Osttirol Online

Rechtsstreit um Martin 4 geht weiter

Nur von kurzer Dauer war das „Abheben“ von Martin 4. Bis zur rechtlichen Klärung wird der in Matrei i. O. stationierte Rettungshubschrauber jetzt von der Landesleitstelle nicht mehr angefordert.

Die Austro Control (Flugverkehrsbehörde) lehnte es laut Bgm. Dr. Andreas Köll ab, gegenüber der Landesleitstelle einen Bescheid auszustellen. Nach Gesprächen von LH.-Stv. Anton Steixner mit Juristen warte man nun den Ausgang von Verfahren ab. Die Salzburger Landesregierung sei diesbezüglich schon gegen die Austro Control vorgegangen.

Mag. Joachim J. Janezic, Vorstand des Instituts für österreichisches und internationales Luftfahrtrecht und zugleich Rechtsvertreter des Christophorus-Flugrettungsvereines meint in einer Aussendung: „Die Hubschrauber des Musters AS 355, wie sie bei Heli Austria zum Einsatz kommen, entsprechen keinesfalls den seit 1. Jänner 2010 geltenden Bestimmungen der AOCV 2008.“ Ein Rettungs-Helikopter müsse sowohl eine bestimmte Bauvorschrift erfüllen als auch innerhalb einer bestimmten Leistungsklasse betrieben werden. Die Zulassung, auf die sich Heli-Austria-Chef Roy Knaus beziehe, sei nicht mit den nunmehr geforderten Bauvorschriften gleichwertig. Und auch die nun vorgeschriebene Flugleistung sieht er als nicht gegeben an.

Anderer Ansicht ist Köll: In zwei Jahren komme es auf europäischer Ebene zu einer einheitlichen Beurteilung. „Die Knaus-Helikopter dürften dann wieder mit der heutigen Ausstattung fliegen.“ Warum wende man dann zwischenzeitlich andere Maßstäbe

Chronik 04.02.