäppchen.

Vor allem die lokalen Flohmärkte in Osttirol werden bei Käufern immer beliebter, denn sie schätzen die nette Atmosphäre.

Der "Lienzer Flohmarkt für Alle" hat sich inzwischen gut etabliert.

Er findet regelmäßig jeden zweiten Sonntag im Monat statt, ist verkehrsgünstig gelegen und gut mit dem Bus zu erreichen.

Flohmarktkalender Österreich – Kaufen und verkaufen mit besonderem Flair – Universal.at

 

Käufer und Verkäufer sollten die wichtigsten Spielregeln kennen, damit der Besuch auf einem Flohmarkt für alle Beteiligten ein Vergnügen ist.

1.  Gewerbeschein

Niemand befasst sich gern mit Vorschriften und Genehmigungen, aber ohne geht es nun einmal auch nicht beim Flohmarkt. Wenn man plant, öfter auf Flohmärkten alte Sachen zu verkaufen oder extra Waren ankauft, um sie auf einem Flohmarkt zu verkaufen, dann liegt bereits beim ersten Mal eine Gewinnerzielungsabsicht vor. Man braucht daher einen Gewerbeschein. Wer dagegen nur einmalig Waren verkauft, handelt nicht gewerblich.

Um Ärger bei den Kontrollen zu vermeiden, muss man als gewerblicher Händler immer das Original des Gewerbescheins mitführen, eine Kopie reicht nicht aus.

2.   Preisauszeichnung

Bietet man gewerblich auf dem Flohmarkt Waren an, dann muss man sie mit dem Bruttopreis auszeichnen (§ 1 Preisauszeichnungsgesetz). Das widersprich zwar den Gepflogenheiten und macht das Handeln schwieriger, kann aber bei hochpreisigen Waren auch ein Zeichen für Seriosität sein und damit auch Kunden überzeugen.

3.  Kennzeichnung des Marktstandes

Entsprechend § 63 GewO muss der Vorname und Familienname des gewerblichen Händlers auf der Betriebsstätte angegeben werden. Das ist bei einem Flohmarkt der Stand und um bei einer Kontrolle auf der sicheren Seite zu sein, sollte man diese Vorschrift befolgen. Zudem zeigt das auch den potenziellen Kunden, dass man ein seriöser Händler ist und schafft so Vertrauen. Als Käufer sollte man vorsichtig sein, wenn man bei einem anonymen Händler kauft, vor allem, wenn es um teure Waren geht.

4. Verkauf von legalen Waren

Dass nur legale Ware verkauft werden darf, versteht sich von selbst. Waffen, Munition, gefälschte Zigaretten und Betäubungsmittel haben nichts auf einem Flohmarkt verloren. Man sollte jedoch auch wissen, dass der Gesetzgeber den Verkauf von Bettfedern, Obstbäumen, Obststräuchern, Reben und dergleichen untersagt.

5.  Sortiment

Die Waren sollten ansprechend präsentiert werden. Dazu gehört unbedingt, dass Kleidung sauber ist und am besten an Kleiderstangen hängt. Ein Spiegel sollte auch vorhanden sein, denn so können die Kunden sehen, ob die Kleidung ihnen steht.

Vergleichbare Waren gehören zusammen. Ein Wirrwarr aus Büchern, Kleidung, CDs und Spielsachen schreckt ab. Wenn schon der Stand einen unordentlichen Eindruck macht, dann kann man als Kunde fast davon ausgehen, dass auch die Ware nicht in gutem Zustand ist.

6. Auftreten

Lächeln, nicht am Handy oder MP3-Player herumspielen, stehen und einen offen, freundlichen Eindruck machen gehört zu den Grundvoraussetzungen, um als Händler einen erfolgreichen Flohmarkttag zu haben. Abweisende Körperhaltung, Langeweile oder Desinteresse veranlassen keinen Käufer, stehen zu bleiben. Ein nettes Gespräch gehört zum Flohmarktbesuch dazu, auch wenn vielleicht dieses Mal kein Kauf zustande kommt. Spaß und Freude sollten immer dabei sein, denn beide Seiten wollen letztendlich ein für sie gutes Geschäft abschließen und eine gute Zeit haben.

 

Bildnachweis: viewapart/clipdealer.de

 

 


04.05.2016

Bitte geben Sie in das Textfeld den gewünschten Suchbegriff ein!