Seite 30 - Gemeindezeitungen

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Bürgerservice
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
BÜRGERSERVICE – Wichtige Informationen
In Tirol können wir auf eines der öster-
reichweit besten Mindestsicherungsge-
setze zurückgreifen, um Armut in der
Bevölkerung zu bekämpfen. Leider zei-
gen aktuelle Studien, dass die Mindest-
sicherung häufig nicht in Anspruch ge-
nommen wird, obwohl auf gewisse Leis-
tungen ein Rechtsanspruch besteht.
Bevor man die Mindestsicherung be-
kommt, muss das eigene Vermögen auf-
gebraucht werden, bis nur mehr
4.069,95 € (2014) übrig sind. Ausnah-
men sind die als Hauptwohnsitz ge-
nutzte Eigentums-Wohnung und die
Wohnungseinrichtung. Wer ein Auto
besitzt, muss dieses verkaufen – außer
das Gefährt ist berufs- bzw. behinde-
rungsbedingt notwendig.
Anspruch haben Personen, die
• hilfsbedürftig sind, d. h. deren Haus-
haltseinkommen unter den Mindest-
standards der Bedarfsorientierten Min-
destsicherung liegen (auch Bezieher
von Arbeitslosengeld und Notstands-
hilfe)
• ihren Hauptwohnsitz bzw. ihren dau-
ernden Aufenthalt in Österreich haben
• deren jeweiliger Bedarf nicht durch
eigene Mittel gedeckt werden kann
• und bei denen Bereitschaft zum Ein-
satz der eigenen Arbeitskraft besteht.
Ausnahmen:
• Personen, die das Regelpensionsalter
erreicht haben
• Menschen mit Betreuungspflichten für
Kinder, die das dritte Lebensjahr noch
nicht vollendet haben, sofern keine ge-
eignete Betreuungsmöglichkeit vor-
handen ist
• Personen, die Betreuungsleistung ge-
genüber Angehörigen haben, die ein
Pflegegeld mindestens der Stufe 3 be-
ziehen
Mindestsicherung
Zum Thema Eltern-, Pflege-, Bildungs-
karenz werfen sich immer wieder Fragen
auf.
Die Gesellschaft zur besseren Vereinbar-
keit von Beruf und Familie hat nunmehr
eine österreichweite Initative gestartet
und auf der Seite
karenzinfo.at
alle
Informationen (Links etc.) zu diesen
Themen zusammengefasst.
Weiters werden auf der Homepage alle
familienfreundlichen Gemeinden nach
Bundesland, Bezirk, Anzahl der Bürge-
rInnen und Auszeichnungen angeführt.
Karenzinfo.at
Seit mittlerweile acht Jahren bietet die
Gemeinde Virgen allen Gemeindebür-
gernInnen ein Ticket des VVT (Ver-
VVT-Gratisticket
• Personen, die Sterbebegleitung oder
Begleitung von schwerstkranken Kin-
dern leisten
• Personen, die in einer bereits vor Voll-
endung des 18. Lebensjahres begon-
nenen und zielstrebig verfolgten Er-
werbs- oder Schulausbildung stehen
(ein Studium zählt hier nicht dazu)
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung
(2014) besteht aus zwei Teilen: 610,49 €
Grundbetrag und 203,50 € Wohnkos-
tenanteil pro Monat. Zusammen sind
das 813,99 €. Personen in Lebensge-
meinschaften bekommen den einein-
halbfachen Betrag: 1.220,98 €. Für Kin-
der gibt es jeweils 146,52 €, ab dem vier-
ten Kind 122,10 €.
Personen die Mindestsicherung beziehen
bekommen eine E-Card und sind rezept-
gebührenbefreit.
Die Mindestsicherung kann bei Bezirks-
hauptmannschaften oder Gemeinde-
ämtern beantragt werden. Zusätzlich
können Anträge auch bei den Ge-
schäftsstellen des Arbeitsmarktservice
(AMS) abgegeben werden.
Das VVT-Ticket steht allen GemeindebürgerInnen kostenlos zur Verfügung.