Entschluss des EU-Parlaments: Panoramafreiheit bleibt bestehen


Entschluss des EU-Parlaments: Panoramafreiheit bleibt bestehen

Fotografen in Europa können aufatmen: Mit eindeutiger Mehrheit wurde am 23. Juli ein Angriff auf die Panoramafreiheit vom EU-Parlament abgelehnt. Zugunsten des Urheberrechts von Architekten und Bildhauern wurde seit Monaten eine Verschärfung diskutiert – was nicht nur für professionelle Fotografen Konsequenzen nach sich gezogen hätte.

In den meisten europäischen Ländern, darunter Österreich, Deutschland und England, gilt weiterhin die sogenannte Panoramafreiheit. Dieses Prinzip aus dem Urheberrecht, hierzulande auch Straßenbildfreiheit genannt, besagt, dass an öffentlichen Plätzen gefilmt und fotografiert werden darf, ohne dass für die Verwendung der Bilder eine explizite Erlaubnis von Architekten oder Bildhauern eingeholt werden müsste. Für die kommerzielle Nutzung solcher Aufnahmen sollte nun eine neue Regelung im EU-Parlament diskutiert werden. Seit Beginn der Debatte vor wenigen Monaten hatte es vor allem im Netz viele Reaktionen gegeben. Der Grund: Professionelle Fotografen sahen ihre Arbeit in der Öffentlichkeit stark gefährdet. Doch auch Privatpersonen hätten sich mit einem harmlosen Facebookpost strafbar machen können.

Das romantische Selfie vor Schloss Schönbrunn oder das lustige Gruppenfoto vorm Berliner Reichstag: Fotoerinnerungen wie diese hat fast jeder zu Hause. In Fotoalben archiviert oder als Leinwanddruck an der heimischen Wohnzimmerwand zeigt man diese Schnappschüsse auch gerne her. Und eines darf heutzutage natürlich auch nicht fehlen: der obligatorische Facebook-Post. Dass ein solcher Post rechtliche Konsequenzen, Abmahnungen oder gar Geldstrafen nach sich ziehen könnte, kann sich kaum einer vorstellen. Doch genau das wäre die Folge der eingeschränkten Panoramafreiheit gewesen.

Neben Konsequenzen für Journalisten und Fotografen wären auch Privatpersonen davon betroffen gewesen. Bei jedem Foto-Upload auf Facebook wäre zunächst zu prüfen gewesen, ob das Gebäude oder die Skulptur im Hintergrund urheberrechtlich geschützt ist. Denn trotz privater Nutzung postet man zum Beispiel bei Facebook auf einer kommerziellen Plattform und stimmt bei Anmeldung auch deren Nutzungsbedingungen zu. Der Entschluss des EU-Parlaments war nun die Entscheidung gegen solche Restriktionen und für eine uneingeschränkte Panoramafreiheit. Doch nicht in allen europäischen Staaten gilt die gleiche Regelung. In Frankreich, Italien, Belgien, Luxemburg und Griechenland ist die Panoramafreiheit für kommerzielle Nutzung eingeschränkt. Nachtaufnahmen des beleuchteten Eiffelturms bedürfen zum Beispiel einer Sondergenehmigung, wenn man plant, sie kommerziell zu nutzen. Die Kärntner können in jedem Fall weiterhin drauflos knipsen: Bis einer das Urheberrecht für unsere traumhaften Almlandschaften, Schluchten und Wanderwege beansprucht, ist im wahren Sinne des Wortes schon wieder Gras über die Sache gewachsen.

 

Bildrechte: Flickr Airport Photographer (not me) Joe Hunt CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten


27.07.2015

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