Die Wolfsabschüsse in Tirol dürfen nicht vollstreckt werden
29.09.2022
Landesverwaltungsgericht gibt Beschwerden gegen Wolfs-Abschuss-Bescheide statt: In mehreren aktuellen Erkenntnissen stoppt das Landesverwaltungsgericht Innsbruck den geplanten Abschuss von insgesamt fünf Wölfen (u.a. in Osttirol) – darunter zwei Welpen des ersten Rudels im heimischen Alpenraum. Konkret erteilt das Gericht den Einsprüchen der Naturschutzorganisation WWF und des ÖKOBÜRO eine aufschiebende Wirkung. Zugleich stellt es klar, dass es keine Entscheidung geben werde, bis der Europäische Gerichtshof zum vorgelegten Fall entschieden hat, das teilt der WWF in einer Aussendung mit.
Der Abschussbescheid hätte bis Freitag. 30. September gegolten.
Weiterer Vorstoß auf europäischer Ebene
Von Tirol aus werden nun Fragen zur Rechtsauslegung der Fauna-Flora-Habitat-(FFH) Richtlinie an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) herangetragen, heißt es in einer Aussendung des Landes Tirol. Demnach ist das Landesverwaltungsgericht einem Ersuchen der Behörde gefolgt und lege dem EuGH mehrere Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Entnahme von Wölfen zur einer sogenannten Vorabe-Entscheidung vor. Nach der Forderung von Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig, die über 30 Jahre alte FFH-Richtlinie zu überarbeiten und den dort verankerten strengen Schutz für die nicht mehr vom Aussterben bedrohte Tierart Wolf zu senken, sei das ein weiterer Vorstoß direkt auf europäischer Ebene.
Eine Entscheidung des EuGH kann bis zu eineinhalb Jahre dauern. Bis dahin will man weiterhin alle rechtlichen Möglichkeiten für die Almwirtschaft ausschöpfen, betont LHstv. Josef Geisler.
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