Ab 1. November gilt 3G am Arbeitsplatz
22.10.2021
Ab dem 1. November gilt in Österreich 3G am Arbeitsplatz. D.h. wer am Arbeitsplatz bzw. im Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen, hier muss geimpft, genesen oder getestet sein und das auch aktuell nachweisen können.
- Wer am Arbeitsplatz ganz allein ist, wie z.B. ein LKW-Fahrer in seiner Kabine, braucht keinen 3G-Nachweis.
- Wer einen 3G-Nachweis hat, muss in der Arbeit keine Maske tragen. Das gilt allerdings nicht im Gesundheitsbereich, In Pflegeheimen und Krankenhäuser gilt weiterhin Mund-Nasenschutz-Pflicht.
- In Geschäften des täglichen Bedarfs, wie Supermärkten, Apotheken, Gesundheitseinrichtungen und auch in öffentlichen Verkehrsmitteln müssen Kunden und Besucher ebenfalls weiterhin Maske tragen.
- Dort wo der 3G-Nachweis kontrolliert wird, zB in Museen, in der Gastronomie, Theater, oder auch bei Friseuren und Dienstleistern gibt es keine Maskenpflicht.
Alle Infos finden Sie u.a. auf der Homepage der Wirtschaftskammer Österreich
Die Arbeiterkammer fordert kostenlose und wohnortnahe Testmöglichkeiten, die 3G-Regel am Arbeitsplatz darf die Beschäftigten nicht zusätzlich belasten, sagt AK-Präsident Erwin Zangerl. Nachdem über den Sommer viele Teststandorte geschlossen wurden, befürchtet Zangerl im November ein Chaos in den verbliebenen Teststraßen.
2wöchige Übergangsfrist
Laut Bundesregierung gilt für die 3G-Regel am Arbeitsplatz eine zweiwöchige Übergangsfrist – vom 1. bis 14. November – wer in dieser Zeit noch keinen 3G-Nachweis hat, kann als Alternative eine FFP2-Maske am Arbeitsplatz tragen.
Zur 3G-Pflicht am Arbeitsplatz sagt die Bezirksobfrau der Wirtschaftskammer, Michaela Hysek Unterweger:
2 Kommentare
Antworten
Antworten