BKH Lienz lässt Dr. Walders Verrechnungen durch Anwalt prüfen
04.05.2021
Als „Pyrrhussieg“ bezeichnet der Anwalt Hannes Hibler den „Etappensieg“ von Dr. Walder beim Landesgericht Innsbruck. Per einstweiliger Verfügung, hatte er Andreas Köll untersagt, ehrenrührige und rufschädigende Äußerungen zu tätigen. Hibler betont, die einstweilige Verfügung sei vorläufig in Geltung, nicht aber rechtskräftig. Er vertritt sowohl das BKH Lienz als auch dessen Obmann Andreas Köll und hat in dieser Sache Rechtsmittel eingelegt, so der Anwalt in einer Stellungnahme.
Darüber hinaus informiert Hibler die Osttiroler Medien, dass keine der drei Gesellschaften Dr. Walders in der Ärzteliste der Tiroler Ärztekammer eingetragen seien. Laut Hibler hätten diese Gesellschaften vor der Eintragung in die Ärzteliste mit ihrer Tätigkeit nicht beginnen dürfen. Er sei nun beauftragt, die Rückforderung dieser Zahlungen zu prüfen.
Glückwunsch hinterlassen
Kommentar verfassen