Keine generelle Regelung nach Kuhurteil


Keine generelle Regelung nach Kuhurteil

29.08.2019 von Martin Egger.


Vor 5 Jahren ist es im Pinnistal in Nordtirol zu einem tragischen Unglück auf einer Weide mit Mutterkuhhaltung gekommen. Eine deutsche Touristin wollte mit einem angeleinten Hund die Weide überqueren. Dabei wurde sie von den Kühen attackiert und tödlich verletzt. Die Familie der Urlauberin hat den Bauern auf Schadensersatz geklagt. Der Berufungssenat hat jetzt das Urteil etwas abgeändert.


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1 Kommentar

Martin Kofler-Hofer schrieb am 31.08.2019 08:17:
So bedauerlich der Tod der Urlauber ist, liegt die Schuld zu 100% bei ihr. Wenn ich eine mit "Betreten auf eigene Gefahr" gekennzeichnete Weidefläche betrete, muss ich auch die Verantwortung dafür tragen. Die Kühe waren in diesem Fall innerhalb der Einzäunung auf dem Grund des Bauern. Wäre der Unfall außerhalb der Einzäung passiert, würde die Schuld auch beim Bauern liegen. Hunde in der Nähe von Weidevieh sehe ich generell problematisch - ängstliche Hunde suchen Schutz bei ihrem Halter - somit hilft es auch nicht den Hund bei Gefahr abzuleinen.
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