Wenn Wolf 118MATK wieder zuschlägt, kann er entnommen werden
19.10.2021
Das Fachkuratorium zur Beurteilung der Gefährlichkeit großer Beutegreifer hat die Entnahme des Wolf mit der Bezeichnung 118MATK empfohlen. Unter der Bedingung, das dieser Wolf in Tirol neuerlich als Verursacher von Angriffen auf Weidetiere genetisch nachgewiesen wird. Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag dieser Empfehlung entsprochen und die nach dem Tiroler Jagdgesetz notwendige Gefährdungsverordnung verabschiedet. Der Bescheid zur Entnahme kann aber erst erlassen werden, wenn der Wolf neuerlich aktiv wird. In diesem Fall befristet mit 60 Tagen für einen definierten räumlichen Bereich.
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