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Dölsacher Dorfzeitung
November 2014
Das Protokoll der Sitzung vom 16. Juni 2014 wird ge-
nehmigt und unterfertigt. Der Bürgermeister berichtet
über folgende Themen:
– Die
Brückenrevision
wurde abgeschlossen. In der
Zuständigkeit der Gemeinde befinden sich 39
Brücken. Es bestehen keine größeren Schäden, aller-
dings ist an fast jeder Brücke etwas zu reparieren.
Die nächsten zu sanierenden Brücken werden die
Sattler-Brücke und die Wastl-Anger-Brücke werden.
– Vergangene Woche hat die naturschutzrechtliche Ver-
handlung für die
Oberflächenwasserbeseitigung
Göriach-Stribach
(im Bereich der B 107) stattgefun-
den. Baubeginn könnte bereits im Herbst 2014 sein.
– Der
Durchlass in Stribach
(B 107) soll neu über-
deckt werden. In diesem Zusammenhang konnte der
Bürgermeister erreichen, dass dieser Durchlass auch
verbreitert werden wird. Von den Gesamtkosten
(240.000 €) wird die Gemeinde Dölsach ca. ein
Drittel übernehmen müssen.
– Aufgrund der statischen Verhältnisse eignet sich das
Kindergartendach nicht für die Anbringung einer
Photo-
voltaikanlage
. Ein neuer Standort wird gesucht.
– Bezüglich
Roma
berichtet der Bürgermeister, dass
er die Gruppe nur darauf hingewiesen hat, dass auf
dem Parkplatz des Sportplatzes ein Campingverbot
besteht. Daraufhin sind diese weiter gezogen. Der
Rest ist aus der Presse bekannt.
Raumordnung Dölsach
a)Änderung des Flächenwidmungsplanes im Be-
reich der Gpn. 1011/1 und 1013/1, KG Görtsch-
ach-Gödnach (Peter Mair).
Herr Peter Mair plant auf seiner Gp. 1011/1, KG
Görtschach-Gödnach, die Errichtung eines Vieh-
unterstandes. Da der Bauplatz derzeit im Freiland ein-
liegt, ist nachstehende Änderung des Flächenwid-
mungsplanes erforderlich. In diesem Zusammenhang
werden auch Bereinigungen auf der Gp. 1013/1, KG
Görtschach-Gödnach, vorgenommen.
Der Gemeinderat fasst daher folgenden einstimmigen
Beschluss:
Der Gemeinderat der Gemeinde Dölsach beschließt
gemäß § 113 Abs. 3 und 4 iVm § 70 Abs. 1 Tiroler
Raumordnungsgesetz 2011 – TROG 2011, LGBl. Nr.
56 und § 64 Abs. 1 Tiroler Raumordnungsgesetz 2006 –
TROG 2006, LGBl. Nr. 27, den von der Architekten-
gemeinschaft Dipl.-Ingre. Griessmann-Scherzer-
Mayr ausgearbeiteten Entwurf vom 28. Juli 2014, Zahl
707r1011-1FWP.dwg, über die Änderung des
Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Dölsach im
Bereich der Grundstücke Nr. 1011/1, und 1013/1, KG
Görtschach-Gödnach, durch vier Wochen hindurch,
und zwar vom 29. Juli bis einschließlich 27. August
2014, zur öffentlichen Einsichtnahme aufzulegen.
Der Entwurf sieht eine Widmungsänderung im Bereich
einer Teilfläche des Grundstückes 1011/1, KG Görtsch-
ach-Gödnach, von derzeit Freiland in künftig „Sonder-
fläche für landwirtschaftliche Gebäude – Viehunter-
stand“ gemäß § 47 TROG 2011 und im Bereich dreier
Teilflächen des Grundstückes 1011/13, KG Görtsch-
ach-Gödnach, von derzeit Kenntlichmachung als öffent-
liche Verkehrsfläche in künftig „landwirtschaftliches
Mischgebiet“ gemäß § 40 Abs. 5 TROG 2011 vor.
Gleichzeitig wird gemäß § 113 Abs. 3 iVm 70 Abs. 1
lit. a TROG 2011 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes
gefasst.
Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn inner-
halb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berech-
tigten Person oder Stelle abgegeben wird.
b)Behandlung einer Stellungnahme zum Bebau-
ungsplan und ergänzenden Bebauungsplan im
Bereich der Gpn. 241/1, 241/3 und 241/5, KG
Göriach (Broere, Ringhausen, Brandstätter).
In der GR-Sitzung am 16. Juni 2014 wurde für den
Bereich der Gpn. 241/1, 241/3 und 241/5 (Broere,
Ringhausen, Brandstätter) die Auflage eines Bebau-
ungsplanes und eines ergänzenden Bebauungsplanes
beschlossen. Innerhalb der Stellungnahmefrist ist frist-
gerecht eine Stellungnahme des Herrn Arno Ring-
hausen eingelangt, in der er mitteilt, dass er für sein
Grundstück (Gp. 241/3) keine Änderung des Bebau-
ungsplanes wünscht. Der Bürgermeister bringt dem
Gemeinderat gegenständliches Schreiben zur Kennt-
nis. Nach Beratung gelangt der Gemeinderat zur Auf-
fassung den Gemeinderatsbeschluss vom 16. Juni
2014 über die Auflage eines Bebauungsplanes und
eines ergänzenden Bebauungsplanes im Bereich der
Gpn. 241/1, 241/3 und 241/5, KG Göriach, zu behe-
ben. Der Bauwerberin wird empfohlen, mit den Nach-
barn Einigung zu erzielen. Einstimmiger Beschluss!
Folgende Bauwerber erhielten
Erschließungskosten
vorgeschrieben:
LIOT Kunststofftechnik GmbH., Dölsach 230
Helga und Franz Pfurner, Gödnach 41
Marco Matschnig, Gödnach 53
GEMEINDERATSSITZUNGEN
MONTAG, 28. JULI 2014